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Naturgefahren im Fokus internationaler Versicherungsprogramme

Die weltweite Zunahme von Naturkatastrophen hat die Bedeutung von Naturgefahren in internationalen Versicherungsprogrammen deutlich erhöht. Während traditionelle Risikozonen wie Hurrikane in Nord- und Mittelamerika oder Flutwellen im Pazifik weiterhin im Mittelpunkt stehen, rücken nun auch Regionen in den Fokus, die bisher als weniger gefährdet galten. Insbesondere Europa ist zunehmend von extremen Wetterereignissen betroffen. Daher sind Anpassungen der Versicherungssysteme und der gesetzlichen Vorgaben erforderlich.

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Europa als wachsende Risikoregion

Diese Entwicklung wird durch die jüngsten Ereignisse in Spanien verdeutlicht. Ungewöhnlich starke Regenfälle führten Ende Oktober 2024 zu verheerenden Überschwemmungen in den Regionen Valencia, Andalusien und Murcia. Innerhalb von nur acht Stunden fielen bis zu 420 Millimeter Niederschlag und lösten Sturzfluten und Schlammlawinen aus. Mehr als 155 Quadratkilometer Land wurden überflutet. Rund 190.000 Menschen waren direkt betroffen, und die Zahl der Todesopfer stieg auf mindestens 220.

Auch im September führten anhaltende Starkregenfälle durch das Tiefdruckgebiet Boris (in Deutschland Anett) zu schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa. Besonders betroffen waren Österreich, Tschechien, Polen, Rumänien und Deutschland. Diese Katastrophen unterstreichen die Notwendigkeit, die Versicherungssysteme an die sich ändernden Klimabedingungen anzupassen.

Versicherungsreformen in Europa

Zunehmend reagieren Länder in Europa auf die steigenden Schäden durch Naturkatastrophen mit weitreichenden Anpassungen ihrer Versicherungssysteme. 

Diese Maßnahmen umfassen sowohl die Erhöhung bestehender Pflichtbeiträge als auch die Einführung gesetzlicher Versicherungspflichten, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. 

An einigen Beispielen aus europäischen Ländern lässt sich dieser Trend verdeutlichen:
 

1. Erhöhung bestehender Pflichtbeiträge

In Ländern mit etablierten Versicherungssystemen für Naturgefahren werden die Beiträge deutlich erhöht, um den gestiegenen Risiken und Kosten gerecht zu werden:

  • Frankreich: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Beitragszuschlag für das Cat Nat-System von 12 % auf 20 % erhöht.
  • Türkei: Seit Anfang 2024 wurden die Prämien für den lokalen Pflicht-Tarif für Erdbeben je nach Region um bis zu 40 % erhöht.
  • Spanien: Für 2025 wird eine Erhöhung der Consorcio-Prämien erwartet, um die steigende Schadenbelastung auszugleichen. Bei jeder Versicherungspolice wird ein Teil der Prämie an die öffentliche Institution Consorcio de Compensación de Seguros abgeführt. Dieser Beitrag fließt in einen Fonds, der im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses Schutz bietet. Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf Überschwemmungen, sondern auch auf Erdbeben, Vulkanausbrüche, Hurrikane, Tsunamis und andere Naturereignisse von großem Ausmaß. Tritt eine dieser Katastrophen ein, übernimmt das Consorcio die Deckung der entstandenen Schäden entsprechend der in der Police versicherten Summe und Deckungsleistungen. 

2. Einführung gesetzlicher Versicherungspflichten

Einige Länder setzen auf neue gesetzliche Vorgaben, um den Versicherungsschutz für Unternehmen verpflichtend auszuweiten:
 

Italien: 

Am 31. März 2025 ist in Italien eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die Unternehmen mit Sitz in Italien und dort belegene Risiken verpflichtet, Naturgefahren in ihre Versicherungsverträge einzuschließen. Obwohl sie bereits gilt, wurde die verbindliche Umsetzungspflicht je nach Unternehmensgröße gestaffelt: 

Großunternehmen

  • Frist: 31. März 2025
  • Sanktionen ab: 30. Juni 2025
  • Definition: Bilanzsumme über 25 Mio. €, Umsatz über 50 Mio. €, mehr als 250 Beschäftigte

Mittelgroße Unternehmen

  • Neue Frist: 1. Oktober 2025
  • Definition: Bilanzsumme bis 25 Mio. €, Umsatz bis 50 Mio. €, bis 250 Beschäftigte

Die Regelung betrifft alle Sachversicherungspolicen innerhalb internationaler Programme sowie eigenständige Policen in Italien, einschließlich deutscher Policen, die italienische Gesellschaften im Rahmen des Freedom of Services (FOS) mitversichern. Bestehende Verträge müssen diese Absicherung spätestens bei der nächsten Verlängerung enthalten, und die Versicherer sind verpflichtet, die entsprechende Deckung anzubieten.
 

Griechenland: 

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Griechenland eine gesetzliche Pflichtversicherung für Naturgefahren für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro. Ab dem 1. Juni 2025 wird diese Grenze deutlich abgesenkt: Dann sind bereits Unternehmen ab 500.000 Euro Jahresumsatz betroffen.

Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sachwerte (z. B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge) mindestens zu 70 % des Buchwerts gegen die Naturgefahren Erdbeben, Waldbrand und Überschwemmung zu versichern. Der Abschluss muss im Rahmen einer bestehenden Feuerversicherung erfolgen – ein isolierter Naturgefahrenschutz ist nicht vorgesehen.

Sanktionen bei Verstoß:

  • Bei Nichtabschluss drohen Bußgelder ab 10.000 €.
  • Erfolgt keine Reaktion innerhalb von 30 Tagen, wird das Bußgeld verdoppelt.
  • Zusätzlich entfällt der Anspruch auf staatliche Entschädigung im Schadensfall.

Elementar-Versicherung: Sinnvoller Schutz vor Naturgewalten

Wie lassen sich Naturgefahren zuverlässig absichern? Wir geben Überblick über die aktuelle Risikolage.

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Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Die zunehmende Intensität und Häufigkeit von Naturkatastrophen werden voraussichtlich weitere Anpassungen der Versicherungssysteme und gesetzlichen Vorgaben in Europa erforderlich machen. Auch in Deutschland wird immer wieder über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung für private Wohngebäude diskutiert. Das Thema wird nicht mehr abreißen und auch Gegenstand von Bundestagswahlprogrammen und Koalitionsverhandlungen sein. Die Versicherer bereiten sich daher auf mögliche Szenarien vor. Unternehmen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sich dadurch Kostensteigerungen für nationale und internationale Versicherungsprogramme ergeben können. Zudem rückt auch die Risikoprävention verstärkt in den Vordergrund. 

02.06.2025

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