Lieferkettengesetz: Neue BAFA-Handreichung stärkt Verantwortung für Schulungen und Weiterbildungen

Unternehmen können ihre Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht an ihre Zulieferer übertragen. Das hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) festgelegt. Vielmehr müssen sich Unternehmen um Schulungen und Weiterbildungen für ihre Zulieferer kümmern.

Schulungen und Weiterbildungen als zentrale Verantwortung

Im Juni und August hat die BAFA zwei wegweisende Handreichungen veröffentlicht. Darin geht es um die Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern. Ein entscheidender Schwerpunkt dieser Handreichungen liegt auf der klaren Verantwortlichkeit der betroffenen Unternehmen, Schulungen und Weiterbildungen bei ihren Zulieferern zu gewährleisten. Dieser wichtige Schritt zielt darauf ab, Zulieferer dabei zu unterstützen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewältigen. Indem die Zulieferer befähigt werden, vertragliche Vereinbarungen effektiv einzuhalten und umzusetzen, tragen sie maßgeblich dazu bei, ihre eigene Wertschöpfungskette sicherer zu gestalten. Durch diese proaktive Übernahme von Verantwortung tragen die Unternehmen dazu bei, menschenrechtliche Verletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu minimieren und somit einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu leisten.

 

Funk-Schulungen zur Reduzierung von Zulieferer-Risiken

Um diesen Prozess zu erleichtern, hat Funk ein breites Spektrum an Schulungen entwickelt, darunter zwölf verschiedene Selbstlernkurse sowie eine Grundschulung zum LkSG. Ziel dieser Schulungen ist es, den Zulieferern die Definitionen, Anzeichen und möglichen Präventionsmaßnahmen für die verschiedenen geschützten Rechtspositionen zu vermitteln und damit eine Erfüllung der BAFA-Forderungen umzusetzen.

Nach erfolgreicher Absolvierung einer Schulung wird ein revisionssicheres Zertifikat ausgestellt, welches als Nachweis für eine angemessene Präventionsmaßnahme vorgelegt werden kann. Die Funk-Schulungen ermöglichen es den Unternehmen somit, ihren Sorgfaltspflichten gegenüber Zulieferern mit erhöhtem Risiko aktiv nachzukommen und ihre globale Lieferkette für Menschen- und Umweltrechte zu sensibilisieren.

 

Ihre Vorteile durch Funk LkSG-Zulieferer-Schulungen

  • Rechtskonforme Erfüllung anhand der BAFA Handreichung
  • Effiziente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, die Ressourcen schonen
  • Gezielte Reduzierung von Zulieferer-Risiken durch Funk-Schulungen
  • Kurse in den von Ihnen benötigten Sprachen verfügbar
  • Einfache Zuweisung von Kursen an Zulieferer über die Funk-Plattform
  • Erhalt eines Zertifikates nach Abschluss einer Zulieferer-Schulung
  • Zielgruppengerechte Sensibilisierung durch zwölf unterschiedliche Kurse und für den eigenen Geschäftsbereich

 

BAFA Pressemitteilung

Das BAFA bietet KMUs neue Leitlinien zur Zusammenarbeit im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). KMUs, die indirekt mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden könnten, erhalten wertvolle Hinweise.

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25.07.2023

Ihr Kontakt

Lucas Boßhammer