• Länder
    • Hauptmenü
    • China
    • Deutschland
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Österreich
    • Polen
    • Rumänien
    • Schweiz
    • Ungarn
  • Sprache
    • Hauptmenü
    • Deutsch
    • English
  • Alliance Portal
  • Kundenportal
  • Standorte & Kontakt
Funk
  • Funk
  • Risikofelder
    • Zurück
    • Risikofelder
      • KI-Risiken
      • Cyber-Risiken
      • ESG-Risiken
      • Politische Risiken
      • Haftpflicht-Risiken
      • Feuerrisiken
      • Sachschäden
      • Technische Risiken
      • Alle anzeigen
    • Risiko-Studien
    • FEATURED

      Paper Connected Risks
  • Leistungen
    • Zurück
    • Risikomanagement
      • Betriebliches Risikomanagement
      • Risk Engineering
      • Intelligente Risikoprävention
      • Risk Academy
      • Nachhaltigkeitsberatung
    • Versicherungs­management
      • Schadenmanagement
      • Kundenportal
      • Specialties
      • International
      • Alle anzeigen
    • Vorsorge
      • Betriebliche Altersversorgung
      • Betriebliche Krankenversicherung
      • Zeitwertkonten
      • Alle anzeigen
    • FEATURED

      M&A and Tax Solutions
  • Branchen
    • Zurück
    • Industrie
      • Automobilindustrie
      • Bauprojekte
      • Energiewirtschaft
      • Chemie
      • Lebensmittel
      • Logistik
      • Alle anzeigen
    • Immobilien
    • Gesundheit / Soziales
    • Weitere Branchen
    • Dienstleister
    • Kunst & Events
    • Freie Berufe
    • Handel
    • Verbände
    • Kommunen
    • FEATURED

      Immobilienwirtschaft
  • Icon: Drei Personen in einer Gruppe Über Funk
    • Zurück
    • Familienunternehmen
      • Werte & Purpose
      • Strategie
      • Funk Storys
      • Management
      • Historie
      • Funk Stiftung
    • Innovationen
    • Nachhaltigkeit
    • Diversity & Inclusion
    • Standorte
    • Auszeichnungen
    • FEATURED

      Funk Storys
  • Karriere
    • Zurück
    • Karriere
      • Stellenangebote
      • Ausbildung und Studium
      • Benefits
      • Funk Akademie
    • FEATURED

      Zu unseren offenen Stellen
  • Medien & Events
    • Zurück
    • Unsere Medien
      • Magazine & Reports
      • Studien & Infomaterialien
      • Newsletter
    • Fachbeiträge
    • Presse
    • Events
    • Webinare
    • FEATURED

      Zukunftssicher #25
  • Länder
    • Zurück
    • China
    • Deutschland
    • Italien
    • Liechtenstein
    • Österreich
    • Polen
    • Rumänien
    • Schweiz
    • Ungarn
  • DE
    • Zurück
    • DE
    • EN
  • Alliance Portal
  • Kundenportal
  • Standorte & Kontakt
Kontakt
Newsletter
Nachhaltigkeit
Hände halten verschiedene Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Papier, Glas und Metall vor gelbem Hintergrund – Symbolbild zur PPWR. Hände halten verschiedene Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Papier, Glas und Metall vor gelbem Hintergrund – Symbolbild zur PPWR.
Hände halten verschiedene Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Papier, Glas und Metall vor gelbem Hintergrund – Symbolbild zur PPWR.
  1. de
  2. Medien & Events
  3. Fachbeiträge
  4. Risikomanagement
  5. Verpackung wird zur Compliance-Aufgabe

Verpackung wird zur Compliance-Aufgabe

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie betrifft nahezu jedes Unternehmen, das verpackte Produkte in der EU herstellt, importiert oder vertreibt. Wir zeigen auf, was sich bei Rückruf-, Haftpflicht- und Transportrisiken sowie der Organhaftung ändert.

