Sabotage am Stromnetz: Politische Gefahren und Versicherungsschutz
Anfang September 2026 wurden in mehreren Bundesländern Umspannwerke angegriffen. Die Stromversorgung blieb stabil, doch der Brandanschlag in Berlin im Januar hat gezeigt, wie schnell solche Angriffe Menschen und Unternehmen treffen. Der Beitrag ordnet ein, wo der Versicherungsschutz endet und was Risiko- und Versicherungsmanagement in Immobilienwirtschaft und Industrie vorbereiten können.
Am 1. September 2026 kam es im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack in Brandenburg und Bergheim-Rheidt in Nordrhein-Westfalen zu Kurzschlüssen. Ermittler fanden selbstgebaute Abschussvorrichtungen, mit denen leitfähiges Material auf Hochspannungsleitungen gebracht wurde oder werden sollte. Fünf Braunkohleblöcke von RWE gingen vorübergehend vom Netz. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen, die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage.
Bei gezielten Angriffen auf mehrere Anlagen zugleich stößt auch ein redundantes Netz an Grenzen. Nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Teltowkanal im Januar waren im Berliner Südwesten mehr als 45.000 Haushalte und rund 2.200 Betriebe tagelang ohne Strom. Ob und wie lange der Strom ausfällt, liegt außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Die Vorbereitung kann jedoch beeinflusst werden.
Folgen für Immobilien und Industrie
In Wohnbeständen bleiben Aufzüge stehen, Heizungen und Druckerhöhungsanlagen fallen aus. Besonders kritisch ist das im Winter, in Hochhäusern und dort, wo viele hilfebedürftige Menschen leben. In der Industrie steht die Produktion meist sofort still. Bei kontinuierlichen Prozessen, etwa in der Chemie-, Glas- oder Metallindustrie, können ungeplante Stillstände Chargen verderben und Anlagen beschädigen. Hinzu kommen Ausfälle bei Zulieferern und Abnehmern im selben Netzgebiet.
Versicherungsschutz hat Grenzen
Ein externer Stromausfall ohne Sachschaden am eigenen Objekt ist in Standardverträgen in der Regel nicht versichert. Betriebsunterbrechungsdeckungen leisten dann grundsätzlich nur mit einer Klausel zum Ausfall der öffentlichen Versorgung. Wohnungsunternehmen müssen zudem mit Mietminderungen rechnen, deren Höhe von Art und Dauer des Ausfalls abhängt. Einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Sparten gibt der Funk-Fachbeitrag zum Blackout in Berlin aus dem Januar 2026.
Bei den Anschlägen vom September kommt ein weiteres Detail hinzu. Ein Kurzschluss durch gezielt eingebrachte Drähte löst eine Versorgungsausfallklausel in der Regel nur aus, wenn die Deckung böswillige Beschädigung einschließt oder als Allgefahrendeckung gestaltet ist.
„Im Austausch mit Unternehmen wird der Versorgungsausfall häufig erst nach einem Ereignis zum Thema. Dabei lässt sich schon mit einem Blick in die Bedingungen klären, welche Folgen eines Stromausfalls versichert sind und welche nicht. Diese Klarheit sollte idealerweise vor dem Ernstfall bestehen.“
Einordnung politisch motivierter Anschläge
Für die Einordnung eines Anschlags zählen die Definitionen im jeweiligen Vertrag. Die GDV-Musterbedingungen fassen den Terrorakt weit. Erfasst sind Taten von Einzelnen oder Gruppen mit politischen, religiösen, ethnischen oder ideologischen Zielen, die geeignet sind, Angst in der Bevölkerung zu verbreiten und so auf staatliche Stellen einzuwirken. Ob ein Anschlag darunter fällt, hängt damit vom Motiv ab, das oft erst spät feststeht.
Bis zu bestimmten Versicherungssummen sind solche Anschläge in gewerblichen Sachprogrammen häufig mitversichert, darüber schließt meist erst eine gesonderte Deckung, etwa bei Extremus, die Lücke. Passen die Definitionen nicht zusammen, kann ein Schaden zwischen die Verträge fallen, etwa wenn ein Anschlag als einfache Sabotage gilt und die Sachdeckung keine böswillige Beschädigung umfasst.
