Vermiedene Netznutzungsentgelte

Vermiedene Netznutzungsentgelte sind für Stadtwerke eine wesentliche Einnahmequelle. Mitunter reicht aber der Ausfall einer Turbine und diese Vergütung wird geschmälert oder fällt ganz weg.

Dieses Mal hatten die Stadtwerke einer mitteldeutschen Stadt gerade noch Glück gehabt: Eine Dampfturbine war im Sommer für mehrere Wochen ausgefallen. Die Kosten aus dem Sachschaden waren gering und aufgrund vorhandener Ausweichkapazitäten konnte Strom planmäßig in ausreichender Menge produziert werden. Wäre jedoch ein weiteres Aggregat ausgefallen, so hätte man Elektrizität hinzukaufen müssen. Der Wegfall der dezentralen Erzeugungseinheit hätte zu einer Reduzierung der Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte geführt. Hintergrund: Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten auf Basis von gesetzlichen Regelungen ein Entgelt für vermiedene Netznutzung. Die Entgelthöhe richtet sich nach dem Grad der Kostenentlastung des Netzbetreibers durch den Anlagenbetreiber. Das Entgelt selbst setzt sich zusammen aus einem zeitabhängigen Anteil (Arbeitspreis) und einem Leistungsanteil (Leistungspreis).

„Aufgrund der speziellen Berechnung des Netzentgeltes kann insbesondere der Leistungsanteil sehr kurzfristig wegfallen und zu einem erheblichen Ertragsausfallschaden führen.“  

Frank Lieckenbröcker-Baumbach, Experte für Technische Versicherungen

Nach Einschätzung von Frank Lieckenbröcker-Baumbach, Experte für Technische Versicherungen bei Funk, bringt diese Situation aber auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko mit sich: „Die Preise für Strom sind mittlerweile so niedrig, dass die Erzeuger praktisch nichts mehr daran verdienen. Entgelte aus vermiedener Netznutzung sind daher ein wichtiger Eckpfeiler in der Bilanz für Energieerzeuger. Aufgrund der sehr speziellen Berechnung des Netzentgeltes kann insbesondere der Leistungsanteil sehr kurzfristig wegfallen und zu einem erheblichen Ertragsausfallschaden führen.“

Vorbereitet für den Ausfall

Bis vor einigen Jahren hatten Stromerzeuger noch die Möglichkeit, das Risiko des Produktionsausfalls mit einer Kurzzeitreserve abzusichern. Mittlerweile ist das aufgrund aktueller Rechtsprechung nicht mehr möglich – das Risiko der Stromerzeuger hat sich entsprechend erhöht. Wie stark ein Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen betroffen ist, hängt von den individuellen Ausfallverhältnissen ab. Anlagenkapazität, Art der verwendeten Erzeugungsanlagen und insbesondere die individuelle Fahrweise sind entscheidende Faktoren. Ein Totalausfall ist generell unwahrscheinlich. Dass aber Teile des Werkes ausfallen und infolgedessen Strom hinzugekauft werden muss, ist zumindest eine sehr realistische Möglichkeit, die man einkalkulieren muss. 

Es reicht bereits aus, wenn der Schaden zur „falschen“ Zeit eintritt, ein Stillstand von 15 Minuten ist lang genug. Liegt ausgerechnet in diesem Zeitfenster aufgrund sehr hoher Nachfrage die höchste Netzlast und kann der dezentrale Stromerzeuger dem Netzverteiler nicht helfen, so kann der entgeltstarke Leistungsanteil komplett entfallen. Das Entgelt für den Arbeitspreis entfällt proportional zur Ausfalldauer. Hans-Joachim Schug, ebenfalls Experte für Technische Versicherungen bei Funk, sagt: „Durch eine individuelle Risikoanalyse der Bedarfs- und Erzeugungssituation können wir ermitteln, wie das Risiko versichert werden sollte.“ Eine Versicherungslösung kann beispielsweise in einer kombinierten Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung liegen, empfiehlt der Funk-Experte. 

 

19.08.2020

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