In der EU fallen jährlich Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an, Tendenz steigend. Eine neue EU-Verordnung möchte deshalb Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingfähigkeit verbessern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („Packaging and Packaging Waste Regulation“, kurz PPWR) löst die seit 1994 geltende Verpackungsrichtlinie ab. Der Geltungsbereich ist bewusst weit gefasst und erfasst sämtliche Verpackungen, von der Verkaufs- über die Um- bis zur Transportverpackung – unabhängig vom Material der Verpackung oder der Branche und Größe des jeweiligen Unternehmens. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob ein Unternehmen betroffen ist, sondern in welcher Rolle und in welchem Umfang.

Ihr Kontakt

Dr. Alexander Skorna Ansprechpartner bei Funk

Dr. Alexander Skorna

+49 40 35914-0
E-Mail schreiben

Manuel Zimmermann

+49 40 35914-0
E-Mail schreiben
Ihre Kontaktanfrage wurde versendet.
Bitte füllen Sie Pflichtfelder aus.

Kontaktformular

Ja, ich möchte per E-Mail über aktuelle Produkte und Dienstleistungen von Funk (Funk Gruppe GmbH, Valentinskamp 20354 Hamburg) aus dem Bereich des Versicherungswesens (einsehbar auf den Webseiten von Funk) informiert werden. Meine hier angegebenen Kontaktdaten werden zu diesem Zweck an diese Unternehmen weitergegeben. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Punkt 9 in unserer Datenschutzerklärung

Newsletter (optional)

Hiermit willige ich darin ein, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten für den Versand der von mir ausgewählten periodisch erscheinenden Newsletters erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis hierzu kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen und damit den jeweiligen Newsletter wieder abbestellen. Das Recht zur Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt. Nähere Informationen hierzu finde ich in der Datenschutzerklärung und am Ende des jeweils übersendeten Newsletters. Meine Rechte als betroffene Person finde ich in Ziffer 6. und 7. der Datenschutzerklärung.

In weiten Teilen hat die PPWR den Charakter einer Produkt-Compliance-Verordnung, greift jedoch zugleich erheblich in die Supply Chain Compliance ein. Unternehmen benötigen künftig detaillierte, belegbare Informationen zu Verpackungstypen, Materialzusammensetzungen und Inhaltsstoffen. Auch über den Rezyklatanteil – also über das Verhältnis von recycelten und neuen Materialien in einer Verpackung – sowie zur generellen Recyclingfähigkeit müssen Unternehmen Auskunft geben. Dies alles einschließlich der zugehörigen Nachweise entlang der Lieferkette. Verpackung entwickelt sich damit zu einem eigenständigen Compliance-Feld mit Berührungspunkten zu Einkauf, Produktentwicklung, Qualität, Recht und Risikomanagement.

Portraitbild vom Autor Manuel Zimmermann

„Die Rollenzuordnung ist derzeit ein zentraler Unsicherheitsfaktor der PPWR“

Manuel Zimmermann

Rollenklärung als erste Hürde

Die Verpackungsverordnung unterscheidet mehrere Wirtschaftsakteure mit jeweils eigenen Pflichten, darunter Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Lieferanten. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Der Erzeuger zum Beispiel (englisch: manufacturer) verantwortet die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. Damit ist gemeint, dass der Erzeuger die Verpackung selbst prüft und nachweist, dass diese alle geltenden Anforderungen der PPWR erfüllt. Der Hersteller (englisch: producer) dagegen ist derjenige, der eine Verpackung erstmals in einem jeweiligen Mitgliedstaat auf dem Markt bereitstellt. Er verantwortet insbesondere die Registrierung in den nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie die Entrichtung der Abgaben zur Finanzierung von Recycling und Abfallentsorgung.

In der Praxis werden die Rollen häufig verwechselt oder vertauscht, zumal ein Unternehmen mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen kann. Noch ein Beispiel: Nimmt ein Unternehmen als Vertreiber bzw. Händler Einfluss auf die Spezifikation einer Verpackung, wird es hinsichtlich dieser Verpackung zum Erzeuger und übernimmt die damit verbundenen Pflichten.

