Die neue Datenschutzgrundverordnung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie normiert, dass Unternehmen aller Branchen und Größen Cyber-Angriffe und Datenschutzverletzungen nach Bekanntwerden unverzüglich zu melden und adäquate Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren haben. Sie verlangt von Organisationen, den Menschen hinter einem Datensatz mehr in den Vordergrund zu rücken. Seine Daten müssen geschützt werden und ihm ist dafür Rechenschaft zu tragen. Gleichzeitig wird die Verantwortung stark zu den Unternehmen verlagert, die ihre internen Prozesse und Dokumentationen dem neuen Regime anpassen müssen. Gelingt das nicht, drohen hohe Strafen.

 

Anlässlich einer Podiumsdiskussion und eines „Business Breakfast“ am 27. und 28. Juni dieses Jahres wurde das Thema von Vertretern der Unternehmen Lufthansa, Casinos Austria, DORDA Rechtsanwälte und Funk International Austria im Hause des IT-Security-Unternehmens RadarServices beleuchtet. Gemeinsam mit insgesamt 80 Veranstaltungsteilnehmern wurde rege über den Status quo innerhalb von Unternehmen, über den Stand der nationalen Umsetzung und über die tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen IT-Sicherheit, Datenmanagement, Produktgestaltung und die Nutzung von Cloud-Diensten diskutiert. Gabriele Zsitek, Senior Specialist Financial Lines bei Funk International Austria GmbH, erklärt: „Unternehmen müssen jetzt ihre Vorbereitungen treffen und die Umsetzung der Verordnung vorantreiben. Einer der Bereiche, der zur Diskussion gestellt wurde, war die zeitgerechte Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden oder Betroffenen im Fall von Datenschutzverletzungen durch Cyber-Angriffe. Das ist ein komplexes Thema – fälschlicherweise oder zu spät erfolgte Meldungen können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.“ Harald Reisinger, Geschäftsführer von RadarServices, ergänzt: „Nicht jedes Unternehmen ist heute überhaupt in der Lage, Cyber-Angriffe in seinem Netzwerk zu erkennen und zu stoppen. Hier gibt es noch viel Aufholbedarf, um die vom Gesetzgeber geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen bieten zu können.“

Wie sehr sich Unternehmen aller Branchen derzeit mit den Vorbereitungen auf die kommenden Regelungen der EU-DSGVO beschäftigen, zeigte die intensive Diskussion aller Teilnehmer bei den Veranstaltungen. Die kommenden Monate werden auch hinsichtlich der Österreich-spezifischen Umsetzung der Verordnung in nationales Recht interessant bleiben. Weiterführende Veranstaltungen und Updates zum Thema sind geplant.

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