Umsetzung des Lieferkettengesetzes – so unterstützt Funk
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, veranlasst deutsche Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer globalen Lieferketten zu erfüllen. Mit einem methodischen Ansatz steht Funk Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes zur Seite. Im Fokus steht das Risikomanagement rund um das LkSG.
Direkt betroffen vom neuen Lieferkettengesetz sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD wird das LkSG ablösen und ist bereits im Juli 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis 25. Juli 2026 Zeit, die Anforderungen aus der CSDDD in nationales Recht zu transferieren. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss innerhalb dieser zwei Jahre an die Richtlinie angepasst werden.
Das LkSG wird zukünftig (schrittweise ab 2027) von der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD, CS3D oder auch EU-Lieferkettengesetz, abgelöst.
Ausblick:
- Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro haben drei Jahre Zeit (ab 2027), um der Regelung nachzukommen.
- Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Mio. € haben vier Jahre Zeit (ab 2028), um der Regelung nachzukommen.
- Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. € sowie Unternehmen, die Franchise- oder Lizenzverträge abgeschlossen haben, mit einem Umsatz von über 80 Mio. € in der EU und 22,5 Mio. € an Lizenzgebühren haben fünf Jahre Zeit (ab 2029), um der Regelung nachzukommen.
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf das Risikomanagement
Für das betriebliche Risikomanagement bedeutet das Lieferkettengesetz, dass Risikomanagement-Prozesse um die Ebene der unmittelbaren Zulieferer erweitert werden müssen. Die gesetzliche Regelung verpflichtet Unternehmen dabei zu jährlichen Risikoanalysen. In deren Rahmen muss jeder unmittelbare Zulieferer auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, illegale Arbeitspraktiken und Umweltverschmutzung geprüft werden. Viele Unternehmen haben mehrere Tausend solcher unmittelbaren Zulieferer – die jährliche Risikoanalyse stellt somit eine komplexe Herausforderung dar. Funk steht Kunden aller Größen und Branchen hier fachkundig zur Seite und unterstützt bei der praktischen Umsetzung des Lieferkettengesetzes sowie der Integration des Themas in Risikomanagement-Prozesse.
Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes in der Praxis
Methodisch, pragmatisch und ergebnisorientiert: So lässt sich der Ansatz von Funk beschreiben, mit dem Unternehmen die Anforderungen der jährlichen Risikoanalyse effizient umsetzen können. Basis ist eine Gap-Analyse, bei der die Experten der Funk Consulting alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes durchführen. Dabei behalten sie den individuellen Bedarf des Kunden immer im Blick. Das spezielle Funk LkSG-Tool bewertet im Rahmen der datenbasierten Risikoanalyse die Risiken aller unmittelbaren Zulieferer. In einem Trichter-Modell werden diese dann nach Risikogruppen priorisiert und nicht risikobehaftete Zulieferer aussortiert. Insgesamt besteht die Risikoanalyse aus vier Schritten.
Step-by-Step zum Ziel:
Schritt 1: Aufnahme aller unmittelbaren Zulieferer in ein Funk-Template
Im ersten Schritt werden alle unmittelbaren Zulieferern sowohl einem Ursprungsland als auch einer Warengruppe zugeordnet.
Schritt 2: Automatisierte Datenanalyse mit dem Funk LkSG-Tool
Gemäß den Anforderungen des Lieferkettengesetzes werden im zweiten Schritt alle unmittelbaren Zulieferer einer automatisierten Risikoanalyse unterzogen. Auf Basis einer Vielzahl von Datenquellen ermittelt das Funk LkSG-Tool automatisch das Länder- und Warengruppenrisiko je Zulieferer. Zudem zeigt das Tool die Risikoausprägung von knapp 30 möglichen Einzelrisiken auf. Ziel ist es, einen Großteil der nicht risikobehafteten Zulieferer auszusortieren.
Schritt 3: Tiefgründige Analyse der Zulieferer mit erhöhtem Risiko
Im dritten Schritt werden dann ausschließlich unmittelbare Zulieferer mit erhöhtem Länder- und Warengruppenrisiko betrachtet. Die tiefgründigere Risikoanalyse umfasst die strukturierte Bewertung der Einzelrisiken nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit. Darüber hinaus werden weitere Kriterien, wie Einflussvermögen, Verursachungsbeitrag und Geschäftstätigkeit, betrachtet.
Schritt 4: Ableitung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Im letzten Schritt werden für kritische Zulieferer notwendige Präventionsmaßnahmen abgeleitet. Sofern konkrete Verletzungen bereits eingetreten sind, gilt es, angemessene Abhilfemaßnahmen zu implementieren.
Funk-Risikoanalyse
Mit der Risikoanalyse von Funk können Unternehmen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes effizient umsetzen.
Geringer Aufwand, aussagekräftige Ergebnisse
Die Ergebnisse der Risikoanalyse und das methodische Vorgehen werden abschließend in einem fundierten Risikobericht dokumentiert. Für Funk-Kunden ist der Aufwand entlang der vier Prozessschritte gering. Die Aussagekraft der Risikobewertung ist jedoch hoch und unterstützt Unternehmen aktiv dabei, angemessene Präventionsmaßnahmen zu identifizieren. Die Experten von Funk haben die Risikoanalyse so geplant, dass die gesetzlichen Anforderungen an die schlanken Prozesse des deutschen Mittelstands anknüpfen. Darüber hinaus lassen sich die identifizierten Risiken problemlos in die Risikoliste eines Unternehmens integrieren.
Sprechen Sie gerne unsere Experten an, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes benötigen!