„Die Rollenzuordnung ist derzeit ein zentraler Unsicherheitsfaktor der PPWR“, sagt Manuel Zimmermann, Teamleiter Supply Chain Compliance & ESG Steering bei Funk. „Viele Unternehmen können derzeit noch nicht belastbar beurteilen, ob sie bestimmte Erzeugereigenschaften erfüllen, was erhebliche Auswirkungen auf den Umfang ihrer Pflichten haben kann. Insbesondere bei Fragen rund um das Branding von Verpackungen sowie bei der Abgrenzung zwischen Verpackungsmaterial und fertiger Verpackung bestehen teilweise weiterhin Unsicherheiten.“ Die im Juni 2026 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission präzisieren einige Abgrenzungsfragen, offene Auslegungsspielräume bleiben jedoch bestehen.

Pflichten der EU-Verpackungsverordnung sind sehr umfangreich

Aus den Rollen ergeben sich zwei Pflichtenkomplexe, die in der Umsetzung besonders aufwendig sind. Erzeuger müssen für jeden Verpackungstyp eine Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation aufbauen und eine EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII der Verordnung ausstellen. Hinzu kommen teils aufwändige Kennzeichnungspflichten. Hersteller, hier im Sinne des Erst-Inverkehrbringers im jeweiligen Mitgliedstaat, müssen sich in den nationalen EPR-Registern aller Länder registrieren, in denen sie Verpackungen bereitstellen, und dort Melde- und Gebührenpflichten erfüllen. Über die EPR-Systeme werden die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling finanziert. 

Das Wesentliche zur PPWR auf einen Blick

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

11. Februar 2025

Die PPWR tritt EU-weit in Kraft und startet die 18-monatige Übergangsfrist für Unternehmen.

12. August 2026

Geltungsbeginn der zentralen Pflichten: u. a. Stoffbeschränkungen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation sowie EPR-Registrierung. In Deutschland tritt zeitgleich das VerpackDG in Kraft und löst das VerpackG ab.

12. August 2028

Die harmonisierte Kennzeichnung wird verbindlich, vorbehaltlich der Durchführungsrechtsakte. Sie regelt einheitliche Sortier- und Materialkennzeichnung auf Verpackungen und Abfallbehältern.

Ab 2030

Recyclingfähigkeits-Leistungsstufen und verbindliche Rezyklat-Mindestquoten für Kunststoffverpackungen greifen; zudem gelten Verbote bestimmter Einwegverpackungsformate. Weitere Verschärfungen folgen ab 2035/2038 (Recyclingfähigkeit) und 2040 (Rezyklatquoten).

Symbolbild Icon: Personengruppe

Rollen

Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Lieferanten mit jeweils eigenen Pflichten. Vorsicht: Mehrfachrollen sind möglich und in der Praxis häufig.

Symbolbild Icon: Lupe

Kernpflichten ab 12. August 2026

Stoffbeschränkungen (u. a. für Schwermetalle und PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt), Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung je Verpackungstyp inklusive technischer Dokumentation (Erzeuger) sowie EPR-Registrierung und Mengenmeldungen in jedem Land der Bereitstellung (Hersteller). Es gelten Prüf-, Informations- und Mitwirkungspflichten, insbesondere hinsichtlich Konformität, Kennzeichnung und erforderlicher Dokumentation (Importeure, Vertreiber und Lieferanten).

Symbolbild Icon: Zielschreibe

Geltungsbereich

Alle Verpackungen, beginnend bei Verkaufsverpackungen (Erstverpackungen), Umverpackungen (Zweitverpackungen) und Transportverpackungen (Drittverpackungen). Alle Wirtschaftsakteure sind betroffen.

Symbolbild Icon: Gelscheine und Münzen

Vollzug

In Deutschland löst das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) zum 12. August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab und regelt den nationalen Vollzug der PPWR. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) überwacht insbesondere die Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten, während die zuständigen Landes- und Marktüberwachungsbehörden Vor-Ort-Kontrollen durchführen und Verstöße mit Vertriebsuntersagungen und Bußgeldern ahnden.

Portraitbild vom Autor Dr. Alexander Skorna

„Unternehmen müssen ihr Verpackungsportfolio inventarisieren, Datenlücken schließen und ihre Lieferanten systematisch einbinden.“

Dr. Alexander Skorna

Datenlage entscheidet über die Umsetzungsfähigkeit

Betroffenheitsanalysen, Konformitätsbewertungen und EPR-Meldungen erfordern alle eine belastbare Datenbasis. Benötigt werden vollständige Informationen je Verpackungstyp und Komponente, von Material, Gewicht und Rezyklatanteil bis hin zu Prüfberichten und Lieferantennachweisen. Diese Daten liegen selten zentral vor, sie verteilen sich auf ERP-, PIM- und Einkaufssysteme sowie auf die Lieferanten selbst.

