Besser abgesichert mit der Steuerversicherung

Die steuerrechtliche Lage ist teilweise ziemlich kompliziert und unübersichtlich. Wohl dem, der gegen potenzielle Steuerschäden versichert ist. Denn eine Restunsicherheit bleibt bei jeder Beratung.

Das Steuerrecht ist eine komplexe Sache. Es gibt diverse landes-, bundes- und europarechtliche Regelungen, und das Steuerrecht entwickelt sich wegen der – oft nicht einheitlichen – Rechtsprechung fortwährend. Im Schadenfall kann es dann richtig teuer werden. Mit einer Steuerversicherung können sich Unternehmen und Einzelpersonen aber gegen eine mögliche Steuerforderung absichern. Denn: Steuerberatende können zwar Empfehlungen aussprechen, doch gewisse Unsicherheiten bleiben.

Risiko einer steuerrechtlichen Restunsicherheit

So kann es sein, dass die Steuerbehörde sich im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht der Auffassung der Steuerberatenden anschließt, erklärt Jan Wehkamp, Funk M&A Services. Ebenso können sich die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ändern. „Es geht bei einer Steuerversicherung also nicht darum, mögliche Fehler von Steuerberatenden abzusichern, sondern es geht um das Risiko einer steuerrechtlichen Restunsicherheit“, sagt Jan Wehkamp.

„Es geht bei einer Steuerversicherung darum, das Risiko einer steuerrechtlichen Restunsicherheit abzusichern.“

Jan Wehkamp, Funk M&A Services

Ein Beispiel: Im Rahmen einer Immobilientransaktion kann Grunderwerbssteuer anfallen. Zinsen und die Rechtsverteidigung des Steuerschuldners müssen aber ggf. auch noch bezahlt werden. Der Steuerschaden kann dann schnell in die Millionen gehen.

Eine Steuerversicherung ist hierbei nicht die einzige Absicherung. Man kann auch die Steuerbehörde um eine Beurteilung bitten. Das kostet allerdings – sowohl Geld als auch Zeit. Die Steuerbehörde ist außerdem nicht für historische oder zurückliegende Sachverhalte zuständig. „Eine Steuerversicherung ist deutlich schneller verfügbar“, sagt Benedict Prinzenberg, ebenfalls Funk M&A Services. Sie greift zudem zurückliegende Sachverhalte auf und bietet inhaltlich eine Ersatzleistung.

Steuergutachten wird benötigt

Wie hoch dabei die Versicherungssummen sind, hängt ganz davon ab, wie hoch der potenziell drohende Steuerschaden ist bzw. wäre. „Einfache und wiederkehrende Risiken sind den Versicherern oft bekannt“, erklärt Jan Wehkamp und ergänzt: „Dadurch erhalten wir Rückläufe einer Ausschreibung innerhalb weniger Tage, und die Underwriting-Kosten sind in diesen Fällen gering.“

Funk M&A Services kann regelmäßig auch Risiken im hohen zweistelligen Millionenbereich am Versicherungsmarkt platzieren. Um eine Steuerversicherung erhalten zu können, braucht es vorab allerdings eine steuerrechtliche Bewertung oder Auszüge aus einem Tax-Due-Diligence-Report. Darin muss das Steuerrisiko analysiert und möglichst auch beziffert werden. Funk M&A Services ist mit den Erwartungshaltungen der Versicherer an solcher Bewertungen bestens vertraut und berät Unternehmen hierbei gern.

18.06.2024

Ihr Kontakt

Benedict Prinzenberg Ansprechpartner bei Funk

Benedict Prinzenberg, LL. M.