Grafik zeigt Lieferkette mit farbigen Kreisen und Händen, vermittelt Zusammenarbeit und strategische Planung.

Lieferkettengesetz und CSDDD: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Während die deutsche Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) plant, steht mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine umfassende europäische Regelung bevor, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Wir zeigen, warum das mögliche Aussetzen des LkSG kein Freifahrtschein ist, sondern der Anlass, sich intensiv auf die CSDDD vorzubereiten.

Status quo: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG – mit folgenden zentralen Vorgaben:
 

Geltungsbereich

  • Seit 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden
  • Seit 2024: Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende gesenkt

Sanktionen bei Verstößen

  • Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Berichtspflicht

  • Jährliche Berichterstattung an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wichtig

  • Das LkSG begründet keine neuen zivilrechtlichen Ansprüche.
  • Erste Unternehmen wurden bereits mit hohen Bußgeldern belegt.

Zentrale Pflichten

  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette
  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems mit Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe
  • Aufbau eines Beschwerdemechanismus für betroffene Personen und Gruppen

Ausblick: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erweitert die Lieferketten-Pflichten

Am 15. März 2024 hat die EU die CSDDD verabschiedet, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Umsetzungsprozess ist in allen EU-Ländern unterschiedlich geregelt und kann lokale Einzelregelungen im Zuge der Umsetzung vorsehen. Achtung: Auch Nicht-EU-Unternehmen, die diese Umsatzschwelle in der EU erreichen, sind erfasst. Es können also beispielsweise Tochtergesellschaften von US-Unternehmen oder chinesischen Mutterkonzernen betroffen sein. Die Anwendung des CSDDD erfolgt ab dem Jahr 2027 in mehreren Stufen.

CSDDD – Welche Unternehmen sind betroffen?

Aufschlüsselung nach Jahresangabe, Mitarbeitendenzahl und Umsatz
 



Verlängerte Frist durch Omnibus-Verordnung

Nach Beschluss der Omnibus-Verordnung zur Vereinheitlichung von verschiedenen Regulatoriken wird der Zeitraum für die Umsetzung in nationales Gesetz um ein Jahr (bis Juli 2027) verlängert. Zeitgleich werden die ersten beiden Stufen der Betroffenheit zusammengefasst, sodass Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 900 Millionen Euro ab Juli 2028 betroffen sein werden. Ab dem Jahr 2029 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 450 Millionen Euro betroffen.

Klimabezogene Pflichten in der CSDDD

Neben der Integration menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten (vgl. LkSG) sind in der CSDDD ebenfalls die klimabezogenen Pflichten und ihre Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie zu analysieren. Die CSDDD legt den Unternehmen explizit eine stärkere Betonung der Klimapflichten auf, einschließlich der Erstellung von Plänen zur Emissionsreduktion. Und auch beim CSDDD wird eine Aufsichtsbehörde eingerichtet, die die Einhaltung der Richtlinie überwacht. Die Tabelle stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen LkSG und dem EU-Lieferkettengesetz CSDDD gegenüber.

Unterschied zwischen LkSG und CSDDD

Kriterium LkSG (Deutschland) CSDDD (EU-Richtlinie)
Geltungsbereich (Unternehmen) Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (seit 2024) Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. € Umsatz weltweit (auch Nicht-EU)
(stufenweise ab 2028)
Einbezug von Zulieferern Fokus auf direkten Zulieferer, bei Risiken auch indirekte Verpflichtend auch für indirekte Zulieferer und Tochtergesellschaften*
Pflicht zur Risikoanalyse Ja Ja, umfassender und strategisch verankert
Sorgfaltspflichten Menschenrechte und Umwelt Menschenrechte, Umwelt und Klima
Klimaplan erforderlich Nein Ja, bei großen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden und > 150 Mio. € Umsatz
Zivilrechtliche Haftung Nein (ausdrücklich ausgeschlossen) Ja, Mitgliedstaaten müssen zivilrechtliche Haftungsregeln einführen*
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten + EU-Koordinierungsstelle
Bußgelder/Sanktionen Bis zu 8 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes Höhere Geldbußen vorgesehen; plus Schadenersatzansprüche durch Betroffene
Beschwerdemechanismus Ja Ja
Umsetzungszeitraum Gilt bereits seit 2023 Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 2 Jahren nach finaler Annahme (bis ca. 2026)*
*Anpassungen durch EU-Omnibus-Paket möglich.

