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Internationale Haftpflicht-Regelungen: So wird der Schaden nicht zum Kulturschock

Andere Länder, andere gesetzliche Regelungen: Ein Haftpflichtschaden im Ausland

sorgt bei vielen deutschen Unternehmen erst einmal für Fragezeichen. Wir zeigen,

welche Unterschiede es international gibt – und wie Funk Sie unterstützt.

Ob geschlossene Läden zur Siesta, das Feilschen am Marktstand oder die klassische Frage, wie viel Trinkgeld angemessen ist: Schon im Urlaub fällt auf, dass die Uhren im Ausland oft etwas anders ticken als in Deutschland. Durch die zunehmende Internationalisierung gewinnt diese Erkenntnis auch für die betriebliche Haftpflicht-Versicherung immer mehr an Bedeutung. Denn die Anzahl ausländischer Schadenfälle nimmt zu, und die Regulierung ist für deutsche Unternehmen häufig schwieriger als gedacht.

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Internationale Hindernisse

Generell kann ein Haftpflichtschaden im Ausland jedes produzierende Unternehmen treffen – selbst wenn es keine internationalen Kunden beliefert. Ein Beispiel: Eine Touristin kauft in Deutschland eine unzureichend isolierte Lampe, an der sie sich in ihrem Heimatland durch einen Stromschlag verletzt. Der Hersteller wird dann aus dem Ausland in Anspruch genommen. „Wenn der deutsche Versicherungsvertrag betroffen ist, können wir die Abwicklung des Versicherungsfalls noch gut steuern“, erklärt Kerstin Schwarz, Expertin für Haftpflichtschäden bei Funk. „Die Sprachbarriere und das ausländische Haftungsrecht können aber auch hier schon Hindernisse darstellen.“

Greift bei einem Schaden nicht nur ausländisches Haftungsrecht, sondern auch ein ausländischer Versicherungsvertrag, führt dies oft zu noch mehr Fragezeichen. Vor allem deutsche Unternehmen mit internationalen Tochtergesellschaften, die an ihrem Standort über eine lokale Police versichert sind, sind hier betroffen. Es gilt: Reine Auslandsfälle müssen auch im Ausland reguliert werden. Das Zusammenspiel von Unternehmen, Makler und Versicherer kann je nach Land aber ganz anders sein, als man es in Deutschland gewohnt ist. Die Gründe sind oft kaufmännischer Natur, doch auch die gesetzlichen Regelungen oder die andere Mentalität in den einzelnen Staaten spielen eine Rolle. Das Vorgehen im Ausland stößt hierzulande deshalb häufig auf Unverständnis. „Wir können international tätige Unternehmen jedoch beruhigen“, sagt Kerstin Schwarz. „Die Abwicklung im Ausland läuft zwar oft anders, als wir es kennen – funktioniert aber trotzdem.“

 

Andere Länder, andere Regelungen: drei Beispiele aus dem Bereich Haftpflicht

USA

Bei Schäden wird in den USA direkt ein Anwalt oder eine Anwältin eingeschaltet. Auch bei einem Erfolg vor Gericht muss allerdings jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zahlen – um Ausgaben zu sparen, schließen Versicherer daher schnell Vergleiche.

China

Die Zahl rein chinesischer Schäden nimmt vor allem im Bereich Automotive stetig zu, z. B. unter Zulieferern und Autobauern. Statt selbst mit dem Anspruchsgegner zu sprechen, setzen Versicherer dabei externe Schadenregulierer*innen (loss adjuster) ein.

Europäische Union

Beim Haftungsrecht ist die EU keine Union – selbst Österreich agiert hier teilweise anders als Deutschland. In Frankreich kommt es z. B. oft zu einem selbstständigen Beweisverfahren. Dabei werden nicht nur technische Aspekte, sondern auch die Haftungsverteilung geklärt.



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Jetzt Merkblatt herunterladen!

Einen kompakten Überblick über Haftpflichtschäden im Ausland: Das bietet unser neues Merkblatt. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren persönlichen Kontakt bei Funk.

Zum kostenlosen Download

Wissen schafft Verständnis

Ist eine Lokalpolice vorhanden, muss der Schaden immer zuerst darüber gemeldet werden. Deckt diese nicht den gesamten Schaden, kommt meist ein deutscher Mastervertrag zum Einsatz, der die Tochtergesellschaft zusätzlich absichert. Schwarz: „Nur wenn der deutsche Mastervertrag greift, kann Funk bei einem Auslandsschaden aktiv werden. Unterstützt werden wir dabei von den lokalen Maklerpartnern unseres internationalen Netzwerks, der Funk Alliance.“ Ist ausschließlich die lokale Police betroffen, liegt das Handling in den Händen des ausländischen Versicherers, ebenfalls ergänzt durch die Maklerpartner von Funk. Der deutsche Versicherer kann dann nur begrenzt eingreifen und weder Anweisungen geben noch Schadenakten einsehen.

Die Expert*innen von Funk und seinen lokalen Maklerpartnern unterstützen Kunden bei ausländischen Haftpflichtschäden so eng wie möglich – je nachdem, um welche Police und welches Haftungsrecht es sich handelt. „Als persönlicher Partner informieren wir deutsche Unternehmen nach besten Kräften über die Vorgehensweisen im Ausland“, fasst Kerstin Schwarz zusammen. So sorgt ein neues Merkblatt für Transparenz – und künftig für weniger Fragezeichen, trotz internationaler Unterschiede.
 

27.09.2021

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