„Der Aufwand entsteht weniger durch einzelne Paragrafen der Verordnung als durch die Organisation der Daten“, sagt Alexander Skorna, Geschäftsführer der Funk Consulting. „Unternehmen müssen ihr Verpackungsportfolio inventarisieren, Datenlücken schließen und ihre Lieferanten systematisch einbinden. Software kann viele dieser Schritte unterstützen. Entscheidend ist jedoch, Prozesse und Tool-Einsatz von Beginn an zusammenzudenken, damit Doppelarbeit bei der Datenpflege vermieden wird.“

Weitreichende Konsequenzen für den Versicherungsschutz

Die Verpackungsverordnung verändert auch das Risikoprofil, das bestehenden Versicherungsverträgen zugrunde liegt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Produktrückruf bei Non-Compliance

Verstöße gegen die EU-Verordnung können behördliche Maßnahmen wie Vertriebsuntersagungen sowie Rückrufe auslösen. Klassische Rückruf-Deckungen greifen jedoch bei einer von dem Produkt ausgehenden Gefahr. Ein Rückruf allein wegen regulatorischer Nichtkonformität ist mitunter vom Versicherungsschutz ausgenommen. 

Produkthaftung in Bezug auf PFAS

Die neuen PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt erhöhen die Anforderungen an Qualitätssicherung und Lieferantennachweise. PFAS werden in Lebensmittelverpackungen vor allem dort eingesetzt, wo Fett- und Feuchtigkeitsbarrieren gebraucht werden, etwa bei beschichteten Papieren und bestimmten Barrierefolien. Grenzwertüberschreitungen können neben behördlichen Maßnahmen auch Haftungsansprüche entlang der Lieferkette nach sich ziehen. Auch dies ist relevant für klassische Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Programme.

Transportrisiken durch veränderte Verpackungen

Die PPWR verlangt perspektivisch eine Minimierung von Gewicht, Volumen und Leerraum, also verpackter Luft.  Zugleich bleibt eine beförderungssichere Verpackung Obliegenheit in der Transport-Versicherung. Eine unzureichende Verpackung kann den Versicherungsschutz gefährden. Materialeinsparungen sollten deshalb stets gemeinsam mit den Transportrisiken bewertet werden. Mehrwegsysteme werfen zusätzlich Fragen zu Obhut, Beschädigung und Verlust von Ladungsträgern auf.

Neue Risiken für die D&O-Versicherung

Die Umsetzung der PPWR ist eine Organisationsaufgabe der Unternehmensleitung. Versäumnisse bei Zuständigkeiten, Kontrollen und Dokumentation können D&O-relevante Vorwürfe begründen. Bußgelder selbst sind regelmäßig nicht versicherbar, umso wichtiger ist eine nachvollziehbar aufgesetzte Compliance-Organisation. An dieser Stelle kann das unternehmenseigene Risikomanagement unterstützen.

Schritt für Schritt Compliance-Lücken schließen

Um Unternehmen bei der Einordnung und Umsetzung der PPWR zu unterstützen, hat Funk Consulting eine modulare Beratungsstrecke entwickelt, die auf der langjährigen Risikomanagement-Expertise des Teams aufbaut (siehe Kasten unten). Der PPWR Quick Scan schafft in kurzer Zeit Klarheit über Betroffenheit, Rollen und Datenlage. Die PPWR-Implementierung begleitet die operative Umsetzung bis zu Konformitätserklärung und EPR-Registrierung. So lassen sich Compliance-Lücken frühzeitig erkennen und schließen, bevor sie sich zu Haftungs- oder Deckungsfragen entwickeln. Der Handlungsbedarf lässt sich in jeder Phase strukturiert eingrenzen.



Wie gut haben Sie sich schon mit der neuen Verordnung befasst?

