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LkSG-Schulungen der Funk Risk Academy: Sorgfaltspflichten im Lieferkettenmanagement praxisnah umsetzen

Sensibilisierung und Präventionsmaßnahmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kompakt über die Funk Risk Academy.

Unternehmen stehen vor erheblichen Anforderungen im Lieferkettenmanagement. Besonders das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht umfassende Pflichten zur Risikoanalyse, Risikominimierung sowie zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor, einschließlich entsprechender Schulungs- und Nachweispflichten. Unsere praxisorientierten Schulungen vermitteln Ihnen genau das Wissen, das Sie benötigen, um diesen Pflichten sicher und effizient nachzukommen.

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Ihr Kontakt

Lucas Boßhammer

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Maximilian Fellner

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Was Sie über das LkSG, CSDDD und deren Bedeutung für Ihr Unternehmen wissen müssen

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und wen betrifft es?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz im deutschen Rechtsraum, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist und seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden gilt. Es verpflichtet Unternehmen dazu, menschen- und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferketten systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren. Dabei erstrecken sich die Pflichten nicht nur auf den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch auf unmittelbare sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – mittelbare Zulieferer. Neben Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen verlangt das LkSG eine nachvollziehbare interne Dokumentation sowie die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden und risikobehafteten Zulieferern. 

Welche Rolle spielen Schulungen im Rahmen des LkSG?

Das LkSG nennt Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen explizit als geeignete Präventionsmaßnahme. Das Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Verantwortlichkeiten zu klären und die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen und bei risikobehafteten Zulieferern sicherzustellen. Schulungen tragen dazu bei, gesetzliche Anforderungen verständlich zu vermitteln, Risiken systematisch zu reduzieren und die Einhaltung der Pflichten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was ist die CSDDD und wie hängt sie mit dem LkSG zusammen?

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) hat die Europäische Union einen europaweiten Rahmen für menschen- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten geschaffen. Die Richtlinie ist seit Juli 2024 in Kraft und verfolgt ähnliche Grundprinzipien wie das deutsche LkSG. Im Zuge der Trilog-Verhandlungen wurde Ende 2025 ein Kompromiss erzielt, der die CSDDD enger mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verzahnt und die Schwellenwerte sowie die praktischen Pflichten neu ausrichtet. Für viele Unternehmen wird die CSDDD erst ab deutlich höheren Größenordnungen verpflichtend; die verbindliche Anwendung der materiellen Sorgfaltspflichten ist – nach aktuellem Stand – ab dem 26. Juli 2029 vorgesehen. Aktuell wird eine Anwendung ab über 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz diskutiert. Damit gilt die CSDDD als zukünftiger europäischer Standard, in der praktischen Anwendung ist sie derzeit jedoch weniger konkret und weniger unmittelbar wirksam als das bereits geltende LkSG.

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es (Stand: Januar 2026)?

Das LkSG soll im Rahmen eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung angepasst werden, um Unternehmen administrativ zu entlasten und den Vollzug praxisnäher zu gestalten. Zentrales Element ist die vollständige Abschaffung der gesetzlichen Berichtspflicht. Künftig werden vor allem schwere Verstöße sanktioniert. Die im LkSG verankerten Sorgfaltspflichten bleiben jedoch unverändert bestehen. Erforderlich sind insbesondere die Durchführung von Risikoanalysen, die Umsetzung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie eine interne Dokumentation und Nachweisführung. Für Unternehmen bedeutet dies: Auch ohne formale Berichtspflicht sind Prozesse und Maßnahmen weiterhin so auszugestalten, dass sie nachvollziehbar dokumentiert, wirksam implementiert und prüffähig sind – insbesondere mit Blick auf die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), deren materielle Sorgfaltspflichten nach dem jüngsten Omnibus-Update für betroffene Unternehmen ab dem 26. Juli 2029 verbindlich Anwendung finden.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Pflichten?

Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten des LkSG drohen weiterhin Bußgelder sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Darüber hinaus gewinnen Reputations- und Haftungsrisiken zunehmend an Bedeutung, da Geschäftspartner, Kunden und Investoren verstärkt auf eine verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten achten. Insbesondere über vertragliche Regelwerke wie Supplier Codes of Conduct (SCoC), Compliance-Klauseln oder ESG-Zusicherungen werden Anforderungen entlang der Lieferkette verbindlich ausgestaltet, sodass Unternehmen bei Pflichtverletzungen auch zivilrechtlichen Ansprüchen, Vertragsstrafen oder Regressforderungen ihrer Kunden ausgesetzt sein können.

Warum sollten Unternehmen jetzt handeln?

