Versicherung für Wallbox und Co.: So schützen Sie Ihre E-Ladestation

E-Autos gehören inzwischen zum Stadtbild, die Elektromobilität entwickelt sich rasant – auch durch diverse staatliche Förderungen und Verordnungen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur beschäftigt dabei mittlerweile auch die Immobilienwirtschaft. Ihre Aufgabe soll es sein, die Basis für eine flächendeckende Versorgung mit Lademöglichkeiten zu schaffen. Dies führt bei den Verantwortlichen nicht nur zu Fragen rund um die E-Ladestation selbst, sondern birgt auch neue Risiken. Funk informiert zur Versicherung von Wallbox, Ladesäule und Co.


Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht einen Ausbau der Ladeinfrastruktur, also der Anzahl der Ladepunkte, vor: So sollen bis 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladestationen für ca. 10 Millionen zugelassene Elektroautos installiert werden. Dank der WEG-Reform (WEG = Wohnungseigentumsgesetz) vom 1. Dezember 2020 kann schon heute jeder Eigentümer oder jede Eigentümerin auf dem eigenen Grundstück oder in der Garage eine Elektroladestation, z. B. Wallbox, errichten. Hierbei muss jedoch auf die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Installation geachtet werden. Diese gelten nicht nur in öffentlichen Bereichen, sondern auch in Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien und weiteren Gebäuden.

Ausbau der Ladeinfrastruktur als Aufgabe der Immobilienwirtschaft

Zum Masterplan des Staates gehört dabei auch dieser Aspekt: Die Immobilienbranche soll aktiv daran mitwirken, dass die Fahrer*innen von E-Autos künftig problemlos von A nach B kommen – ohne auf halber Strecke liegen zu bleiben. Doch die Installation von E-Ladestationen wirft viele Fragen auf – und birgt neue Risiken, die abgesichert werden sollten. Um adäquate Lösungen zur Versicherung von Wallbox oder Ladesäule zu finden, werden üblicherweise zunächst die genauen Details (Betrieb, Besitz, Aufbau etc.) zur E-Ladestation geklärt. Häufig wird der notwendige Schutz dann in verschiedene, bereits vorhandene Versicherungen integriert. Dies bedeutet jedoch einen hohen administrativen Aufwand mit meist lückenhafter Absicherung.

Die innovative Funk E-Ladestationen Police, kurz FEP, bündelt alle Risiken rund um die E-Ladestation in einem Vertrag und sichert sie ganzheitlich ab. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft profitieren so gleich doppelt: Zum einen wird die Verwaltung verschlankt, von der Erfassung bis zur Abrechnung. Zum anderen erhalten sie einen Rundum-Schutz ohne Deckungslücken. „Mit der FEP haben unsere Immobilienkunden die Möglichkeit, sich weiter auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren, ohne höhere Risiken rund um E-Ladestationen eingehen zu müssen“, erklärt Silvana Sand, Leitung der Real Estate Division von Funk. „Eine Ladestation im Sinne der FEP ist dabei eine Ladesäule oder Wallbox und kann einen oder mehrere Ladepunkte beinhalten.“

Versicherung von E-Ladestationen: Standort & Haftung im Fokus

Die Vorteile der FEP zeigen sich vor allem beim Blick auf zwei Risikoaspekte: den Standort der E-Ladestation und die Frage der Haftung. Denn im Versicherungskontext wird es hier schnell äußerst komplex. Für den Standort gilt meist: Befinden sich die E-Ladestationen im Gebäude des Versicherungsnehmers (z. B. in der Tiefgarage), sind sie in der Regel als Zubehör über die Gebäude-Versicherung mitversichert, aber nur gegen die dort aufgeführten Gefahren. Stehen die Ladeeinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück, sind sie häufig nicht automatisch mitversichert. Es ist also eine zusätzliche Versicherung für Wallbox oder Ladesäule nötig.

„Mit der FEP haben unsere Immobilienkunden die Möglichkeit, sich weiter auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren, ohne höhere Risiken rund um E-Ladestationen eingehen zu müssen.“

Silvana Sand, Leitung der Real Estate Division

Das Problem: Nicht jeder Gebäude-Versicherer agiert entsprechend dieser Ausgangslage, sodass es für die Versicherung von Wallbox oder Ladesäule einer individuellen Prüfung bedarf. Auch entspricht der Umfang in der Gebäude-Versicherung nicht immer dem tatsächlichen Bedarf. Deutlich weitergehender wären Elektronik-Versicherungen, die einen Allgefahren-Charakter haben und zudem auch unvorhergesehen eintretende Schäden absichern. Besonders anspruchsvoll wird es dann aber, wenn sich die Ladeeinrichtungen außerhalb des Grundstücks des Versicherungsnehmers befinden – dieser als Eigentümer jedoch die Gefahr dafür trägt. Häufig lehnen Versicherer in diesen Fällen die Mitversicherung der E-Ladestation im Rahmen der Gebäude-Versicherung ab.

In Bezug auf die Haftungsrisiken von E-Ladestationen stehen dagegen besonders die folgenden Fragen im Fokus:

  • Wer betreibt die Station und welcher Personenkreis nutzt diese?
  • Wer trägt die Verkehrssicherungs- und/oder Wartungspflichten?
  • Und zahlt die Gebäude-Versicherung den Schaden, wenn ein Auto in der Tiefgarage brennt?

Die Antworten darauf werden aktuell kontrovers diskutiert. Denn mangels tragfähiger Statistiken tappen auch Versicherer hier noch im Dunkeln und können das Risiko nicht abschließend für sich bewerten.

Unkomplizierter Schutz für Wallbox und Ladesäule

„Mit der Funk E-Ladestationen Police reduzieren wir die Komplexität von Absicherung und Administration“, sagt Benedikt T. Brahm, Business Development Manager der Real Estate Division. Zu den konkreten Vorteilen gehören z. B.:

  • Schlankes Handling in einer Police, etwa durch die Vorsorgedeckung für neu hinzukommende Ladestationen
  • Weitreichender Deckungsumfang für die Nutzung und den Betrieb von E-Ladestationen, z. B. Allgefahren-Absicherung mit umfangreich mitversicherten Kosten sowie Mitversicherung von Vermögensschäden eines erweiterten Nutzerkreises
  • Eigenständige Deckungssumme für die E-Ladestationen, inkl. Deckung der vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf Verkehrssicherungspflichten

Brahm: „Wir bieten Kunden einen ganzheitlichen Rundum-Schutz für die wichtigsten Risiken, wie wir es schon mit anderen immobilienspezifischen Funk-Produkten tun. So können Unternehmen der Immobilienwirtschaft gut geschützt am Ausbau der Ladeinfrastruktur mitwirken.“

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16.05.2022

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Benedikt Brahm Ansprechpartner bei Funk

Benedikt T. Brahm