PPWR-Umsetzung noch nicht gestartet

Ausgangssituation

  • Verpackungsportfolio noch nicht inventarisiert
  • Rollen und relevante PPWR-Pflichten noch nicht geklärt

Typische Probleme und Risiken

  • Eigene Betroffenheit und Handlungsbedarf sind unklar
  • Verzögerter Einstieg in die PPWR-Umsetzung

Lösungsansatz mit Funk

  • Inventarisierung und Strukturierung des Verpackungsportfolios
  • Klärung von Rollen, Pflichten und relevanten Märkten

PPWR-Betroffenheit intern geklärt

Ausgangssituation

  • Erste Inventarisierung und Rollenklärung durchgeführt
  • Erste PPWR-relevante Aktivitäten wurden angestoßen

Typische Probleme und Risiken

  • Unsicherheiten bei einzelnen Rollen, Pflichten und Verpackungstypen
  • Umfang der Betroffenheit möglicherweise zu grob eingeschätzt

Lösungsansatz mit Funk

  • Validierung und Verfeinerung der internen Einschätzung
  • Gap-Analyse und Priorisierung der notwendigen Maßnahmen

PPWR-Umsetzung wird konzipiert und vorbereitet

Ausgangssituation

  • Datenmodell oder internes System wird aufgebaut
  • Verpackungsdaten und Nachweise werden bei Lieferanten abgefragt

Typische Probleme und Risiken

  • Daten und Nachweise sind unvollständig oder uneinheitlich
  • Verantwortlichkeiten und Prozesse sind noch nicht klar definiert

Lösungsansatz mit Funk

  • Aufbau von Datenmanagement und Zielprozessen
  • Tool-Benchmarking bei Bedarf einer Software
  • Strukturierte Einbindung und Befähigung der Lieferanten

PPWR-Umsetzung aktuell in Implementierung

Ausgangssituation

  • Konformitätsbewertungen und -erklärungen werden vorbereitet
  • Prüf-, Informations- und Mitwirkungspflichten sind prozessual verankert

Typische Probleme und Risiken

  • Prozesse und Dokumentation sind noch nicht vollständig auditfähig
  • Datenqualität und operative Umsetzung sind nicht durchgängig sichergestellt

Lösungsansatz mit Funk

  • Fachliche Begleitung der Konformitätsbewertung und Dokumentation
  • Etablierung belastbarer Prüf-, Freigabe- und Aktualisierungsprozesse

PPWR-Unterstützungsangebote von Funk

Die Beratungsstrecke gliedert sich in zwei Stufen mit insgesamt fünf Modulen, die von einer Standortbestimmung bis zur auditfähigen Umsetzung reichen.

Stufe 1: Standortbestimmung mit dem PPWR Quick Scan

  • Modul 1: Betroffenheitsanalyse und Inventarisierung: Erfassung des Verpackungsportfolios nach Typ, Material, Gewicht und Lieferant; Einordnung der regulatorischen Rollen je Markt; Priorisierung der Pflichten nach Compliance-Risiko und zeitlicher Betroffenheit (2026 bis 2030)
  • Modul 2: Bewertung Datenlage und Supplier-Readiness: Prüfung vorhandener Daten und Nachweise auf Vollständigkeit, Qualität und Auditfähigkeit; Bewertung der Datenlieferfähigkeit der Lieferanten; GAP-Analyse mit Maßnahmenplan

Stufe 2: Operative Umsetzung mit der PPWR-Implementierung

  • Modul 3: Tool-Entscheidung und Implementierung: Definition fachlicher und technischer Anforderungen, Marktsichtung und Auswahl geeigneter Compliance- und Supplier-Management-Lösungen, Pilotierung und Rollout
  • Modul 4: Datenpflege und Supplier-Engagement: Strukturierte Daten- und Nachweisanfragen, Validierung und Plausibilisierung, Monitoring sowie Aufbau auditfähiger Datenstände
  • Modul 5: Konformitätserklärung und EPR-Registrierung: Konformitätsbewertung je Verpackungstyp, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und Kennzeichnung sowie EPR-Registrierungen und Meldeprozesse je Mitgliedstaat

Ergänzend steht ein flexibles Beratungskontingent zur Klärung regulatorischer, fachlicher und operativer Fragestellungen zur Verfügung.