Unabhängig von zukünftigen europäischen Entwicklungen bleibt das LkSG aktuell der maßgebliche Rechtsrahmen für Unternehmen in Deutschland. Wer jetzt strukturiert vorgeht, schafft Rechtssicherheit, reduziert Risiken und bereitet sich zugleich auf kommende EU-Anforderungen vor. Gezielte Schulungen schaffen Verständnis, sensibilisieren für Risiken und helfen Unternehmen dabei, ihre Sorgfaltspflichten sicher, wirksam und zukunftsorientiert zu erfüllen.


Wie Schulungen Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten unterstützen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz empfiehlt Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen (§§ 6, 7 LkSG) als eine angemessene und zielführende Präventionsmaßnahme. Schulungen von Mitarbeitenden und risikobehafteten Zulieferern sind kein Nice-to-have, sondern elementar, um

  • sie für Risiken zu sensibilisieren,
  • Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern,
  • Sorgfaltspflichten praktisch umzusetzen und
  • revisionssicher Compliance-Nachweise zu erbringen.

Schulungen sind somit ein zentraler Bestandteil eines wirksamen und prüffähigen LkSG-Risikomanagements.

Unsere Schulungen – Ihr Vorteil

  • Die Funk Risk Academy bietet Ihnen praxisnahe und verständliche Schulungen, die exakt auf die Anforderungen des LkSG zugeschnitten sind. Unsere Schulungen zeichnen sich aus durch:
  • Mehrsprachige Inhalte für internationale Zulieferketten
  • Praxisorientierte Vermittlung
  • Skalierbarkeit für Unternehmen und Lieferanten
  • Revisionssichere Zertifikate nach Abschluss
  • Integration in Ihre bestehenden Compliance-Prozesse
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Unser LkSG-Schulungsangebot – strukturiert und zielgerichtet

Unsere Schulungen richten sich sowohl an die eigenen Mitarbeitenden als auch an risikobehaftete Zulieferer und können je nach Zielgruppe modular kombiniert werden. Sie vermitteln grundlegendes Wissen zum LkSG sowie vertiefende Inhalte zu relevanten Rechtspositionen. Zusätzlich bieten wir Workshops und auf Ihren Bedarf zugeschnittene Inhouse-Formate und individuelle Trainings für Ihre Teams und Ihre Lieferanten an.

Vertiefte Grundschulung (für Risikoeigner und Fachfunktionen)

Zielgruppe: Einkauf, Lieferantenmanagement, Compliance, Nachhaltigkeit, Risikomanagement, Führungskräfte

  • Einführung in das deutsche Lieferkettengesetz für Zulieferer
  • Darstellung der Rolle der Zulieferer für die Erfüllung des Lieferkettengesetzes
  • Aufbau eines Risikomanagements als Zulieferer
  • Einführung eines nachhaltigen Lieferantenmanagements als Zulieferer
  • Abbildung der Rolle der Zulieferer im Beschwerdeverfahren
     

Kompakte Grundschulung (für die Belegschaft)

Zielgruppe: Mitarbeitende ohne unmittelbare Steuerungsverantwortung

  • Grundverständnis des LkSG und seiner Zielsetzung
  • Sensibilisierung für menschen- und umweltbezogene Risiken
  • Bedeutung des eigenen Handelns im Unternehmenskontext
  • Meldewege und Verhalten im Verdachtsfall
     

Vertiefungsmodule LkSG – Spezialisierung nach Anforderung

Die Vertiefungsmodule richten sich an Zulieferer mit einem erhöhten Risikoprofil und vertiefen einzelne menschen- und umweltbezogene Rechtspositionen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Sie vermitteln praxisnah, welche Risiken bestehen, welche Anforderungen gelten und welche konkreten Präventionsmaßnahmen von Zulieferern erwartet werden.

Kinderarbeit

Zwangsarbeit

Arbeitssicherheit

Arbeits­bedingungen

Koalitions­freiheit

Diskriminierung

Wasser­verschmutzung

Luft­verschmutzung

Bodenver­schmutzung

Übermäßige Wassernutzung

Enteignung

Innere Sicherheit

Quecksilberverschmutzung

Gefährliche Abfälle

Beratung und Begleitung – mehr als Schulung

Neben unseren Schulungen bieten wir auch ganzheitliche Beratungsdienstleistungen rund um das Lieferkettenmanagement an – von Risikoanalysen über Maßnahmenplanung bis zur vollständigen Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten.

Mehr zur LkSG-Beratung

 

Referenzen bisheriger Kunden 

Referenzlogos von Alpenhain, Caterpillar und Cronimet.

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