So schützen Sie in der Coronakrise Ihre Liquidität

Das Coronavirus bringt den üblichen Geschäftsgang vieler Unternehmen ins Stocken. Statt neuer Chancen steht derzeit der Schutz der eigenen Liquidität im Fokus. Eine Contingent Risk-Versicherung kann hier für finanzielle Entspannung sorgen.

COVID-19 sorgt auch in Deutschland für viel Verunsicherung: Durch die veränderte wirtschaftliche Lage verlagert sich der Fokus in vielen Fällen von außen nach innen. Statt der Suche nach neuen Chancen stehen so für institutionelle Investoren das bestehende Portfolio und für mittelständische Unternehmer die eigenen Geschäftsbereiche aktuell klar an erster Stelle. In beiden Fällen setzen die Verantwortlichen alle Hebel in Bewegung, um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Mögliche Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, werden geprüft und umgesetzt. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei, die Verfügbarkeit von ausreichender Liquidität zu gewährleisten – nicht nur, um das eigene Unternehmen sicher durch die COVID-19-Krise zu führen, sondern auch, um der folgenden, noch unklaren wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

„Sollte sich ein Eventualrisiko verwirklichen, vermeiden Unternehmen mit einer Contingent Risk-Versicherung den Abfluss dringend benötigter Liquidität.“

Benedict Prinzenberg, Counsel M&A Services

Eventualrisiken und Rückstellungen im Fokus

Ein Ansatzpunkt, um die finanzielle Situation zu entspannen, ist die Auflösung bestehender Rückstellungen in der Unternehmensbilanz. Dies wird ermöglicht, indem ein rechtliches Eventualrisiko, welches Auslöser für die Rückstellung war, versichert wird und so der Grund für die Rückstellung entfällt. „Als Risk Consultant sehen wir bei unseren mittelständischen Kunden und Private-Equity-Investoren aktuell einen steigenden Bedarf für solche Contingent Risk-Lösungen“, sagt Benedict Prinzenberg, Counsel M&A Services bei Funk. „Denn durch die Versicherung von Eventualrisiken können Unternehmen Liquiditätsbindungen verhindern und ihre Eigenkapitalposition verbessern.“

Die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit sind die folgenden: Das Eventualrisiko muss zum einen rechtlich bewertet werden können, zum anderen muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass sich das Risiko nicht verwirklicht. In Betracht kommt dies insbesondere bei Rückstellungen für laufende Rechtsverfahren, außergerichtliche Streitigkeiten, potenzielle (Rück-)Zahlungsansprüche oder auch Steuerverbindlichkeiten aufgrund einer angreifbaren Rechtsposition. „Die Rückstellungen für derartige Vorgänge stellen oftmals eine erhebliche Bilanzbelastung für Unternehmen und Investoren dar“, betont Jan Wehkamp, ebenfalls Counsel M&A Services bei Funk.

 

Eine Lösung, viele Vorteile

Erster Schritt zur Umsetzung einer Contingent Risk-Lösung ist eine rechtliche Stellungnahme bzw. Bewertung des jeweiligen Risikos durch den Versicherungsnehmer. Mithilfe dieser kann der Versicherer die Versicherbarkeit des Risikos ebenfalls bewerten und die Deckung im Idealfall, üblicherweise gegen Zahlung einer Einmalprämie, kurzfristig bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Versicherer das finanzielle Risiko für einen möglichen Schadenfall  – der ursprünglich bestehende Grund für die Bildung der Rückstellung entfällt dadurch. „Sollte sich das Eventualrisiko verwirklichen, vermeiden Unternehmen so den Abfluss der dringend benötigten Liquidität“, erklärt Benedict Prinzenberg. „Zudem werden Bilanzrückstellungen aufgelöst.“ Ein weiterer Vorteil: Das Mehrergebnis, das durch die erfolgreiche Auflösung der Rückstellungen entsteht, kann im Rahmen der Gewinnverwendung in die Rücklage innerhalb des Eigenkapitals eingestellt werden. So verbessert sich die Eigenkapitalposition, was einen positiven Einfluss auf Ratings und  Kreditvergaben haben kann. Die Versicherung von Eventualrisiken über eine Contingent Risk-Deckung lohnt sich so gleich auf mehreren Ebenen.

Jan Wehkamp: „Sprechen Sie uns zu den Themen Eventualrisiken und Contingent Risk-Versicherungen gerne jederzeit an. Als M&A-Experten bei Funk sind wir auch in Krisenzeiten an Ihrer Seite.“

 

15.05.2020

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