Akuter Handlungsbedarf für Unternehmen

Auch wenn das deutsche Lieferkettengesetz möglicherweise vor dem Aus steht, ist mit der europäischen CSDDD eine deutlich umfassendere Regelung auf dem Weg. Sie verpflichtet Unternehmen EU-weit zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette. Unternehmen sollten daher proaktiv ihre Prozesse überprüfen und anpassen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
 

Sichere Umsetzung der CSDDD-Vorgaben in mehreren Schritten 

Funk Consulting unterstützt Unternehmen dabei, die CSDDD-Vorgaben sicher und ressourcensparend umzusetzen. Dafür verfolgen wir eine Strategie in mehreren Schritten.
 

Im ersten Schritt führen die Experten von Funk Consulting eine so genannte GAP-Analyse durch. Diese vergleicht die aktuellen LkSG-Prozesse im Unternehmen mit den künftigen Anforderungen der CSDDD. Mögliche Ergebnisse sind Lücken im Bereich der Klimastrategie, beim Einbezug von Lieferanten oder bei der Bewertung zivilrechtlicher Haftungspotenziale. Gemeinsam mit den Unternehmen überprüft Funk mögliche Anpassungen des Versicherungsschutzes.

Im zweiten Schritt werden die Due-Dilligence-Prozesse ausgeweitet und verankert. Auch die mögliche Nutzung von Tools oder IT-Lösungen rückt in den Fokus. Neben dem Aufbau transparenter Systeme auch für Zulieferer und Tochtergesellschaften sollten die Sorgfaltspflichten in die Geschäftsstrategie integriert und eine Vorstandshaftung mitgedacht werden. Wichtig ist: Der Aufbau eines kontinuierlichen Monitorings und Risikoanalysen sollten nicht nur punktuell, sondern als Bestandteil regelmäßiger Audits stattfinden.

Die CSDDD verlangt einen Übergangsplan zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C. Die Experten von Funk entwickeln mit Unternehmen passende klimaorientierte Strategiepläne unter Nutzung vorhandener Frameworks wie z. B. die „Science-based Targets“ oder in Anlehnung an die TCFD. Auch Synergien zu verwandten EU-Verordnungen wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bei der Risikobetrachtung sowie eine gemeinsame Datenbasis zur Identifikation von Risikofaktoren (z. B. Entwaldungsrisiko und Menschenrechtsverletzung) sollten mitberücksichtigt werden.

Die Berichterstattung nach CSDDD wird umfassender und muss ggf. mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) abgestimmt werden. Empfehlenswert sind die Aufnahme der Sorgfaltspflichtinformationen in den Nachhaltigkeitsbericht sowie die Verwendung klarer Kennzahlen und Zielsetzungen (KPIs, ESG-Ziele).


Fazit: CSDDD jetzt umsetzen, um EU-Vorgaben zu erfüllen

Die Unternehmen, die das LkSG bereits umsetzen, haben einen Vorsprung, müssen diesen jedoch strategisch ausbauen, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Ein proaktiver, systematischer und integrationsorientierter Ansatz in der Nachhaltigkeits-Governance ist entscheidend. Unternehmen sollten die Überschneidungen der CSDDD mit dem LkSG als Chance begreifen, um ein integriertes und risikobasiertes Due-Diligence-System aufzubauen. Die konsequente Umsetzung ist nicht nur effizient, sondern stärkt auch die Resilienz und Glaubwürdigkeit der Lieferkettenstrategie. Damit ist das mögliche Aussetzen des LkSG kein Freifahrtschein, sondern sollte als Anlass verstanden werden, sich intensiv auf die CSDDD vorzubereiten. Denn: Die CSDDD wird kommen und wird weitreichender als das LkSG sein.

CSDDD und Lieferkettengesetz sicher erfüllen

Mit der Nachhaltigkeitsberatung von Funk Consulting unterstützen wir Unternehmen dabei, ressourcenschonend zu wirtschaften, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

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22.05.2025

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Lucas Boßhammer

Maximilian Liefländer