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  5. Reputationsrisiken richtig absichern

Reputationsrisiken richtig absichern

Ein schlechtes Image kann teuer werden. Werte wie Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen sind für Unternehmen daher besonders schützenswert. Individuelle Versicherungs- und Risikomanagementlösungen schützen vor Reputationsrisiken.


„Es braucht 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen und fünf Minuten, um ihn zu ruinieren.“ Das Zitat von Investor Warren Buffet ist heute aktueller denn je.

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 „Unternehmen sollten genau überprüfen, inwieweit eine Absicherung ihrer Reputation sie im Ernstfall vor finanziellen Verlusten bewahren kann.“

Dr. Alexander Skorna, Geschäftsführung Funk Consulting

Die Berichterstattung in den Medien über Produktmängel, spektakuläre Hacker-Angriffe oder Compliance-Verstöße hat Unternehmen für Reputationsschäden sensibilisiert. Gleichzeitig stellen Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein oder freiwillige Selbstverpflichtungen wichtige Pfeiler in Marketing und Vertrieb dar. Kurzum: Die sogenannte Corporate Social Responsibility ist mittlerweile fest in der Strategie von vielen Unternehmen – insbesondere auch aus dem familiengeführten Mittelstand – verankert. 

Wenn schlechte Presse oder ein Shitstorm in den sozialen Medien den Ruf zu beschädigen drohen, sollten Unternehmen zudem direkt handlungsfähig sein. Mit einer Notfallplanung, welche die Unternehmenskommunikation im Vorfeld ausgearbeitet hat, kommt das Krisenmanagement schnell ins Rollen.

Besonders betroffene Produkte und Industrien 

Eine positive Außendarstellung von Unternehmen und Marken ist naturgemäß bei Produkten aus dem privaten Konsum erfolgsentscheidend. So achten Lebensmittelhersteller, Automobilkonzerne, Chemie- und Pharmaunternehmen oder Elektronikhersteller besonders auf ein sozial verantwortliches und ökologisch nachhaltiges Image. Auch im Gastronomie-, Hotellerie- und Touristik-Sektor ist eine hohe Reputation der Unternehmen umsatz- bzw. ertragsrelevant. 

Im Geschäftskundensegment ist insbesondere die Transport- und Logistikbranche um eine nachhaltige Wahrnehmung bemüht. Dr. Alexander Skorna, Geschäftsführung Funk Consulting, sagt dazu: „Lange, intransparente Lieferketten öffnen hier die Tür für Reputationsschäden – beispielsweise durch Bekanntwerden von Kinderarbeit, mangelhaftem Brandschutz, unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder Abholzung von Regenwäldern. Diese Vorfälle können sich oft auf vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, z. B. in Asien oder Südamerika, ereignen.“

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„Mit einer Reputationsdeckung können Unternehmen entgangene Gewinne bzw. Erlösrückgänge infolge einer negativen medialen Berichterstattung versichern und die Kosten zur Widerherstellung ihrer Reputation decken.“

Lars Heitmann, Leiter des Industriebereichs Professional Risks bei Funk

Versicherungslösungen zur Absicherung der Reputation

Rufschädigende, reputationsrelevante Ereignisse können im Zusammenhang mit einzelnen Schlüsselpersonen, Produkten und Dienstleistungen, Kunden oder einer unternehmerischen Sozialverantwortung stehen. 

Wesentlich für die Reputations-Deckung ist ein potenziell rufschädigendes Ereignis in den Medien. Dazu zählt insbesondere Social Media. Auch Reputationsverluste infolge von Cyber-Angriffen kann diese sehr breit angelegte Versicherungslösung absichern. Lars Heitmann, Leiter des Industriebereichs Professional Risks bei Funk, erläutert: „Ähnlich wie bei Cyber-Versicherungen erhält der Kunde über Funk bei der Versicherung von Reputationsschäden ebenfalls flankierende Assistance-Dienstleistungen. Dazu gehört beispielsweise eine professionelle Krisenkommunikationsberatung innerhalb weniger Stunden nach dem Schadenereignis.“ Die Mehrkosten zur Wiederherstellung der Reputation, also insbesondere Marketing- und Werbekosten, sind ebenso Bestandteil der Deckung.  

Deckungskonzept der Reputationsschaden-Versicherung



Mit einem kontinuierlichen Marken- bzw. Medien-Monitoring behält man die Entwicklung der unternehmerischen Reputation im Auge. Voraussetzung für die Schadenregulierung ist ein signifikanter Einbruch der Erlöse im Vergleich zu den vorab definierten Planzahlen. Der Verlust muss dabei auf die negative Berichterstattung zurückzuführen sein. Die Schadenzahlung erfolgt zweckungebunden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen seines Krisenmanagements frei darin ist, welche Maßnahmen er zur Wiederherstellung der Unternehmensreputation auswählt und umsetzt. 

Von der Reputationsdeckung ausgeschlossen sind kriminelle und vorsätzliche Handlungen definierter Repräsentant*innen der Mitarbeitenden des Versicherungsnehmers. In der Regel betrifft das den Vorstand sowie die erste Führungsebene. 

Funk unterstützt bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Lösung zur Absicherung der Reputation und berät bei der Risikoidentifikation und -bewertung sowie bei der Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen.

 

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