Betriebliche Arbeitskraftabsicherung: Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Arbeitskraftabsicherung bietet Ihren Mitarbeitenden umfassenden Schutz bei Einkommensverlust infolge von Krankheit, Unfall oder Invalidität. Als attraktives Zusatzangebot stärkt sie die Mitarbeitendenbindung und sorgt für ein sicheres Gefühl im Arbeitsalltag. Investieren Sie gemeinsam mit uns in die Zukunft Ihrer Belegschaft!

Die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeitenden bildet das Fundament für den Unternehmenserfolg. Ohne sie sind Produktivität und wirtschaftliche Stabilität gefährdet. Doch Studien* zeigen, dass jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Die Ursachen sind vielfältig und umfassen sowohl physische als auch psychische Aspekte. Aus diesem Grund setzen sich immer mehr Unternehmen mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Arbeitskraftabsicherung auseinander. Für ein wirkungsvolles und bedarfsgerechtes Modell sollte die Finanzierung auf zwei Säulen aufgebaut sein.

  • arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung und
  • Aufbauversorgung in Form eines attraktiven Matching-Systems

„Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den drei beliebtesten Zusatzleistungen für Beschäftigte.“

Funk Vorsorge Studie "Wellbeing im Unternehmen fördern" (2023)

Zur Studie

Schutz vor Einkommensverlust: Wertvolle Arbeitskraftabsicherung für Ihre Mitarbeitenden

Die Arbeitskraftabsicherung schützt Mitarbeitende, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben können. Da der Staat in diesem Fall nur unzureichende Leistungen zahlt, ist diese Form der Absicherung äußerst wertvoll, um einen erheblichen Einkommensverlust und eine zunehmende Versorgungslücke zu vermeiden.

Nettoeinkommen
Versorgungslücke
Voll arbeits-/erwerbsfähig
2.923 €
Arbeitsunfähig bis zur 6. Wochei
2.923 €
Arbeitsunfähig ab der 7. Wochei
2.285 €
638 €
Voll erwerbsgeminderti
1.227 €
1.696 €
Teils erwerbsgeminderti
613 €
2.310 €
Berufsunfähigi
2.923 €
Beispielberechnung für einen 40-jährigen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000 €


Vorteile einer betrieblichen Arbeitskraftabsicherung

  • Ihre Mitarbeitenden profitieren von einer finanziellen Absicherung ihrer Arbeitskraft und schließen die Versorgungslücke zur gesetzlichen Absicherung.
  • Ihre Mitarbeitenden erhalten vereinfachten Zugang zu einem Versicherungsschutz, der ihnen privat eventuell verwehrt bleibt.
  • Sie als Arbeitgeber zeigen soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden.
  • Sie verbessern das Image Ihres Unternehmens.
  • Sie steigern die Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeitenden.
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Moderne Absicherungen im Vergleich

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen hochwertigen Schutz für den Fall, dass Mitarbeitende ihr Arbeitseinkommen verlieren, wenn ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Für Unternehmen mit einem hohen Anteil körperlich tätiger Mitarbeitender kann sich alternativ die betriebliche Grundfähigkeitsversicherung anbieten. Sie greift, wenn essenzielle Fähigkeiten für den Alltag verloren gehen, was häufig (aber nicht zwingend) ein Ausscheiden aus dem Berufsleben nach sich zieht.

Die Grundfähigkeitsversicherung kompensiert nicht zwangsläufig ein wegfallendes Erwerbseinkommen, da sie nicht direkt mit der Fähigkeit zur Berufsausübung verbunden ist. Dennoch kann sie für Unternehmen interessant sein, da sich für körperlich tätige Mitarbeitende bei gleichem Beitragsaufwand deutlich höhere und damit bedarfsgerechtere Leistungen versichern lassen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versorgungsziel: Absicherung der konkreten Tätigkeit und des Berufes
  • Leistungsvoraussetzung ist, dass der versicherte Mitarbeitende infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % außerstande ist, den Beruf auszuüben.
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Grundfähigkeitsversicherung

  • Versorgungsziel: Absicherung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten
  • Leistungsvoraussetzung ist die Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall für voraussichtlich mindestens sechs Monate, wie z. B. Gehen, Stehen, Sitzen, Knien.
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Kollektive Risikoabsicherung: Flexibler Schutz für Mitarbeitende und Hinterbliebene

Eine weitere preislich attraktive Lösung für ganze Belegschaften sind spezielle Produkte zur kollektiven Risikoabsicherung mit flexibler jährlicher Anpassungsmöglichkeit. Neben dem Berufsunfähigkeitsrisiko lassen sich damit auch Leistungen im Todesfall versichern. Ein Unternehmen kann so nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch deren Hinterbliebene vor Einkommensverlusten schützen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die Besonderheiten erfahren möchten, die bei der Implementierung einer solchen Lösung zu beachten sind.

Unser individuelles Angebot für Ihr Unternehmen

Neben der Einführung und Optimierung lokaler Arbeitskraftabsicherungspläne beraten wir multinationale Unternehmen auch zu globalen Pooling-Lösungen für Risikoabsicherungsmaßnahmen. So ermöglichen wir eine einheitliche, länderübergreifende Absicherung der Belegschaft – mit günstigen Prämien und effizientem Risikomanagement.

 



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Funk Vorsorge bietet maßgeschneiderte Lösungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Arbeitskraftabsicherung – von der Beratung bis zur Umsetzung. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihr individuelles Versorgungskonzept!

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* bezogen auf die Gesamtheit der privat gegen Berufsunfähigkeit abgesicherten Erwerbstätigen (Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung e.V., Aktuar Aktuell, 03.12.2018)

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