Was sollten Sie in der Corona-Krise bei der Erstellung der Gutachten und Finanzierungsstrategie der bAV beachten?

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen auch vor der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht halt. Unternehmen sollten daher die Entwicklung der Zins- und Kapitalmärkte auch hinsichtlich der Pensionsrückstellungen und der damit verbundenen Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten im Blick behalten.

Die Folgen der Corona-Krise und damit einhergehende Personalmaßnahmen – etwa Kurzarbeit – können bilanzielle Auswirkungen auf bestehende Verpflichtungen wie z. B. Pensionen mit sich bringen.

 

Entwicklung des Zinses für IFRS/US-GAAP

Während sich zum Ende des Jahres 2019 noch historisch niedrige Zinssätze bei der Bewertung nach IFRS/ US-GAAP ergaben, führt die Volatilität am Kapitalmarkt und eine generell steigende Ausfallgefahr zu einem schlagartigen Anstieg der Zinsen im Laufe des März 2020:

 

Nach zuletzt niedrigen Zahlen stiegen die Zinsen nach IFRS/US-GAAP im März 2020 schlagartig an. Die Entwicklung kann sich jedoch jederzeit ändern (Stand: 20.03.2020).

 

Für bevorstehende Quartals- oder Jahres-/Konzernabschlüsse ist daher anzunehmen, dass sich ein möglicher Zinsanstieg für die Bewertung nach IFRS/US-GAAP ergeben kann. „Die Märkte sind allerdings so volatil, dass sich die Werte jederzeit ändern können“, sagt Christian Till, Bereichsleiter Sales. „Die Entwicklung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, zu denen zum Beispiel wechselnde Unternehmensratings, aber auch die Wirkung der zum Teil bereits angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank gehören.“

 

Entwicklung des Zinses für HGB

Auf die Zinsentwicklung für HGB dürfte sich die Krise im Gegensatz zu IFRS/US-GAAP weniger drastisch auswirken. Dies hat den Hintergrund, dass sich der Zinssatz für die Bewertung nach HGB aus einem 7- bzw. 10-Durchschnittszinsatz ergibt. Kurzfristige Schwankungen werden dadurch ausgeglichen. Der mittelfristig anzunehmende Abwärtstrend wird sich also noch eine Weile fortsetzen. Die Experten von Funk sorgen hier dafür, dass Unternehmen auch bei schwankenden Zahlen informiert bleiben. Till: „Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden die monatlichen Entwicklungen und somit aktuellen Berechnungen für IFRS/US-GAAP und HGB jederzeit gern zur Verfügung.“

 

Prämissen zur Bewertung der Verpflichtungen

Christian Till empfiehlt Unternehmen zudem, frühzeitig mit den Funk-Experten sowie einem Wirtschaftsprüfer über das Thema zu diskutieren und gemeinsame Lösungsansätze zu finden. Im Vordergrund steht hier der Austausch der Prämissen (z. B. Renten-, Gehalts- und Fluktuationstrends) zur Bewertung der Verpflichtungen.

 

Planung und Sicherheit mit Prognoseberechnungen

Neben der Anpassung der Bewertungsprämissen und dem Blick auf die Zinsentwicklung nach IFRS/US-GAAP und HGB stellen die Funk-Experten mit ihren Kunden zurzeit auch langfristige Prognoseberechnungen in den Fokus, die vor allem der Planungssicherheit dienen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Liquiditätsbetrachtung (Cash Flow)
  • Aufwandsbetrachtung (Bilanzielle Auswirkungen)
  • Steuerbetrachtung (Steuerliche Auswirkungen)

„Voraussetzung für eine seriöse Berechnung wird eine Stabilisierung der aktuellen wirtschaftlichen Situation sein“, erklärt Till. „Wir berechnen Kunden dabei auch gern mehrere Szenarien für ihre Planung.“

 

Finanzierungsstrategie auf dem Prüfstand

In der jüngsten Vergangenheit haben sich viele Unternehmen mit ihrer Funding-Strategie zu den bestehenden Direktzusagen auseinandergesetzt. Die Ziele haben dabei stark variiert und waren von den internen und/oder externen Stakeholdern abhängig. Von der rechtlichen bis zur wirtschaftlichen Enthaftung gab und gibt es dabei viele Bilanzoptimierungsmaßnahmen. Beispiele sind hier u. a. die Ausgliederung auf eine Rentnergesellschaft, der Wechsel des Durchführungsweges (Unterstützungskasse/Pensionsfonds) und die Rückdeckungsversicherung bis hin zur Einführung eines Contractual Trust Arrangement (CTA). Christian Till dazu: „Aufgrund historischer Gründe treffen wir deswegen oftmals auf einen bunten Finanzierungsmix, bestehend aus Versicherungs- über Kapitalanlage- bis zur Innenfinanzierungslösung. Umso bedeutsamer ist es nun, die individuelle Funding-Strategie auf den Prüfstand zu stellen und sämtliche eingeflossenen Faktoren neu zu bewerten.“ Dies bezieht sich zum Beispiel auf bilanzielle Ziele, De-Risking oder aber auch kleine Faktoren, wie die mögliche zukünftig erhöhte Beitragsentwicklung an den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).

Die Funk-Experten unterstützen Sie gern bei sämtlichen Schritten, wie z. B. der rechtlichen sowie finanzökonomischen Analyse, der Umsetzung, der laufenden Administration und der jährlichen Gutachtenerstellung sowie der Arbeitgeberberatung. Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf!

 

 

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26.03.2020

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Christian Geisel Ansprechpartner bei Funk

Christian Till

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