Attraktive Alternative: Die Kautions-Versicherung

Auftraggeber wollen Sicherheit für ihre Projekte. Mit einer Kautions-Versicherung erfüllen Unternehmen ihre Bürgschaftsverpflichtung und behalten gleichzeitig finanziellen Spielraum.

Wenn man einem Menschen nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.” Öl-Tycoon Jean Paul Getty brachte die Basis aller Geschäftsbeziehungen auf den Punkt: Vertrauen. Auftraggeber und Auftragnehmer kennen sich aber immer seltener persönlich – sei es, weil mit zunehmendem Wettbewerb die Zahl der potenziellen Handelspartner steigt, die Geschäftsbeziehung noch neu ist oder sie auf verschiedenen Kontinenten tätig sind. Wenn der Auftraggeber seinen potenziellen Partner nicht kennt, kann er seine Qualität und Zuverlässigkeit nicht einschätzen. Das Risiko eines finanziellen Verlusts oder einer mangelhaften Leistung möchte er vermeiden – insbesondere, wenn das Volumen des Geschäfts groß ist.

 

Bürgen bieten Sicherheit

Ein Bürge mit unzweifelhafter Bonität kann über dieses potenzielle Handelshemmnis hinweghelfen. Dabei stellt er keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern die eigene Kreditwürdigkeit. Sebastian Kentenich, Leiter der Abteilung Kredit-Versicherung bei Funk, weiß: „Viele Industrie- und Gewerbeunternehmen vergeben Aufträge größtenteils nur noch mit Bürgschaften, die die Vertragserfüllung oder Gewährleistung absichern. Öffentliche Auftraggeber sind sogar gesetzlich verpflichtet, jede Auftragsvergabe durch werthaltige Kautionen zu unterlegen. Darüber hinaus werden auch immer häufiger spezifische Bürgschaften nachgefragt, wie zum Beispiel Abfallverbringungs- oder Zollbürgschaften.“

Viele Unternehmen beschränken sich noch auf ihre Hausbank, wenn es darum geht, Bürgschaften zu stellen. Nachteilig kann sich dabei auswirken, dass Banken die für ihre Kunden herausgelegten Bürgschaften ebenso auf den Gesamtkreditrahmen anrechnen wie andere Kreditarten. Der an sich positive Liquiditätseffekt einer Anzahlung kann sich hierdurch beispielsweise stark reduzieren.

Im Rahmen einer Kautions-Versicherung übernehmen Versicherungsgesellschaften für den Auftragnehmer die Haftung gegenüber dem Auftraggeber, indem er eine Bürgschaftsurkunde herauslegt. Die Kreditlinie des Auftragnehmers bleibt mit einer Kautions-Versicherung unbelastet und er erhält seinen finanziellen Spielraum zum Beispiel für weitere Investitionen. Versicherungsgesellschaften unterliegen zudem weniger strengen Kapitalanforderungen als Banken. Für sie ist es daher einfacher, Bürgschaften auszustellen.

 

Expertise im Bereich der Kautions-Versicherungen

Für eine optimale Ausgestaltung ihrer Kautionsverträge berät Funk Unternehmen und kooperiert dazu auch mit dem auf Kautions-Versicherungen spezialisierten Kautionsmakler Gracher.

„Wichtig ist beispielsweise, bei Veränderungen der Bonität entsprechend zu reagieren“, so Kentenich. Um solche Veränderungen rechtzeitig zu erkennen, ist es sinnvoll, jährlich die Bilanz anzusehen und sich die Kredit- und Bürgschaftsverträge anzuschauen. Dabei sollte man nicht nur auf den einzelnen Bürgschaftsvertrag schauen, sondern das gesamte Kredit- und Kautionsportfolio betrachten und miteinander in Einklang bringen. Wenn beispielsweise Unternehmen bereits mit anderen Kreditgebern und Kautionsversicherern zusammenarbeiten, muss das berücksichtigt werden: Unternehmen müssen ihre Kreditgeber in der Regel über die Geschäftsentwicklung und wesentliche Tatsachen informieren. Dazu gehören auch sämtliche Kredit- und Kautionslinien und deren jeweilige Ausnutzung. Außerdem kann der Kreditgeber gewisse Pflichten für die Kreditgewährung voraussetzen – wie zum Beispiel die Auflage, keinem anderen Kreditgeber Kreditsicherheiten zu gewähren. Wird eine dieser Auflagen verletzt, kann der Kreditgeber seine Kreditgewährung kündigen.

Unternehmen sollten daher auch ein Auge auf die Reporting-Verpflichtungen und Covenants haben. Kentenich: „Wenn man jedem Versicherer gegenüber eine andere Verpflichtung eingeht, führt das zu Fehlerquellen. Wir achten darauf, dass die Pflichten und Covenants zueinander passen.“

Internationale Unternehmen benötigen zudem Unterstützung über die Landesgrenzen hinaus. Insbesondere Auftraggeber aus Nicht-EU-Ländern bestehen häufig auf landeseigenen Bürgen. Mit dem Netzwerk der Funk Alliance kann Funk vor Ort für seine Kunden weltweit Kautions-Versicherungen anbieten, die dann in Deutschland rückversichert werden.

