Risikofaktor Dämmung

Dämmungen sind ein verbindendes Element, das sich durch die Struktur des ganzen Gebäudes zieht. Unternehmen sollten hier genau auf die Wahl des Baustoffs achten – denn diese kann direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.

Unternehmen, die in Deutschland Baumaßnahmen durchführen, müssen die jeweiligen Vorgaben der Bauordnungen bzw. Sonderbauverordnungen beachten. Hinsichtlich der zu verbauenden Dämmstoffe gibt es hier verschiedene Richtlinien. Die Anforderungen aus dem Baurecht kollidieren dabei mit denen des Sachwertschutzes, da beide unterschiedliche Schutzziele verfolgen: Gebäude werden so errichtet, dass anwesende Personen im Brandfall genug Zeit haben, zu flüchten. Für diesen eher kurzen Zeitraum sind schwer entflammbare Baustoffe ausreichend, denn nach dem Verlassen wird der Abbrand eines Brandabschnitts in Kauf genommen. Nächste Barriere im Sinne des Baurechts ist die Brandwand, die das Feuer nicht überschreiten darf. Bereits der Verlust eines Brandabschnitts kann jedoch hohe Sachschäden sowie eine Betriebsunterbrechung nach sich ziehen. Der Schutz von Sachwerten, etwa Anlagentechnik, steht beim Baurecht also nicht im Fokus – genauso wenig wie die Einhaltung versicherungstechnischer Vorgaben.

 

Fokus: Brennbarkeit von Baustoffen

  • Nach der europäischen Bauprodukteverordnung von 2011 werden Baustoffe in Klassen eingeteilt, z. B. A1 - d0, B - s3 oder d2.
  • In Deutschland werden unbestimmte Rechtsbegriffe genutzt: nicht brennbar sowie schwer, normal und leicht entflammbar.
  • Versicherungstechnisch wird meist nur die Unterscheidung zwischen nicht brennbar oder brennbar gemacht, denn schwer entflammbare Stoffe fangen zwar später Feuer, brennen aber trotzdem.
  • Weitere Faktoren für die Einordnung des finalen Risikos aller Baustoffe sind die Rauchentwicklung sowie das brennende Abfallen und Abtropfen.

 

Die Gesamtbrandlast zählt

„Je nach Gesamtrisikosituation kann die Zeichnungsbereitschaft der Versicherer unmittelbar von den baulichen Brandlasten abhängig sein“, stellt Viktor Geracik, Experte für Brandschutz bei Funk, klar. Dämmungen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie als verbindendes Element im gesamten Gebäude vorhanden sind. Ist etwa die Dachdämmung brennbar und wird durch ein lokales Brandereignis unterfeuert, kann sich der Dachbrand schnell horizontal ausbreiten und zu einem nicht beherrschbaren Vollbrand des Brandabschnitts oder des Gebäudes führen. Bei Bränden hinter nicht sichtbaren Deckschichten mit innen liegender Dämmung stellen zudem die Löscharbeiten eine besondere Herausforderung dar. Eine nicht brennbare Dämmung kann im Ernstfall also den Unterschied ausmachen und das Schadenausmaß begrenzen. Wie groß der Anteil nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Dämmungen sein muss, um einen Versicherungsschutz sicherzustellen, hängt vom Gebäude ab. „Ausschlaggebend ist immer die Gesamtbrandlast, also die Summe der baulichen und der betrieblichen Brandlasten“, sagt Geracik. Oft zeigt sich, dass die bei der Planung ermittelten betrieblichen Brandlasten in der späteren Nutzung größer sein können (z. B. die Umstellung von Holz auf Kunststoffpaletten) als in der ursprünglichen Bewertung gedacht. Die bauliche Brandlast kann dagegen durch nicht brennbare Dämmungen, zum Beispiel aus Mineralwolle, aktiv und dauerhaft gesenkt werden – und die Bewertung des Versicherers positiv beeinflussen.

„Bei Dämmungen im Dachbereich sowie in der Außenwand empfehlen wir die Verwendung nicht brennbarer Baustoffe.“

Viktor Geracik, Brandschutz-Experte

Bei hoher Gesamtbrandlast fordern Versicherer häufig den Einbau nicht brennbarer Dämmungen, sind aber beim Zeitpunkt kompromissbereit. „Ein akzeptiertes Vorgehen ist hier der stufenweise Austausch der Dämmungen, zum Beispiel im Rahmen anstehender Dachsanierungen. Ein sofortiger Wechsel wird in den meisten Fällen nicht gefordert“, sagt Viktor Geracik. Nach einem Schadenfall sollte jedoch beispielsweise eine nicht brennbare Dämmung eingesetzt werden, da sonst negative Folgen drohen könnten: „Bei einem Kunden brach an einer Maschine ein Feuer aus, das zum kompletten Abbrand einer Industriehalle führte. Obwohl auch die Dämmung im Dach betroffen war, verbaute das Unternehmen dort erneut schwer entflammbare anstatt nicht brennbarer Baustoffe“, erzählt Geracik. Das Ergebnis: Der Versicherer hat den Kunden abgegeben – das Risiko eines erneuten Vorfalls war zu hoch.

Je nach Ausgangslage berät Funk Unternehmen umfassend zu individuellen Risikomanagement- und Risikotransferlösungen, spricht jedoch in Bezug auf die Brennbarkeit von Baustoffen eine klare Empfehlung aus. Viktor Geracik: „Bei Dämmungen im Dachbereich sowie in der Außenwand raten wir dazu, nicht brennbare Baustoffe zu verwenden.“ So kann zum einen die Zeichnungsbereitschaft der Versicherer gewahrt werden, zum anderen werden neben den Mitarbeitenden auch die eigenen Sachwerte geschützt. 

 

08.09.2020

Ihr Ansprechpartner

Viktor Geracik

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