Ausschlussklauseln bei hybriden Bedrohungen
Fast ein Fünftel der Unternehmen spürt laut einer Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft starke oder sehr starke Auswirkungen hybrider Bedrohungen durch ausländische Akteure, etwa durch Sabotage. Damit gewinnt der Ausschluss für Krieg und kriegsähnliche Ereignisse an Bedeutung, den die meisten gewerblichen Sach- und Ertragsausfallbedingungen enthalten. Definiert sind diese Begriffe in den GDV-Musterbedingungen für die Sach-Versicherung nicht. Eine Klarstellung zu staatlichen Angriffen auf kritische Infrastrukturen hat der Verband bislang nur für die Cyber-Versicherung getroffen.
Mittlerweile hat ein Londoner Gericht im Sommer 2026 bei den Schäden an den Nord-Stream-Pipelines die Berufung der Versicherer auf einen solchen Ausschluss bestätigt. Die Entscheidung beruht auf englischem Recht, zeigt aber, wie weit solche Klauseln reichen können. Wird ein Anschlag später einem fremden Staat zugerechnet, kann der Ausschluss auch Deckungen berühren, die bei einfacher Sabotage geleistet hätten.
Resilienz beginnt vor dem Ereignis
Aus einer Störung wird eine Krise, sobald Prozesse, Ressourcen und Verantwortlichkeiten überfordert sind. In der Wohnungswirtschaft gehen Bewohnbarkeit und der Schutz vulnerabler Mietender vor, in der Industrie die Sicherheit der Beschäftigten und das geordnete Herunterfahren von Anlagen. Damit solche Prioritäten im Ernstfall schnell gesetzt werden, sollten Rollen, Befugnisse und Kommunikationswege vorab geklärt sein.
„In Simulationen zeigt sich meist schon in der ersten Stunde, wo es hakt. Häufig fehlen geklärte Zuständigkeiten, ein gemeinsames Lagebild und die Bereitschaft, unter Unsicherheit zu entscheiden. Das lässt sich üben, und zwar bevor der Strom ausfällt.“
Empfehlungen für die Praxis
Deckung auf Versorgungsausfall prüfen
Sach-, Mietausfall- und Betriebsunterbrechungsdeckungen sollten darauf geprüft werden, welche Folgen eines Stromausfalls sie ohne eigenen Sachschaden erfassen und welche Wartezeiten, Sublimits und Selbstbehalte gelten.
Mehrtägigen Stromausfall üben
Ein Szenario über mehrere Tage bei Frost oder Hitze macht Abhängigkeiten sichtbar. Übungen mit Geschäftsführung und Krisenstab zeigen, wo Entscheidungswege, Notstrom und Kommunikation ohne Mobilfunk und Internet an Grenzen stoßen.
Ausschlüsse für politische Gefahren abgleichen
Die Definitionen von Sabotage, böswilliger Beschädigung und politisch motivierten Anschlägen sollten über alle Verträge hinweg zusammenpassen. Für verbleibende Lücken kommen eigenständige Deckungen aus dem Spezialmarkt in Betracht.
Kritische Standorte priorisieren
Hochhäuser, Standorte mit pflegebedürftigen Bewohnenden und Produktionsstätten mit kontinuierlichen, eng getakteten Prozessen gehören auf eine vorab erstellte Prioritätenliste.
Wie Funk unterstützt
Funk Consulting unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Krisenstab, Alarmierungswegen und Krisenhandbüchern und übt den Ernstfall in Simulationen. Auf der Versicherungsseite analysiert Funk bestehende Programme auf ihre Reichweite bei Versorgungsausfällen und prüft, wie die Klauseln zu Sabotage und politischen Gefahren ineinandergreifen. Versicherungslösungen sind in diesen Szenarien endlich. Organisatorische Resilienz sichern Menschen, Sachwerte und Ertrag darüber hinaus.
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