 

Bürgschaften von A bis Z

Für eine Vielzahl an Branchen und Leistungen gibt es unterschiedliche Bürgschaften.

Eine Auswahl:

A

Anzahlungsbürgschaft: Sie sichert Voraus- und Anzahlungen des Auftraggebers gegenüber seinem Auftragnehmer ab.
Abfallverbringungsbürgschaft: Finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem genehmigungspflichtigen Export von Abfällen – zum Beispiel durch das Erfordernis eines Rücktransports nach Deutschland – sind durch eine Sicherheit in Form einer Abfallverbringungsbürgschaft eines Kautionsversicherers zu unterlegen.
Arbeitszeitkontenbürgschaft: Für den Fall der Insolvenz des Unternehmens werden die Ansprüche der Arbeitnehmer aus aufgelaufenen Zeitguthaben über eine Bürgschaft abgesichert.
Ausführungsbürgschaft: eine Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-)Abnahme des Gewerkes.

B

Bauhandwerksbürgschaft: Absicherung einer Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag, der sich ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerkes bezieht.
Bietungsbürgschaft: Abgesichert werden zum einen Mehrkosten, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält, sowie zum anderen der Fall, dass der Bieter eine weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm durch den Zuschlag übertragenen Leistungen nicht stellt.

G

Gewährleistungsbürgschaft: Der Bürge steht für die Kosten der Mängelbeseitigung ein, falls der Auftragnehmer dies nicht kann.

M

Mietkautionsbürgschaft: Statt eine Kaution zu hinterlegen, sichert eine Bürgschaft den Vermieter gegenüber Schäden an der Mietwohnung, Mietausfällen und anderen finanziellen Schäden wie nicht bezahlte Nebenkostenabrechnungen ab.
Mineralölbürgschaft: Mineralölgesellschaften, die Mineralöl an gewerbliche Kunden liefern, können sich eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Öls aushändigen lassen.

P

Prozessbürgschaft: Sicherheit zur Durchführung oder Verhinderung der vorläufigen Vollstreckung aus einem nicht rechtskräftigen Urteil.

R

Rekultivierungsbürgschaft: Absicherung der Befüllung und Bepflanzung von Flächen wie beispielsweise nach Ausbeutung einer Kiesgrube.

V

Vertragserfüllungsbürgschaft: eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

W

Warenlieferungsbürgschaft: sichert die Zahlung von zukünftigen Forderungen aus der Warenlieferung.

Z

Zollbürgschaft: Beim Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung werden von der Zollverwaltung Bürgschaften verlangt.

 

Funk-Kooperationspartner Alfons-Maria Gracher, Geschäftsführer der Gracher Kredit- und Kautionsmakler, im Interview

Alfons-Maria Gracher, Geschäftsführer der Gracher Kredit- und Kautionsmakler

Herr Gracher, wie finden Unternehmen den richtigen Bürgen?

Das hängt vom Unternehmen ab und von den Anforderungen des Auftraggebers. Ein stabiler Finanzumkreis ist nötig. Zunächst schauen wir uns die Bilanz und die benötigte Bürgschaftsart an. Wir vergleichen die Bilanzkennzahlen des Unternehmens mit den in unserer Datenbank gespeicherten. Hieraus bilden wir einen technischen Preis und die möglichen Sicherheiten. Häufig geben die Auftraggeber auch Bedingungen vor, indem sie beim Bürgen zum Beispiel eine bestimmte Bonitätsnote voraussetzen. Das ist vermehrt seit der Bankenkrise der Fall. Unternehmen sollten darauf achten, genügend Bürgen mit einem erstklassigen Rating im Portfolio zu haben. Hier können Kautionsversicherer deutlich bessere Noten als die Banken vorweisen.

Spielen die Ratings noch an anderen Stellen eine Rolle?

Manchmal sind die Aufträge der Unternehmen so groß, dass ein Bürge die Kaution alleine nicht stellen kann und sich weitere Gesellschaften beteiligen. Banken trauen sich seit der Krise wegen der schlechten Ratings untereinander weniger. Für Kautionsversicherer ist es daher einfacher, Beteiligungsverträge zu schließen und Konsortien zu gründen. Dies ist fast immer günstiger.

Gibt es noch andere Anforderungen, die Auftraggeber an Bürgen stellen?

Auftraggeber aus dem EU-Ausland verlangen häufig Bürgen aus dem eigenen Land. Dafür wählt man einen Stellvertreter vor Ort. Dieser sogenannte Vorderbürge ist natürlich ein zusätzlicher Kostenfaktor.

Kautionsversicherer haben aber häufig eigene Gesellschaften in diesen Ländern. Da sie keinen externen Vorderbürgen beauftragen müssen, bleiben damit auch die Kosten gering.

Gibt es auch Bürgschaften, bei denen Kautionsversicherer an ihre Grenzen stoßen?

Ja, es gibt Bürgschaften, für die Banken besser geeignet sind: Kautionsversicherer sind in der Laufzeit limitiert, weil sie einen Rückversicherungsvertrag haben, der in der Regel maximal sieben Jahre gilt. Bürgschaften mit mehr als sieben Jahren Laufzeit können Kautionsversicherer daher kaum stellen.

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