Wenn zum Sachschaden noch ein Q-Schaden kommt

Kommt es bei Bauarbeiten zu einer Unterbrechung des Stromnetzes, kann es für den Verursacher doppelt teuer werden: Neben dem eigentlichen Sachschaden kann ein sogenannter Q-Schaden entstehen. Weil Netzbetreiber Prämien für stabile Stromnetze bekommen, können sie die Folgekosten von Unterbrechungen demjenigen in Rechnung stellen, der sie verursacht hat.

In Deutschland sind unterschiedliche Netzbetreiber für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie verantwortlich. Dazu gehören auch die Errichtung, Instandhaltung und Neuverlegung von Leitungen. Im Jahr 2009 trat eine Verordnung der Bundesnetzagentur in Kraft, mit dem Ziel, die Kosten für die Endverbrauchenden zu senken. In diesem Zusammenhang wurden die Margen der Netzbetreiber reduziert. Mithilfe einer Qualitätsregulierung – in Form eines finanziellen Anreizes – soll sichergestellt werden, dass die Kostenreduzierung nicht zu einer Verschlechterung der Netzqualität führt. Stromnetzbetreiber mit niedrigen Netzstörungen erhalten seitdem einen höheren finanziellen Bonus als solche mit vielen Störungen.

Schlechte Netzqualität kostet Geld

Störungen in der Stromnetzversorgung kommen aber nicht nur durch Netzbetreiber selbst zustande, sondern auch durch Einwirkungen Dritter. Unter anderem durch Baggerarbeiten kann es bei Unachtsamkeit z. B. zu Leitungsschäden kommen und damit zu einer möglichen Unterbrechung der Stromnetze. Das wiederum führt zu einer Störung der Stromversorgung bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern. 

Da solche Versorgungsunterbrechungen, die der Netzbetreiber nicht verschuldet hat, mittelfristig zur Absenkung des Qualitätselemente-Bonus führen, können bei den Energieversorgern finanzielle Sachfolgeschäden in nicht unerheblicher Höhe entstehen. Diese Schäden werden als Qualitätselement-Schaden, kurz: Q-Schaden, bezeichnet, da sie eine Einbuße bei der Vergütung der Qualitätselemente bedeuten.

„Wirtschaftlicher Nachteil des Netzbetreibers („Sachfolgeschaden“), wenn eine fremdverursachte Versorgungsunterbrechung zu einer Verschlechterung des Qualitätselements und damit zu einer Herabsetzung seiner Erlösobergrenze führt.“ Direkt zur Quelle – siehe S. 4

Wie Q-Schäden entstehen

Wenn bei Bauarbeiten z. B. Leitungen beschädigt werden und es dadurch zu Netzausfällen bei den Endverbrauchenden kommt, verschlechtert sich die Netzqualität des Betreibers. Da der Netzbetreiber durch diese Q-Schäden finanzielle Nachteile hat, kann er sie dem Verursacher in Rechnung stellen.

 

Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2018 dürfen Q-Schäden von den Netzbetreibern weiterbelastet werden. Die entgangenen Bonuszahlungen werden also dem Verursacher in Rechnung gestellt. Diese Forderungen werden dann zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden (z. B. Beschädigung einer Leitung) geltend gemacht. Je nach Dauer und Umfang der Versorgungsunterbrechung kann dieser Q-Schaden kostenintensiver werden als der eigentliche Sachschaden selbst.

Urteil BGH, 08.05.2018 – VI ZR 295/17

„Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und – in der Folge – zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt (Q-Schaden).“ Direkt zum Urteil

Die Netzbetreiber machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch: Die Anzahl der Forderungen der Netzbetreiber gegenüber den Schadenverursachern ist nach dem Urteil merklich gestiegen.

 

Schadenabwehr im Fokus der Schadenregulierung

Unternehmen sollten jegliche Art von Schaden, den sie verursacht haben, umgehend ihrem Versicherungsmakler melden, um nachfolgende Schadenforderungen zu vermeiden. Denn neben dem eigentlichen Sachschaden sind auch Schadenabwehrkosten in einer Haftpflicht-Versicherungsdeckung enthalten. Das heißt, es werden auch Kosten zur Prüfung der Schadenersatzforderungen übernommen. Zudem können in einem solchen Verfahren dann auch Q-Schäden frühzeitig mitberücksichtigt und geprüft werden. In vielen Fällen ist nämlich ein Eigenverschulden der Netzbetreiber an der geforderten Schadenhöhe festzustellen oder die Schadenforderungen sind unzureichend begründet. 

Ralf Fiddecke, Experte für Bauschäden bei Funk: „Wir stellen fest, dass vermehrt Ansprüche aus Q-Schäden auf unsere Kunden zukommen, vor allem auf Unternehmen aus den Bereichen Tiefbau und Versorgung. Doch nicht immer ist der Verursacher der Störung auch der Hauptschuldige, in vielen Fällen liegt ein hohes Eigenverschulden der Netzbetreiber vor.“ Hier besteht die Möglichkeit, Schadenforderungen abzuwehren oder neu zu verhandeln. Werden aber Schäden nicht gemeldet und eigenständig reguliert, können weitere Kosten und Schadenzahlungen nicht von der Versicherung berücksichtigt werden. Haftpflicht-Experte Fiddecke: „Bitte regulieren Sie nicht vorschnell, sondern wenden Sie sich direkt an Funk. Wir prüfen gemeinsam die Ansprüche sowie die Art und Höhe des Schadens.“

Schadenbeispiel Kunde Funk: Dieser Fall ging gut aus

2015

wurde ein Kabel beschädigt. Ansprüche: 2.900 €, gleichlautend reguliert.

Erst 2019

wurden dann auch Ansprüche für den Q-Schaden gestellt. Ansprüche: 12.700 €. Der Versicherer hat nach Prüfung und Einschaltung eines Gutachters rund 7.200 € für den Q-Schaden reguliert und die Kosten in Höhe von 1.500 € für das Gutachten übernommen (Schadenabwehrkosten).

Aus dem Schadenbeispiel ist zu erkennen, dass die Forderungen nicht nur zeitlich verzögert gestellt werden, sondern die konkreten Entschädigungsleistungen sich vervielfachen können. Dies hat einen direkten Einfluss auf die Schadenquote des betroffenen Versicherungsvertrags und damit schlussendlich Auswirkungen auf die Versicherungsprämie.

 

23.11.2020

Ihr Kontakt

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Benedikt Brahm Ansprechpartner bei Funk

Benedikt T. Brahm

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