Oft unterschätzt: Haftung von Leitungsorganen bei Cyber-Kriminalität

Funk International Austria hat stets die Haftungsfrage seiner Kunden im Fokus und setzt sich daher in der Tiefe mit deren Risiken auseinander. Das ist zeitaufwendig und intensiv für beide Seiten, aber die heutige Risikolandschaft erlaubt keinen laxen Umgang mit diesen Themen. Denn gerade wenn man das GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz heranzieht, haben Geschäftsführer und Vorstände umfassende Organisationspflichten und müssen für eine geeignete Compliance-Organisation sorgen.

 

Daraus lässt sich ableiten, dass Leitungsorgane ebenso verpflichtet sind, adäquate Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen bzw. Mitarbeiter dazu anzuhalten, zur Risikominimierung beizutragen. Ulrike Domany-Funtan, Geschäftsführerin von Funk International Austria: „Die Digitalisierung bietet enorme Chancen und ebenso viele Risiken. Ab Mai 2018 wird durch die EU-Datenschutzgrundverordnung die Haftungsfrage nochmals verschärft. Unsere Empfehlung ist, sich im Unternehmen strukturiert mit den Risikoszenarien auseinanderzusetzen und zu überlegen, welche Eigen- und Drittschäden für mich und mein Unternehmen auftreten können. Dann ist zu entscheiden, welche Risiken transferiert werden sollen, und mit einem versierten Partner zu klären, welche Risiken etwa über Versicherungslösungen überhaupt transferiert werden können. Wir spielen die Risikoszenarien mit unseren Kunden in einem CyberRisk-Workshop im Detail durch und helfen danach, die genau passende Versicherungslösung zu finden – die auf Ihr Risiko abgestimmten Bausteine der Funk CyberSecure.“

Empfehlen