EUDR umsetzen: Experteninterview zu neuen Fristen, Pflichten und ersten Schritten
Bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde die Frist auf den 30. Dezember 2026 verschoben – wie sollten Unternehmen jetzt handeln? In diesem Interview gibt EUDR-Experte Maximilian Fellner einen kompakten Überblick über typische Fehler und die wichtigsten ersten Schritte. Klar wird: Wer die EUDR umsetzen will, sollte früh mit einer Betroffenheitsanalyse starten und trotz offener Fragen pragmatisch vorgehen.
1. Was hat sich an der EUDR zuletzt verändert und was kann man erwarten?
Die EUDR wurde nicht nur verschoben, sondern auch inhaltlich angepasst. Große und mittlere Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2026 compliant sein, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Nachgelagerte Unternehmen wurden signifikant entlastet, einzelne Verfahren vereinfacht und bestimmte Druckerzeugnisse aus dem Scope genommen. Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen und dem sinkenden Vertrauen in die EU, sollten Unternehmen ihre Prozesse jetzt aufbauen aber flexibel halten.
2. Worauf sollte man bei der EUDR-Umsetzung zuerst achten?
Der Startpunkt bzw. das Fundament ist immer die Betroffenheitsanalyse – sie macht aus der Verordnung erst ein konkretes Umsetzungsprojekt. Zu klären ist: Welche Produkte und HS-Codes sind im Scope? Bin ich Operator, Trader oder nachgelagerter Akteur? Welche Ursprungsländer sind betroffen – und welche Daten liegen bereits vor? Die Pflichten unterscheiden sich stark nach Rolle, Größe und Position in der Kette. Ohne diese Analyse bleibt jede Umsetzung unscharf.
„Wer bei der EUDR auf finale Klarheit wartet, verliert wertvolle Umsetzungszeit.“
3. Viele Punkte sind noch offen. Wie sollten Unternehmen mit diesem Interpretationsspielraum umgehen?
Der größte Fehler ist, offene Punkte mit Stillstand zu beantworten. Die Guidance der Kommission ist nicht rechtsverbindlich und wird laufend ergänzt. Was Unternehmen brauchen, ist keine vollständige Klarheit – sondern belastbare Governance: dokumentierte Auslegungsentscheidungen, klare Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Nachhaltigkeit, Qualität und Legal sowie ein Decision Log für strittige Fälle. Wer auf finale Klarheit wartet, verliert wertvolle Umsetzungszeit.
4. Braucht man für die EUDR ein Software-Tool – oder geht es auch ohne?
Das EU-Informationssystem ist der Pflichtkanal für Due-Diligence-Statements, aber kein Geoinformationssystem, keine Stammdatenbank und kein Steuerungssystem. Die eigentliche Frage lautet: Wie komplex ist meine Situation? Wenn viele Lieferanten, häufig wechselnde Herkünfte, Geodaten und Daten aus Einkauf, ERP und Qualität zusammenkommen, wird der Verzicht auf ein Tool schnell zum operativen Risiko. Für gering betroffene Unternehmen gibt es allerdings auch pragmatischere Lösungen.
5. Viele unterschätzen die Kommunikation mit der Lieferkette. Was läuft hier typischerweise schief?
Kommunikation wird oft mit Datenabfrage verwechselt: eine generische E-Mail an alle Lieferanten, ohne Priorisierung und ohne klare Fristenlogik. Das funktioniert fast nie. Gute EUDR-Kommunikation ist segmentiert – strategische Lieferanten anders als Spot-Lieferanten, High-Risk-Ursprünge anders als Low-Risk-Konstellationen – und präzise: Welche Geodaten werden gebraucht, in welchem Format, was passiert bei Lücken? Auch bei Low-Risk-Ursprüngen entfällt nicht die Informationssammlung, sondern nur Teile der Risikoanalysepflicht.
6. Wie unterstützen Sie Unternehmen konkret bei der EUDR-Umsetzung?
Der Einstieg ist meist die Durchführung oder die methodische Überprüfung Betroffenheitsanalyse. Darauf folgen Gap-Analyse und Priorisierung, dann die Übersetzung der Anforderungen in Prozesse: Datenanforderungen, Verantwortlichkeiten, Nachweisarchitektur. Auf dieser Basis wird bewertet, ob ein Tool notwendig ist und falls ob ein schlankes Setup ausreicht oder eine integrierte Lösung sinnvoller ist. Dazu kommt die Begleitung der Lieferkettenkommunikation sowie, wo nötig, die fachliche Begleitung einer Software-Implementierung.
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