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Photovoltaik auf dem Werksdach: Chancen, Pflichten & Risiken

Klimakrise, knappe Ressourcen, neue Gesetze: Unternehmen stehen mehr denn je vor der Herausforderung, nachhaltig zu wirtschaften. Eine Maßnahme, die für viele einfach umzusetzen ist, ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Dabei ist jedoch versicherungstechnisch einiges zu beachten.

Der Einsatz von Photovoltaik trägt maßgeblich zur Reduzierung von CO₂-Emissionen der Unternehmen bei. Im­­ Vergleich zu fossilen Energiequellen wie Kohle oder Erdgas erzeugt Solarenergie bei der Nutzung keine Treibhausgase. Dies bedeutet, dass Industrieunternehmen, die ihre Energieversorgung ganz oder teilweise auf Photovoltaik umstellen, ihren CO₂-Fußabdruck erheblich verringern können.

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Tobias Kahlo

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Erneuerbare Energien wie Solarkraft zu nutzen ist aber nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern kann auch die Energiekosten senken, die Abhängigkeit von Energieerzeugern reduzieren und damit die Energiesicherheit von Unternehmen erhöhen. Des Weiteren kann die Nutzung von Photovoltaik ein Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen sein. Eine entsprechende Strategie zu entwickeln gewinnt vor dem Hintergrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an Bedeutung.

CSRD im Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die Richtlinie legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden muss.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung trat in Kraft, um die nichtfinanzielle Berichterstattung über ESG-Themen (Environment, Social, Governance) zu standardisieren und Stakeholdern vergleichbare sowie verlässliche Informationen bereitzustellen.

Die Berichtsanforderungen der CSRD werden schrittweise erweitert. Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, im Jahr 2025 einen entsprechenden Bericht bereitzustellen. In den folgenden Jahren werden auch andere bilanzrechtlich große Unternehmen sowie kapitalmarkt-orientierte KMU (und damit die Gesellschaftsformen GmbH, AG, KGaA und SE, aber auch ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB) einbezogen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag 

Bundesländer nehmen Unternehmen in die Pflicht

Für einige Unternehmen ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen nicht nur eine Option, sondern sogar eine rechtliche Verpflichtung. Durch entsprechende Gesetze verpflichten die Bundesländer Unternehmen dazu, Gebäude entsprechend auszustatten. Oft betrifft das Neubauten, teilweise aber auch sanierte Bestandsgebäude. Wir geben eine erste Übersicht – Details finden Sie in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslands.

Unternehmen können entweder selbst Anlagen kaufen und installieren, oder ihrer Pflicht per Dachverpachtung für Photovoltaik-Anlagen nachkommen.

Solarpflicht in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg: PV-Pflicht für Nichtwohngebäude und alle neuen Wohngebäude, Parkplätze sowie bei der Dachsanierung von Bestandsgebäuden
  • Bayern: Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude
  • Berlin: Solarpflicht/PV-Pflicht für Dächer ab 50 Quadratmeter, Neubauten & Bestandsgebäude bei Dachsanierung
  • Brandenburg: Gesetz in Planung, aber aktuell keine Vorschrift
  • Bremen: Einführung einer PV-Pflicht ab Juli 2024 bzw. Juli 2025
  • Hamburg: PV-Pflicht bei Neubauten mit einer Bruttodachfläche über 50 m²
  • Hessen: PV-Pflicht für Parkplätze und Landesgebäude
  • Mecklenburg-Vorpommern: keine Verpflichtung vorhanden
  • Niedersachsen: Gewerbliche Gebäude; neue Wohngebäude so, dass PV-Anlage nachgerüstet werden kann
  • Nordrhein-Westfalen: Bisher nur für öffentliche Liegenschaften
  • Rheinland-Pfalz: Gewerbliche Neubauten und Parkplätze
  • Saarland: PV-Pflicht für öffentliche Gebäude in Planung
  • Sachsen: Gesetz in Planung, aber aktuell keine Vorschrift
  • Sachsen-Anhalt: keine Verpflichtung
  • Schleswig-Holstein: Bisher nur Nichtwohngebäude und Parkplätze
  • Thüringen: keine Verpflichtung
Angaben ohne Gewähr. Details finden Sie in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslands.

Richtlinien und Merkblätter

Die im Artikel genannten VdS-Richtlinien und Merkblätter können Sie hier kostenlos herunterladen

  • VdS 2234 „Brand- und Komplextrennwände“
  • VdS 3145 „Photovoltaik“
  • VdS 6023 „Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“

Mögliche Brandlast auf dem Dach

Bei allen Vorteilen, die für Photovoltaik-Anlagen sprechen, gibt es aber auch einige Dinge zu beachten. „Photovoltaik-Anlagen sind eine potenzielle Zündquelle und stellen eine mögliche Brandlast auf dem Dach dar“, sagt Tobias Kahlo, Leiter Risk Engineering bei Funk. „Bevor Unternehmen Photovoltaik-Anlagen auf Produktions- oder Verwaltungsgebäuden anbringen, sollten sie deshalb eine versicherungstechnische Betrachtung vornehmen.“ Für eine Einschätzung aus Sach-Versicherungssicht sind gewisse Risikoinformationen erforderlich. Daher sollten Unternehmen frühzeitig in der Planung die brandschutztechnischen Aspekte berücksichtigen und den Austausch mit Makler und Sach-Versicherer suchen.

