Damit Sie mit der Drohne keinen Absturz erleben: So versichern Sie den fliegenden Helfer richtig

Der Hype um Flug-Drohnen ist nicht zu stoppen. Immer mehr private Nutzer begeistern sich für das Mini-Luft fahrzeug. Während es für Hobby-Piloten eine Spielerei ist, beginnen Unternehmen verstärkt, Drohnen kommerziell für diverse Projekte zu nutzen. Daher ist es umso wichtiger, über den Versicherungsschutz beim Drohneneinsatz informiert zu sein – insbesondere im Hinblick auf die Haft ungsrisiken.

 

Eine Drohne zu kaufen und zu fliegen ist heute denkbar einfach. Die Technik hat sich in den letzten fünf Jahren rasant weiterentwickelt. Angesichts sinkender Preise stehen sie bereits heute an der Schwelle zur Massentauglichkeit. Deutlich kostspieliger sind dagegen Fluggeräte für den kommerziellen Einsatz. Diese Drohnen sind für eine höhere Nutzlast konzipiert. Mit einem stärkeren Motor, größerer Reichweite und einem stabileren Flugverhalten liegen die Preise im fünfstelligen Bereich. Ihr Marktanteil wächst dennoch stetig.

 

Kommerzielle Drohnen auf dem Vormarsch

Bisher erregten vor allem die Lieferdrohnen von Amazon, Google oder DHL Aufmerksamkeit. In diesem Jahr zogen deutsche Konzerne wie das Logistik-Unternehmen Hermes und die Metro Group nach. Der
hauseigene Versicherer der Deutschen Lufthansa (Delvag) sieht das Einsatzspektrum von Drohnen auch als Teil der Risikoprävention und Schadenregulierung. Zu den typischen Einsatzgebieten zählen Inspektionen, Messungen und Überwachungen. Insbesondere in Hochrisikogebieten wie zum Beispiel einem Kriegs- oder atomar verseuchten Gebiet können mit Sensoren und Kameras ausgerüstete Drohnen wichtige Funktionen erfüllen. Quasi im Vorbeifliegen verschaffen die Drohnen einen Überblick über den Instandhaltungszustand von zum Beispiel Staudamm-, Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, Stromund Eisenbahntrassen sowie oberirdisch verlegten Pipelines. Auch im Umfeld der Industrieversicherung, beispielsweise als Teil des wiederkehrenden Brandschutz-Assessments oder nach einem Schadenereignis, können Industrieanlagen aus der Luft untersucht werden. „Es wird sicher nicht mehr lange dauern, bis der Brandschutzingenieur mit einer Drohne im Gepäck zur Besichtigung vorbeikommt“, sagt Dr. Alexander Skorna, bei Funk verantwortlich für das Business Development.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Gegensatz zum Hobbybetrieb ist der Einsatz von kommerziellen Drohnen deutlich stärker reglementiert. Während für das private Fliegen von Drohnen bis 5 Kilogramm Abfl uggewicht nur in besonderen Fällen eine Genehmigung notwendig ist, muss bei kommerzieller Nutzung eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Diese erhält man bei den zuständigen Behörden der Bundesländer. Darüber hinaus sind zum legalen Betrieb von Drohnen weitere Punkte zu beachten:

  • Der Pilot muss stets Blickkontakt zum Fluggerät haben

  • Das Abfluggewicht darf 25 Kilogramm nicht überschreiten

  • Genehmigungen sehen in der Regel eine maximale Flughöhe von 100 Metern vor. Dabei ist der Flug über Menschenansammlungen und im Umkreis von Flughäfen verboten


Risiken adäquat absichern

Der Einsatz von Drohnen ist in Deutschland und in vielen anderen Ländern gesetzlich an eine gültige Haftpfl icht-Versicherung gebunden. Ähnlich wie im Straßenverkehr haften Drohnenpiloten verschuldensunabhängig aus der Betriebsgefahr der Drohne selbst. Das umfasst insbesondere auch Personen- und Sachschäden Dritter, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Die Herausforderung besteht derzeit darin, dass die Versicherer neuartigen Risiken skeptisch gegenüberstehen. Versicherer müssen Risiken bewerten und Deckungen vergeben, ohne dass sie über historische Daten zu Schäden verfügen. Deshalb hat sich noch kein richtiger Markt für derartige Versicherungen entwickelt. Nur wenige spezialisierte Erstversicherer haben ein kleines Portfolio von Drohnendeckungen im Rahmen der Luftfahrtversicherung aufgebaut. Die Versicherungssummen bewegen sich meist im Bereich von ein bis zehn Millionen Euro. Sie sind also nicht vergleichbar mit den sonst üblichen Limits der Luftfahrthaftpfl icht. „Funk empfiehlt mindestens eine Deckung von drei Millionen Euro abzuschließen“, sagt Tilo Wandel, Leiter Transport bei Funk und damit zuständig für die Versicherung von Flug-Drohnen. In Einzelfällen kann das Haftpflichtrisiko auch in eine Betriebs- oder Produkt-Haftpflicht-Police eingeschlossen werden. Die Regel ist allerdings eine separate Luftfahrt-Versicherung für Drohnen.

Auch Eigenschäden an der Drohne sind versicherbar. Dazu zählen Risiken wie ein Absturz oder Crash beispielsweise infolge von Ausführungsfehlern oder eines Kurzschlusses. Zusätzlich können auch Diebstahl oder sogenannte „Flyaways“ (Verlust durch ungesteuertes Davonfl iegen) versichert werden. Hier bewegen sich die Limits üblicher Versicherungssummen ebenso in überschaubaren Grenzen. Mit Größenordnungen von 5.000 bis 20.000 Euro sind sie für die gängigen kommerziellen Drohnen inklusive Zurüstung jedoch ausreichend bemessen. Bei einer vorhandenen Elektronik-Versicherung können kleinere Flug- Drohnen auch dort mitversichert werden.