„Der Gasmangel kann zu Schäden in der Immobilienwirtschaft führen“

Deutschland bereitet sich auf einen herausfordernden Winter vor: Es kann Einschränkungen beim Gas sowie Stromausfälle geben. Davon wird die Immobilienwirtschaft in besonderem Maße betroffen sein. Benedikt T. Brahm, Business Development Manager in der Funk Real Estate Division, und Oliver Jakubith, Gruppenleitung Immobilien des Fachbereichs Sach Berlin, beantworten die dringendsten Fragen.

Welche Schadensszenarien diskutiert die Immobilienwirtschaft und wie lassen sich diese versichern?

Oliver Jakubith: Im Moment gehen wir davon aus, dass zumindest eine Gasnotversorgung zur Sicherung einer gewissen Mindesttemperatur in Räumen aufrechterhalten werden kann. Dennoch können regional kurzfristige Ausfälle der Gasversorgung entstehen. Bei entsprechend niedrigen Temperaturen drohen Rohrbrüche und Wasserschäden. Diese sind zwar als solche versichert, allerdings stehen dem die Obliegenheiten, also die Vertragspflichten des Versicherungsnehmers, entgegen. Dieser hat gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen „in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten“. 
Tut der Versicherungsnehmer das nicht, droht ihm die Kürzung der Entschädigung im Verhältnis seines Verschuldens bis hin zum Versagen des Versicherungsschutzes. Die Versicherer werden davon keine Ausnahmen machen. Ist das Gebäude nicht mehr zu beheizen, müssen die Leitungen im Ernstfall entleert werden, um größeren Schaden am Gebäude, aber auch von den Mietern abzuwenden.


Werden Mietausfälle von der Versicherung erstattet, wenn Mieter die Zahlungen wegen der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnungen kürzen oder verweigern?

Benedikt T. Brahm: Es kommt darauf an, ob ein versicherter Schadenfall eingetreten ist und dieser zu dem Mietausfall führte. Eine unbeheizte Wohnung oder ein längerer Stromausfall zählen noch nicht zu den Gründen, die zu einer Versicherungsleistung führen. Ist die Rohrleitung durch Frost gebrochen und ist infolge eines Leitungswasserschadens die Wohnung unbenutzbar, handelt es sich zunächst um einen versicherten Mietausfall. Der Versicherer prüft auch hier, ob die oben bereits genannten Obliegenheiten erfüllt wurden.

Zwischen der ausreichenden Beheizung des Gebäudes und einem längeren Ausfall der Heizungsanlage liegen allerdings viele Temperaturstufen. So kann es auch vorkommen, dass Frostrohrbrüche trotz einer reduzierten, aber im Allgemeinen ausreichenden Beheizung auftreten. Solche Schäden sind auch weiterhin uneingeschränkt versichert.


Wie wirken sich Stromausfälle auf die Haustechnik aus?

Oliver Jakubith: Zurzeit werden Befürchtungen laut, dass der massenhafte Betrieb von Heizlüftern zu großflächigeren Stromausfällen, sogenannten Blackouts, führen könnte. Diese Stromausfälle stellen als solche noch kein Risiko für die versicherte Sache, also das Gebäude, dar. Problematischer wird der zum Teil entstehende Überstrom beim Wiederhochfahren des Stromnetzes. Hierdurch kann es mitunter zu erheblichen Schäden an der Gebäudetechnik kommen. Möglich sind zum Beispiel verschmorte Sicherungskästen, durchgebrannte Steuerungsanlagen für Aufzüge oder Schäden an der Elektronik der Smart Home-Gebäudeausstattung. Da es sich dabei meist nicht um bedingungsgemäße Feuerschäden handelt, bestünde auch kein Versicherungsschutz über die meisten Gebäude-Versicherungen. Hier hilft der Zusatzbaustein für Haustechnikschäden in der Gebäude-Versicherung.

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