Nachhaltigkeit und EU-Transparenzverordnung

Wie im Vorsorge Letter vom April 2021 berichtet, sind die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz für Funk von großer Bedeutung. Wir sind uns unserer Corporate Social Responsibility bewusst.

Zum 10. März 2021 wurden die Anforderungen der EU-Transparenzverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) umgesetzt. 

Die offizielle Fassung der technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung steht noch aus. Dazu kündigte die Europäische Kommission kürzlich in einem Brief an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament an, dass sie, um die reibungslose Implementierung der Standards zu erleichtern, die 13 technischen Regulierungsstandards in einem einzigen delegierten Rechtsakt vereinen will. Gleichzeitig soll der Anwendungsbeginn um sechs Monate, auf den 1. Juli 2022, verschoben werden. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin die prinzipienbasierten Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung für alle betroffenen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gelten.

Trotzdem schafft Funk Vorsorge bereits jetzt, sofern von den Kunden gewünscht, in der betrieblichen Altersvorsorge Transparenz zu nachhaltigen Finanzanlagen und Versicherungsunternehmen. Da es sich hierbei um einen kontinuierlichen Anpassungsprozess handelt, halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

Wir freuen uns weiterhin auf Ihre Fragen und Anregungen zu dem Thema, um gemeinsam einen Beitrag für die Zukunft zu leisten. 

 

30.09.2021

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