Schutz für E-Ladestationen und Co.
E-Autos gehören inzwischen zum Stadtbild, die Elektromobilität entwickelt sich rasant – auch durch diverse staatliche Förderungen und Verordnungen. Der Aufbau von Ladeinfrastrukturen beschäftigt dabei mittlerweile auch die Immobilienwirtschaft. Ihre Aufgabe soll es sein, die Basis für eine flächendeckende Versorgung mit Lademöglichkeiten zu schaffen. Dies führt bei den Verantwortlichen nicht nur zu Fragen rund um die E-Ladestation selbst, sondern birgt auch neue Risiken.
Um adäquate Lösungen zur Absicherung dieser neuen Gefahren zu finden, werden üblicherweise zunächst die genauen Details (Betrieb, Besitz, Aufbau etc.) zur E-Ladestation geklärt. Häufig wird der notwendige Schutz dann in verschiedene, bereits vorhandene Versicherungen integriert. Dies bedeutet jedoch einen hohen administrativen Aufwand mit meist lückenhafter Absicherung. Die innovative Funk E-Ladestationen Police, kurz FEP, bündelt alle Risiken rund um die E-Ladestation in einem Vertrag und sichert sie ganzheitlich ab. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft profitieren so gleich doppelt: Zum einen wird die Verwaltung verschlankt, von der Erfassung bis zur Abrechnung. Zum anderen erhalten sie einen Rundum-Schutz ohne Deckungslücken. „Mit der FEP haben unsere Immobilienkunden die Möglichkeit, sich weiter auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren, ohne höhere Risiken rund um E-Ladestationen eingehen zu müssen“, sagt Azzouz Agoune, Kundenberater der Niederlassung Düsseldorf. „Eine Ladestation im Sinne der FEP ist dabei eine Ladesäule oder Wallbox und kann einen oder mehrere Ladepunkte beinhalten.“
Besondere Risikofaktoren: Standort & Haftung
Die Vorteile der FEP zeigen sich vor allem beim Blick auf zwei Risikoaspekte: den Standort der E-Ladestation und die Frage der Haftung. Denn im Versicherungskontext wird es hier schnell äußerst komplex. Für den Standort gilt meist: Befinden sich die E-Ladestationen im Gebäude des Versicherungsnehmers (z. B. in der Tiefgarage), sind sie in der Regel als Zubehör über die Gebäude-Versicherung gegen die dort aufgeführten Gefahren mitversichert. Stehen die Ladeeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück, sind sie häufig nicht automatisch mitversichert. Es ist also eine zusätzliche Deckung nötig.
„Mit der FEP haben unsere Immobilienkunden die Möglichkeit, sich weiter auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren, ohne höhere Risiken rund um E-Ladestationen eingehen zu müssen.“
Das Problem: Nicht jeder Gebäude-Versicherer agiert entsprechend dieser Ausgangslage, sodass es einer individuellen Prüfung bedarf. Auch entspricht der Umfang in der Gebäude-Versicherung nicht immer dem tatsächlichen Bedarf. Deutlich weitergehender sind Elektronik-Versicherungen, die einen Allgefahren-Charakter haben und zudem auch unvorhergesehen eintretende Schäden absichern. Noch anspruchsvoller wird es, wenn sich die Ladeeinrichtungen außerhalb des Grundstücks des Versicherungsnehmers befinden – dieser als Eigentümer jedoch die Gefahr dafür trägt. Häufig lehnen Versicherer in diesen Fällen die Mitversicherung im Rahmen der Gebäude-Versicherung ab.
In Bezug auf die Haftungsrisiken von E-Ladestationen stehen dagegen besonders die folgenden Fragen im Fokus:
- Wer betreibt die Station und welcher Personenkreis nutzt diese?
- Wer trägt die Verkehrssicherungs- und/oder Wartungspflichten?
- Und zahlt die Gebäude-Versicherung den Schaden, wenn ein Auto in der Tiefgarage brennt?
Die Antworten darauf werden aktuell kontrovers diskutiert. Denn mangels tragfähiger Statistiken tappen auch Versicherer hier noch im Dunkeln und können das Risiko nicht abschließend für sich bewerten.
Unkomplizierter Schutz für Wallbox und Ladesäule
„Mit der Funk E-Ladestationen Police reduzieren wir die Komplexität von Absicherung und Administration“, sagt Marc Althaus, Kundenberater der Niederlassung Düsseldorf. Zu den konkreten Vorteilen gehören z. B.:
- Schlankes Handling in einer Police, etwa durch die Vorsorgedeckung für neu hinzukommende Ladestationen
- Weitreichender Deckungsumfang für die Nutzung und den Betrieb von E-Ladestationen, z. B. Allgefahren-Absicherung mit umfangreich mitversicherten Kosten sowie Mitversicherung von Vermögensschäden eines erweiterten Nutzerkreises
- Eigenständige Deckungssumme für die E-Ladestationen, inkl. Deckung der vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf Verkehrssicherungspflichten
Althaus: „Wir bieten Kunden einen ganzheitlichen Rundumschutz für die wichtigsten Risiken, wie wir es schon mit anderen immobilienspezifischen Funk-Produkten tun.
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25.04.2022
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