Auswirkungen des Coronavirus auf Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die aktuelle Lage:


17. März 2020
London – International SOS, das weltweit führende Unternehmen für medizinische organisatorische Sicherheitsdienste, rät Unternehmen derzeit, alle nicht wesentlichen internationalen Reisen aufgrund der Auswirkungen von Corona aufzuschieben. Dies ist das erste Mal in seiner 35-jährigen Geschichte, dass International SOS diese Maßnahme empfohlen hat.

20. März 2020 
Berlin –
 Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland. Die Bevölkerung muss mit weiter zunehmenden, drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr rechnen, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Viele unserer Kunden haben einen Firmen-Gruppenvertrag für eine Auslandsreise-Krankenversicherung für kurzfristige und/oder langfristige Dienstreisen ihrer Mitarbeiter abgeschlossen. International SOS ist ein „Assistance“-Anbieter, der organisatorische und medizinische Dienstleistungen für Auslandsreise- Krankenversicherungen oder auch im Direktauftrag übernimmt. Dazu zählen Tätigkeiten wie z. B. Kostenübernahmeerklärungen für Krankenhausbehandlungen oder Arztempfehlungen im Ausland oder auch ein Rücktransport ins Heimatland.

 

Anforderungen an Unternehmen

Ein Arbeitgeber in Deutschland trägt für die Auslandstätigkeit und Dienstreisen seiner Mitarbeiter ins Ausland eine besondere Verantwortung. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist in diversen Bereichen gesetzlich geregelt. Nach deutschem Recht hat der Arbeitgeber hinsichtlich Krankenfürsorge und Arbeitsschutzmaßnahmen die Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass Leben, Gesundheit, Eigentum und sonstige Rechte des Arbeitnehmers nicht verletzt werden. Grundsätzlich steht es einem Arbeitgeber frei, ob er das Risiko der Kostenübernahme bei einer Erkrankung seines Mitarbeiters im Ausland selbst trägt oder an eine Auslandsreise-Krankenversicherung auslagert. Aktuell zeigt es sich, dass dabei nicht nur die eigentliche Versicherung des Krankheitsrisikos eine wichtige Absicherung darstellt, sondern insbesondere auch die darin inkludierten Assistance-Leistungen.

 

Voller Versicherungsschutz auch bei Reisewarnungen

Im Gegensatz zu den meisten privaten Auslandsreise- Krankenversicherungen – die in der Regel entsprechende Deckungsausschlüsse beinhalten – gewährleisten die von Funk empfohlenen Firmen-Gruppenverträge grundsätzlich weiterhin vollen Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht.

 

Die internationalen Krankenversicherer sind für die Versicherten da

Für die Versicherer stehen die Fürsorge und Betreuung der Versicherten an erster Stelle. Alle Versicherten, bei denen Krankheitssymptome auftreten oder die direkten Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine COVID-19-Infektion diagnostiziert wurde, sind im Rahmen ihrer Versicherungspolice für Untersuchungen und Behandlungen einer Coronavirus-Infektion versichert. Das gilt auch für möglicherweise daraus entstehende Komplikationen. Im Rahmen der Bedingungen des Versicherungsvertrages sind auch Überführungen in das nächste Krankenhaus oder bei medizinischer Notwendigkeit sogar ins Heimatland mitversichert, soweit eine Behandlung vor Ort nicht verfügbar ist. Im Detail bedeutet das:

 

1. Untersuchungen und Behandlungen einer Coronavirus-Infektion sind versichert

Die Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung gelten in vollem versicherten Umfang, wenn bei einem Versicherten das Coronavirus diagnostiziert wird. Der Mitarbeiter hat die freie Wahl eines Krankenhauses. Dabei können jedoch lokale Einschränkungen für Krankenhäuser bestehen, die das Virus behandeln können. Örtliche Vorschriften sind zu beachten. Auch die Testung auf das Coronavirus ist grundsätzlich mitversichert. Voraussetzung hierfür ist die Entscheidung des Arztes, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht.

 

2. Medizinisch notwendige Überführungen, wenn möglich

In den meisten Gruppenverträgen unserer Kunden sind die Assistance-Leistungen von International SOS eingeschlossen. Als erfahrener Anbieter verfügt International SOS über die medizinische und technische Fähigkeit, erkrankte Patienten notfalls international zu evakuieren, sofern eine Behandlung vor Ort nicht (mehr) vorgenommen werden kann. Zum aktuellen Zeitpunkt hängt die Machbarkeit der Über- oder Rückführung eines an Corona erkrankten Mitarbeiters jedoch von verschiedenen, länderindividuellen Faktoren ab, wie z. B.:

  • ob die lokalen Behörden eine Evakuierung zulassen,
  • ob ein Krankentransport im jeweiligen Land noch möglich ist,
  • ob Flüge in oder aus einem Land noch zulässig sind.

Unter bestimmten Umständen ist daher bei Patienten mit Fieber oder anderen Symptomen, die einer COVID-19-Infektion ähneln, eine internationale Evakuierung aufgrund der örtlichen Gesundheitsbehörden nicht mehr möglich. Dies liegt außerhalb der Kontrolle des Assisteurs oder der Auslandsreise-Krankenversicherung. International SOS steht deshalb in engem Kontakt mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, der Weltgesundheitsorganisation, den Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten und dem Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten. 

 

3. Keine Leistungen bei Quarantäne

Leistungen aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung können nur beansprucht werden, wenn es um die Behandlung einer erkrankten Person geht. Leistungen oder Erstattungen für die Zeit einer freiwilligen oder angeordneten Quarantäne werden von einer Auslandsreise-Krankenversicherung nicht übernommen, da es sich dabei um keine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall handelt. Insofern fallen alle Kosten im Zusammenhang mit einer reinen Quarantäne in das unternehmerische Risiko eines Arbeitgebers.

 

Aktuelle Informationen

International SOS stellt tagesaktuell umfangreiche Informationen zum Coronavirus bereit. Diese Informationen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.

 

 

Disclaimer
Dieser Beitrag enthält beispielhafte und unverbindliche Informationen. Weder erhebt er Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, noch ersetzt er eine individuelle fachliche Beratung. Obwohl dieser Beitrag mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurde, ist er ohne vorherige fachliche Beratung nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Es wird keinerlei Haftung übernommen.

 

26.03.2020

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