Balkonkraftwerke – Risiken der Gebäudeeigentümer*innen

Selbst Strom zu produzieren, klingt in Zeiten steigender Energiekosten sehr lukrativ. Immer mehr Mieter*innen bringen daher kleine Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, an ihren Balkonbrüstungen an. Doch was gibt es rund um die Installation an Mietgebäuden zu beachten? Und wer muss die Versicherung für das kleine Kraftwerk abschließen? Wir geben Wohnungsunternehmen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Balkonkraftwerke sind einfach erklärt: Die Mini-Solar-Anlagen werden mit einem Stecker an das häusliche Stromnetz angeschlossen und an der Wand oder der Brüstung des eigenen Balkons montiert. Den so produzierten Strom können Mieter*innen direkt für ihren Bedarf nutzen. Das spart Kosten und schont die Umwelt. Diese Vorteile der kleinen Kraftwerke haben sich längst rumgesprochen: Die Nachfrage steigt seit mehreren Jahren, Kaufinteressierte müssen teilweise mit längeren Lieferzeiten rechnen. Auch die Regierungen verschiedener Bundesländer sind bereits auf die Mini-Solaranlagen aufmerksam geworden. Zum einen gibt es in einigen Teilen Deutschlands mittlerweile Förderprogramme für die Anschaffung von Balkonkraftwerken, zum anderen sind diese seit Anfang des Jahres sogar von der Mehrwertsteuer befreit.

Haftung und Versicherung für Balkonkraftwerke

Bevor die Photovoltaikanlage im Kleinformat installiert wird und Strom produziert, haben Mieter*innen jedoch noch einige Punkte auf ihrer To-Do-Liste:

  • Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister
  • Klärung der technischen Anforderungen, wie z. B. des richtigen Anschlusses oder des Maximalgewichts
  • Enge Abstimmung mit den Vermieter*innen, etwa zur Blendwirkung oder der Sicherstellung des uneingeschränkten Gebäude-Zugangs für die Feuerwehr

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Alle Details rund um die Haftung und Absicherung von Balkonkraftwerken finden Sie in unserem Infoblatt.

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Je gewissenhafter hier vorgegangen wird, desto geringer ist das Risiko, dass die Anlage später wieder abmontiert werden muss. Das gilt auch, wenn es um Haftungsfragen geht. Generell handelt es sich bei einem Balkonkraftwerk nicht um einen Bestandteil des Gebäudes, sondern um das Privateigentum der Mieter*innen. Für das Kraftwerk muss daher auch eine private Versicherung abgeschlossen werden. Kosten für mögliche Schädigungen Dritter durch die installierte Photovoltaikanlage sind ebenfalls von den Eigentümer*innen zu tragen. Mieter*innen sollten diese Risiken daher über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung mit ausreichender Versicherungssumme absichern.

Risiken der Gebäudeeigentümer*innen

Etwas anders verhält es sich beim Thema Verkehrssicherung: Denn für die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks sind die Gebäudeeigentümer*innen verantwortlich. Eine Haftung kann hier also nicht gänzlich an die Mieter*innen übertragen werden – stattdessen springt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ein und deckt mögliche Vergehen, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung rund um das Thema Balkonkraftwerke? Funk ist für Sie da! Sprechen Sie einfach Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater an.

 

Die Informationslage rund um die sogenannten Balkonkraftwerke entwickelt sich stetig weiter. Diese Informationen dienen einzig der Orientierung und stellen die Sichtweise von Funk dar.

27.02.2023

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