Terror-Risiken erkennen und absichern

Terrorakte und politisch motivierte Gewalttaten nehmen weltweit zu. Was müssen deutsche Unternehmen beachten, wenn sie sich absichern wollen?

Oberkochen, Espelkamp oder Tuttlingen: Spitzenunternehmen und Weltmarktführer sitzen häufig nicht in den großen Metropolen, sondern in ländlichen Gebieten – insbesondere der deutsche Mittelstand. Fragt man einen Unternehmer aus dem ländlichen Raum, ob sein Unternehmen einem erhöhten Terrorrisiko ausgesetzt sei, winkt dieser häufig ab und sagt: „Eine Terror-Versicherung brauchen wir nicht.“ 

 

Terror trifft auch Unternehmen aus dem ländlichen Raum

Doch Betriebe können auch betroffen sein, wenn der Terrorakt nicht in unmittelbarer Nähe zum Unternehmenssitz in Deutschland verübt wird. Denn sie sind abhängig vom reibungslosen Ablauf der Versorgungs- und Lieferketten. Christian Pietsch, Leiter Sach-Versicherungen bei Funk, erläutert: „Ist beispielsweise ein Produktionsstandort im Ausland von einem Terroranschlag betroffen, kann sich das auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens im ländlichen Raum auswirken, wenn Maschinen oder Hallen zerstört werden oder Lieferwege blockiert sind. Im schlimmsten Fall ist dann nämlich auch der Betrieb am Unternehmenssitz in Deutschland unterbrochen.“ Ähnlich ist es, wenn ein Schlüssellieferant wegen eines Terroranschlags ausfällt. Solche Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden sind mit einer Terror-Deckung versicherbar.

 

Versicherungssumme und individueller Bedarf sind für Schutz entscheidend

Über ihre Sach-Versicherung sind Unternehmen dagegen oft nur begrenzt oder gar nicht abgesichert: Terrorrisiken sind bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 10 Millionen Euro in der Feuer- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung automatisch mitversichert. Ab 10 Millionen Euro bis zu einer Versicherungssumme von 25 Millionen Euro können Unternehmer sie noch über einen Prämienzuschlag einschließen. Ab 25 Millionen Euro bietet die Sach-Versicherung keinen Schutz mehr. Terrorrisiken müssen dann mit einer speziellen Terror-Deckung abgesichert werden. Damit lassen sich neuerdings auch Betriebsunterbrechungsschäden absichern, die aufgrund einer Terrordrohung entstehen. Ebenso sind individuelle Lösungen möglich, wie Funk-Terror-Expertin Angela Völk erläutert: „Nachdem Brüssel so stark im Fadenkreuz der Terroristen gestanden hatte, gab es einige Unternehmen, die aufgrund der Gefahrenlage eine Terror-Deckung für Benelux-Länder abgeschlossen haben. Wir von Funk unterstützen dabei, solche länderspezifischen Ausschnittsdeckungen zu konzipieren und die richtigen Deckungsbausteine zu finden.“ 


Neben den Sachschäden und der Betriebsunterbrechung bieten weitere Produkte am Markt eine Absicherung von Mehrkosten, wenn zum Beispiel Mitarbeiter der Unternehmen durch einen Terroranschlag betroffen sind. Ist der Betrieb beispielsweise unterbrochen, weil ein Mitarbeiter infolge eines Angriffs eine Körperverletzung erlitten hat, ersetzen diese Versicherungen den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten.

Passende Terror-Deckung für Unternehmen

Die Funk-Experten ermitteln mit einer Risikoanalyse potentielle Gefahren und finden die optimalen Deckungsbausteine.

Terrorismus ist in der Versicherungswirtschaft ein weiter Begriff

Allerdings ist es manchmal schwierig, zu erkennen, ob ein Feuerschaden oder eine böswillige Beschädigung terroristisch motiviert und damit durch eine Terror-Deckung abgesichert ist. Zu Terror zählt aus Versicherungssicht nicht nur der Anschlag einer religiösen terroristischen Vereinigung wie des IS, sondern auch politisch oder ethnisch motivierte Handlungen, die Angst und Schrecken verbreiten. Damit können Anschläge von militanten Globalisierungsgegnern, Autonomen und Radikalen wie beim G20-Gipfel in Hamburg auch eine Form des Terrorismus sein. Die Funk-Experten prüfen zu Beginn mit einer Risikoanalyse, gegen welche Gefahren vorgesorgt werden sollte und welche Deckungsbausteine zweckmäßig sind.

 

05.02.2020

Ihr Ansprechpartner

Christian Pietsch

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