Abgesichert in jeder Disziplin: Versicherungsschutz für Sport-Verbände

Golf, Fußball oder Tennis – Vereine einzelner Sportarten schließen sich zu einem Verband zusammen und sind für die entsprechende Disziplin verantwortlich. Sie schreiben u. a. Meisterschaften aus, überwachen die Einhaltung der Regeln und führen Rekordlisten.

Umso wichtiger ist, dass das Engagement der Mitglieder, Mitarbeiter und der Organisation selbst umfassend abgesichert ist. Funk verfügt als größter inhabergeführter, unabhängiger Versicherungsmakler und Risk Consultant Deutschlands über langjährige Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Konzeption von verbandsspezifische Versicherungslösungen für Sport-Verbände.

 

Funk – seit vielen Jahren Begleiter des deutschen Golfsports

Funk betreut seit 2004 erfolgreich den Versicherungsschutz des deutschen Golfsports. Das reicht vom Haftpflichtschutz für Mitglieder, über die Absicherung von Organen, bis hin zur Cyber-Versicherung für Golfclubs. Funk entwickelt zudem individuelle Versicherungskonzepte für die angehörigen Golfclubs und -anlagen. 

Golfspieler (bestimmte Personenkreise gemäß Erläuterungen zur Versicherung für Golfspieler) sind bei der Ausführung des Golfsports über die vom DGV abgeschlossenen Haftpflichtverträge versichert. Der Versicherungsschutz berücksichtigt die spezifischen Risiken des Golfsports, sodass die Spieler unabhängig von der zu empfehlenden privaten Haftpflicht-Versicherung während des Golfens weitestgehend abgesichert sind.

Soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, tritt der entsprechende Risikoträger im Rahmen der Bedingungen und der vom DGV abgeschlossenen Haftpflichtpolicen des DGV ein. Schadenfälle sind mittels nachstehendem Schadenanzeigeformular bei Funk zu melden.

Erläuterungen zur Versicherung für Golfspieler (PDF)

Schadenanzeigeformular (PDF)

Leistungsübersicht DGV

DGV Golf-Protect

Schäden durch Erdrutsche, Wildtiere oder fehlgeschlagene Golfbälle sind Risiken, die nicht nur den unternehmerischen Erfolg, sondern im schlimmsten Fall auch die Existenz von Golfclub- und Anlagenbetreibern bedrohen können. Funk hat daher eine Police konzipiert, die genau auf die Bedürfnisse als Clubbetreiber oder Betreibergesellschaft zugeschnitten ist. Aus einem umfangreichen Angebot können sie entsprechend ihres individuellen Absicherungsbedarfs den passenden Schutz wählen und die Module frei kombinieren. 

Funk bündelt die Wünsche in einem einzigen Versicherungspaket und versichert Kostenpositionen umfassend mit – von Sach-Risiken über technische und Haftpflicht-Risiken bis hin zu Mehrkosten-Risiken bei Betriebsunterbrechungen. Kommt es zum Schadenfall, steht Funk seinen Kunden mit umfassender Unterstützung und Betreuung zur Seite.

Infoblatt Golf Komfort Police (PDF) 

Die Informationstechnologie hat sich auch bei Golf-Clubs zu einer zentralen Ressource entwickelt. Die Nichtverfügbarkeit von Daten, aber auch die Datenschutzverletzungen ziehen regelmäßig erhebliche Konsequenzen für den Betrieb und die Verantwortlichen nach sich. Die Funk CyberProfessional sichert die aus einer Verletzung der Informationssicherheit herrührenden Folgen ab.

Ein weit über dem Marktstandard liegendes Bedingungswerk sichert Sie bei Eigenschäden (u. a. Wiederherstellungskosten, Dienstleistungs- und Beratungskosten für IT-Forensiker sowie Betriebsunterbrechungskosten) und Drittansprüchen (u. a. Schadensersatzansprüche, Entschädigung von Vertragsstrafen oder Gebühren oder Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) in Folge eines Cyberschadens optimal und bedarfsorientiert ab. Insbesondere nicht zielgerichtete Hackerangriffe sind hierbei ebenso bedarfsgerecht mitversichert.

Highlights

  • Präventive Kosten: Häufig entstehen bei Datenvorfällen bereits Kosten, bevor die Ursache dafür abschließend geklärt ist (z. B. IT-Dienstleistungen). Solche Kosten sind im Verdachtsfall erfasst, auch wenn sich im Nachgang herausstellt, dass der Auslöser kein versichertes Ereignis war.
  • Weitgehender Wegfall des Selbstbehaltes (u. a. für Abwehrkosten bei Haftpflichtansprüchen, Beauftragung eines Krisenberaters oder Kosten im Zusammenhang mit Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren)
  • Pauschalisierter Betriebsunterbrechungsschaden: unkomplizierte Nachweispflicht
  • Beweiserleichterung bzw. Nachweis des Versicherungsfalles

Download

Leistungsübersicht (PDF)

Versicherungsantrag (PDF)

Das Funk-Versicherungsangebot für Golfclubs und Golfplatzbetreibergesellschaften umfasst eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung, die auch eine D&O-Versicherung zur Absicherung von Organen mit einschließt.

Typische Haftungsrisiken bei der Tätigkeit eines Vereinsvorstandes sowie das Versicherungskonzept finden Sie in der Broschüre.

„Golf Club Profi – Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Golf-Vereine und deren Vorstände“  

Wenn ein Golfball einen Schaden verursacht, haftet dafür grundsätzlich der Golfspieler selbst. Oft kommen aber Golfbälle von ihrer Richtung ab, ohne dass man den Golfspieler zurückverfolgen kann. Für den Fall eines solchen Schadens können sich Mitglieder des DGV absichern, indem sie dem Rahmenvertrag zur Zusatz-Haftpflicht-Versicherung beitreten. 

Erläuterungen zum Rahmenvertrag (PDF)

Beitrittserklärung (PDF)

Schadenanzeigeformular (PDF)

Ihr Ansprechpartner

Arne Schumacher Ansprechpartner bei Funk

Arne Schumacher

+49 40 35914-0

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