Funk bAV-Atlas 2026: neue Benchmark-Studie zu Altersversorgungs- und Risikoabsicherungsplänen
- In modernen bAV-Systemen ist die beitragsorientierte Leistungszusage Standard.
- Kapitalmarktorientierte Versorgungspläne gewinnen weiter an Bedeutung.
- In arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungsplänen stehen die Leistungen zum Renteneintritt im Fokus.
- Todesfall- und Invaliditätsleistungen werden zunehmend über separate Risikopläne abgesichert.
Hamburg, 24.02.2026 – Die Funk Vorsorgeberatung GmbH hat mit dem Funk bAV-Atlas 2026 eine neue Studie zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) veröffentlicht. Ziel der Untersuchung war es, die Merkmale einer modernen, konkurrenzfähigen bAV zu identifizieren.
Die Analyse umfasst 195 verschiedene Versorgungspläne von mehr als 140 Unternehmen und Konzernen unterschiedlicher Größen und Branchen – basierend auf den im Jahr 2025 geltenden Regelungen. Der Fokus der Studie liegt dabei auf versicherungsbasierten Versorgungsplänen, die eine echte Arbeitgeberbeteiligung vorsehen. Entgeltumwandlungsmodelle, bei denen das finanzielle Engagement der Arbeitgeber nicht wesentlich über die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge hinausgeht, wurden nicht berücksichtigt, um die spezifischen Strukturen und Merkmale arbeitgeberfinanzierter Pläne besonders deutlich herauszuarbeiten. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist dabei fast durchgängig der präferierte Zusagetyp.
Kapitalmarktorientierte Produkte im Aufwind
In der Produktlandschaft erfreuen sich sowohl moderne Klassik-Produkte als auch kapitalmarktorientierte Rentenversicherungen in Form von Komfort- oder Hybrid-Produkten großer Beliebtheit. Dies ist auch in der Unterstützungskasse durch die steuerliche Anerkennung von fondsgebundenen Rückdeckungsversicherungen im Jahr 2022 wahrzunehmen. Gleichzeitig hat sich die Nachfrage nach komplexen Indexprodukten spürbar reduziert. Funk Vorsorge geht davon aus, dass kapitalmarktorientierte Versorgungspläne – trotz des zu Beginn des Jahres 2025 wieder gestiegenen Garantiezinses in Klassik-Produkten – weiter an Bedeutung gewinnen werden.
Typische Ausgestaltung arbeitgeberfinanzierter Pläne
Die Studienergebnisse zeigen, dass drei Viertel der analysierten Versorgungsmodelle einen obligatorischen Arbeitgeberbeitrag vorsehen. In rund 60 % der Pläne werden die Beiträge prozentual am Gehalt bemessen. Hierbei liegen die durchschnittlichen Versorgungsbeiträge bei 3,3 % des Gehaltes, sofern der Arbeitgeber nicht zwischen Gehalt unterhalb und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) unterscheidet. Pläne mit BBG-Split schaffen insbesondere für Beschäftigte mit höheren Einkommen Vorteile, da Gehaltsteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze meist deutlich höher veranschlagt werden. Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments, Funk Vorsorge, erklärt: „Unsere Analyse zeigt, dass bei arbeitgeberfinanzierten Systemen mit einem BBG-Split Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze durchschnittlich mit 3,0 % und darüber hinaus mit 8,0 % in die bAV einfließen.“
Matching-Modelle setzen Anreize
Auch Matching-Regelungen, die eigene Einbringungen der Mitarbeitenden in die bAV durch signifikante Zusatzbeiträge des Arbeitgebers belohnen, gehören zu den häufig eingesetzten Instrumenten. Dazu Stefan Hillen, stellvertretender Bereichsleiter Markets, Products & Investments, Funk Vorsorge: „Der Matching-Beitrag des Arbeitgebers liegt in unserer Analyse überwiegend bei 100 % des Entgeltumwandlungsbetrages, was für die Mitarbeitenden eine Eigenbeteiligung am Aufbau ihrer Altersversorgung äußerst attraktiv macht.“
Separate Risikopläne für Todesfall und Invalidität
In arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungssystemen stehen Altersleistungen klar im Vordergrund. Todesfall- und Invaliditätsleistungen werden zunehmend über eigenständige Risikopläne abgedeckt, meist in Form einjährig wiederkehrender Direktzusagen. Dieser Trend könnte sich noch durch den Markteintritt eines Lebensversicherers verstärken, der das zur Finanzierung eingesetzte kollektive Risikoversicherungsprodukt erstmals aus Deutschland heraus anbietet. Wie bereits in dem im September 2025 erschienenen Funk Vorsorge-Report zur Einkommensabsicherung konstatiert, umfassen diese Pläne typischerweise ein Todesfallkapital in Höhe des doppelten Jahresgehaltes und – falls vorgesehen – eine Berufsunfähigkeitsabsicherung als Rente oder Kapitalleistung. Übliche Absicherungshöhen für Invalidenrenten liegen bei rund 40 % des Gehaltes.
Marktübliche bAV als Muss für Arbeitgeber
Die Ergebnisse des Funk bAV-Atlas 2026 verdeutlichen die hohe Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden durch moderne, kapitalmarktnahe und gut strukturierte Versorgungssysteme wirkungsvoll über die gesetzliche Rente hinaus abzusichern. Unternehmen, die für Arbeitnehmende attraktiv sein wollen, sollten wissen, was in der bAV marktüblich ist, um beim Werben um Fachkräfte nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Über Funk Vorsorge
Funk Vorsorge wird durch die Unternehmensberatung Funk Vorsorgeberatung GmbH und den Spezialmakler Funk Pensionsmanagement GmbH – Versicherungsmakler für Altersversorgung – repräsentiert. Bei Funk Vorsorge beschäftigen sich ca. 140 Expert*innen mit betrieblichen Vorsorgethemen nationaler sowie internationaler Ausrichtung. Schwerpunkte sind hier die betriebliche Altersversorgung (bAV), die betriebliche Krankenversicherung (bKV), Zeitwertkonten und internationale Employee Benefits. Dabei werden Unternehmen vollumfänglich hinsichtlich ihrer finanz- und personalpolitischen Unternehmensstrategie zu den betrieblichen Benefits beraten.
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