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 „Um eine versicherungstechnische Einschätzung geben zu können, sind unter anderem Informationen wie ein maßstabsgetreuer Lageplan des Werkgeländes, ein Belegungsplan der Photovoltaik-Module und Informationen über die Gebäude und deren Nutzung erforderlich“, so Kahlo. Funk hat ein eigenes Risk Engineering Team, das Kunden vollumfänglich bei der Planung von Photovoltaik-Anlagen begleitet, von der ersten Checkliste bis zur Anpassung des bestehenden Sach-Versicherungsschutzes.

Über Funk Beyond Insurance kann außerdem innovative Technik zur Schadenprävention genutzt werden.  Sensoren können Anomalien auf Photovoltaik-Anlagen frühzeitig erkennen und damit Brände verhindern. Das gelingt mit kontinuierlicher Differenzstromüberwachung in Kombination mit Machine Learning und Künstlicher Intelligenz.

Ein entsprechendes Projekt wird aktuell vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima mit rund zwei Millionen Euro gefördert, Projekt-Laufzeit ist bis Ende 2026. Im Ergebnis werden Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit durch technologische Innovation vereint. Mehr zum Projekt erfahren Sie im zugehörigen Fachbeitrag. 

Auswirkung auf Sach- und Technische Versicherung

Die zu berücksichtigen Aspekte in der Sach-Versicherung können in rechtliche, vertragliche und brandschutztechnische Aspekte eingeteilt werden:

Rechtliche Aspekte

  • Bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage sind die Vorgaben des VDE und der DIN zu berücksichtigen. Neben den technischen Installationsvorgaben und Zertifizierungen gibt es auch brandschutztechnische Aspekte, wie z. B. die Beschaffenheit der Dachhaut.
  • Dazu ist in der DIN 0100-100 festgelegt, dass elektrische Betriebsmittel, die hohe Temperaturen oder elektrische Lichtbögen verursachen können, so angebracht werden müssen, dass kein Risiko der Entzündung von brennbaren Materialien besteht.
  • Im Falle einer brennbaren Dachhaut, hierzu zählen brennbare Dachoberflächen wie Bitumenbahnen und brennbare Dämmstoffe, sind sichere Trennungen zwischen den elektrischen Komponenten der Photovoltaik-Anlage als Zündquellen und der Dachoberfläche als Brandlast herzustellen.
  • Eine solche Trennung kann durch Verlegung einer feuerfesten Zwischenschicht auf den Dachbahnen geschehen, z. B. eine fünf cm dicke Kiesschüttung oder auch Faserzementplatten, die in der Regel mit einer Abdichtung versehen werden müssen.

Vertragliche Aspekte

  • Die Installation ist beim Versicherer anzuzeigen und möglichst mit diesem abzustimmen.
  • Bei der Installation sind die Regeln der Technik sowie alle behördlichen Auflagen einzuhalten.
  • Die Photovoltaik-Anlagen sind in die E-Revision einzubeziehen.

Brandschutztechnische Aspekte

Unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen

  • Elektrische Installation als potenzielle Zündquellen auf dem Dach
  • Kabel mit Kunststoffisolierung als zusätzliche Brandlasten auf dem Dach
  • Kunststoffkomponenten (Gehäuse, Abdeckungen, etc.) als zusätzliche Brandlasten auf dem Dach

Da es derzeit noch keine brancheneinheitlichen Standards und Vorgehen der Versicherer im Hinblick auf Brandschutzanforderungen gibt, sollte frühzeitig der aktuelle Führungsversicherer eingebunden werden. Außerdem gilt es zu klären, ob neben einer Aktualisierung der Sach-Versicherung auch eine Versicherung über die Sparte Technische Versicherung sinnvoll ist.

Eine Sach-Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch äußere Einflüsse wie Feuer, Sturm, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden. Sie bietet normalerweise auch Schutz vor Schäden durch Naturkatastrophen wie Hagel oder Überschwemmungen. Demgegenüber ist die Technische Versicherung speziell auf die technischen Risiken einer Photovoltaik-Anlage ausgerichtet. Sie deckt somit Schäden ab, die durch technische Defekte, Fehlfunktionen, Materialfehler oder Bedienungsfehler entstehen können. Dies kann beispielsweise den Ausfall von Solarmodulen, Wechselrichtern oder anderen Komponenten der Anlage umfassen.

Funk berät Sie gern zu Brandschutz, Präventionsmaßnahmen über Funk Beyond Insurance und Versicherungsthemen. Sprechen Sie uns an!

14.05.2024

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