Zulieferer im Check: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt deutsche Unternehmen entlang der eigenen Wertschöpfungskette in die Pflicht. Ziel ist es, Mensch und Umwelt zu stärken. Wir zeigen, wie Sie jetzt den Anforderungen und Risiken begegnen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Ziel ist es, grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Dafür werden Unternehmen in Deutschland in die Pflicht genommen, bei sämtlichen unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung geltender Menschen- und Umweltrechte (nach ESG-Kriterien) entlang der Lieferkette zu achten.

Wen betrifft das Gesetz?

Seit dem 01.01.2024 sind alle Unternehme mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Unternehmen unterhalb dieser Schwellwerte können jedoch dennoch betroffen sein, sofern unter ihren Abnehmern Unternehmen sind, die die genannten Marken überschreiten. In diesem Falle müssen ggf. auch sie an ihre Abnehmer Bericht erstatten und ihrerseits, falls erforderlich, relevante Teile der eigenen Lieferkette untersuchen.

Für das EU-Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (voraussichtlich ab 2026) wird erwartet, dass die Vorgaben noch einmal deutlich über die derzeit geplanten Regelungen der Bundesregierung hinausgehen. Hierzu finden aktuell Trilog-Verhandlungen in Brüssel statt. Eine erste vorläufige Einigung zum Gesetzt gibt es jedoch bereits.

Besonders abhängig von importierten Vorleistungen und damit die Hauptbetroffenen des Lieferkettengesetzes bzw. einer europäischen Regelung sind nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) folgende Branchen:

Unternehmen in neuer Pflicht

Die neuen Sorgfaltspflichten gehen über die bereits bestehenden Pflichten hinaus, die bisher keinen gesetzlichen Rahmen hatten: Unternehmen müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen, Bericht erstatten, eine Beschwerdestelle einrichten und eine Menschenrechtserklärung abgeben. Diese Bemühungen müssen einschließlich eines Monitorings dokumentiert sowie Präventiv- und Handlungsmaßnahmen im Fall eines Verstoßes oder eines bestehenden Risikos festgelegt werden.

Konsequenzen bei Gesetzes-Verletzung

Das Gesetz ermöglicht es – bei allem Aufwand – Transparenz, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette zu schaffen. Diese Aspekte erhalten einen verstärkenden gesetzlichen Rahmen, der Unternehmen auch mehr Durchsetzungsmacht gegenüber Zulieferern geben kann.

Im Falle von Verletzungen des Gesetzes drohen ernste Konsequenzen: Buß- und Strafgelder in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes, eine potenzielle zivilrechtliche Klage vor deutschen Gerichten, Reputationsschäden mit negativen Folgen für den Umsatz, Vergabesperren und die Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Risikomanagement ist besonders gefordert

Was kommt auf betroffene Unternehmen konkret zu? Lucas Boßhammer, Funk Consulting: „Die rechtskonforme Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird für Unternehmen ein komplexer und kontinuierlicher Prozess. Es gilt, strukturierte Prozesse aufzubauen, die eine jährliche Risikoanalyse entlang der Lieferkette sicherstellen.“ Dabei muss die methodische Umsetzung der Risikoanalyse alle unmittelbaren Zulieferer einbeziehen. Neben der strukturierten Risikoanalyse fordert der Gesetzgeber auch die Erfüllung von vielschichtigen Dokumentations- und Berichtspflichten. Boßhammer weiter: „Wir unterstützen unsere Kunden unterschiedlicher Branchen und Größen dabei, ihre Zulieferer zu analysieren. Dafür bieten wir ein strukturiertes Vorgehen und verschiedene pragmatische Lösungen an.“

Kritische Zulieferer mit einem Funk-Tool einfach herausfiltern

Kunden können auf eine fundierte Risikoanalyse setzen. Boßhammer: „Dafür nutzen wir neben einer Gap-Analyse eine datenbasierte Risikoanalyse mit unserem LkSG-Tool, in welcher alle Zulieferer hinsichtlich ihres Warengruppen- und Länderrisikos automatisiert durchleuchtet werden. Anschließend werden in einer tiefgehenden Risikoanalyse die Ergebnisse der vorangegangenen Analyse plausibilisiert und Zulieferer mit einem erhöhten Risiko näher durchleuchtet, um deren spezifisches Risiko zu identifizieren. Die Ergebnisse werden in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst. Zudem unterstützen wir Sie bei der Etablierung von Präventionsmaßnahmen für kritische Zulieferer. Dazu haben wir Zuliefererschulungen für die 12 geforderten Rechtspositionen entwickelt. Da wir eine jährliche Aktualisierung der Risikoanalyse anbieten, können wir Unternehmen auch langfristig bei der Erfüllung der wiederkehrenden Risikoanalysen unterstützen.“

23.01.2023

Ihr Kontakt

Lucas Boßhammer

+49 40 35914-0

UPDATE

Handreichung der BAFA August 2023

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