Sie möchten mehr über die EU-Verpackungsverordnung erfahren?

Kontaktieren Sie uns unter +49 40 35914-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

Kontakt aufnehmen


Hände tippen auf einer Tastatur, umgeben von ESG-Symbolen, vermittelt Engagement für Nachhaltigkeit und Verantwortung.

ESG-Risiken als Unternehmen proaktiv steuern

Ob Klimaschutz, mehr Vielfalt in Führungsetagen oder die Wahrung von Menschenrechten entlang der eigenen Lieferkette: Nachhaltigkeit hat viele Facetten – und wirkt sich auf zahlreiche Geschäftsbereiche aus. Die Compliance-Abteilung muss sich zum Beispiel mit neuen Gesetzen beschäftigen, die neue Photovoltaikanlage auf dem Firmengelände will versichert und die Lieferkette bestens geprüft werden.

Mehr erfahren

PFAS – GDV-Ausschlussklausel und aktuelle Entwicklungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergänzt seine Musterbedingungen um eine Klausel zum Umgang mit PFAS: Zunächst erfolgt ein pauschaler Ausschluss möglicher Schäden, später können individuelle Deckungsvereinbarungen getroffen werden. Die Neuerung stößt in der Versicherungsbranche auf kontroverse Reaktionen. Ein Überblick zur aktuellen Lage.

Mehr erfahren

EUDR umsetzen: Experteninterview zu neuen Fristen, Pflichten und ersten Schritten

Bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde die Frist auf den 30. Dezember 2026 verschoben – wie sollten Unternehmen jetzt handeln? In diesem Interview gibt EUDR-Experte Maximilian Fellner einen kompakten Überblick über typische Fehler und die wichtigsten ersten Schritte. Klar wird: Wer die EUDR umsetzen will, sollte früh mit einer Betroffenheitsanalyse starten und trotz offener Fragen pragmatisch vorgehen.

Mehr erfahren

Ihr Kontakt

Dr. Alexander Skorna Ansprechpartner bei Funk

Dr. Alexander Skorna

+49 40 35914-0
E-Mail schreiben

Manuel Zimmermann

+49 40 35914-0
E-Mail schreiben
Ihre Kontaktanfrage wurde versendet.
Bitte füllen Sie Pflichtfelder aus.

Kontaktformular

Ja, ich möchte per E-Mail über aktuelle Produkte und Dienstleistungen von Funk (Funk Gruppe GmbH, Valentinskamp 20354 Hamburg) aus dem Bereich des Versicherungswesens (einsehbar auf den Webseiten von Funk) informiert werden. Meine hier angegebenen Kontaktdaten werden zu diesem Zweck an diese Unternehmen weitergegeben. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Punkt 9 in unserer Datenschutzerklärung

Newsletter (optional)

Hiermit willige ich darin ein, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten für den Versand der von mir ausgewählten periodisch erscheinenden Newsletters erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis hierzu kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen und damit den jeweiligen Newsletter wieder abbestellen. Das Recht zur Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt. Nähere Informationen hierzu finde ich in der Datenschutzerklärung und am Ende des jeweils übersendeten Newsletters. Meine Rechte als betroffene Person finde ich in Ziffer 6. und 7. der Datenschutzerklärung.

Nach oben

Die beste Empfehlung. Funk.

  • Risikofelder

    • Risikofelder
    • Risiko-Studien
  • Leistungen

    • Risikomanagement
    • Versicherungs­management
    • Vorsorge
  • Branchen

    • Industrie
    • Immobilien
    • Gesundheit / Soziales
    • Dienstleister
    • Kunst & Events
    • Freie Berufe
    • Handel
    • Verbände
    • Kommunen
  • Über Funk

    • Familienunternehmen
    • Innovationen
    • Nachhaltigkeit
    • Diversity & Inclusion
    • Standorte
    • Auszeichnungen
  • Karriere

    • Karriere
  • Medien & Events

    • Unsere Medien
    • Presse
    • Events
    • Webinare

    Fachbeiträge

+49 40 35914-0
Zentrale Hamburg, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg
Alle Standorte
welcome(at)funk-gruppe.de

Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinformationen
  • Lieferkettengesetz
  • Hinweisgeber
  • Sitemap