Elektromobilität: Schutz für die vier Räder der Zukunft

Die Nachfrage nach Elektro- und Hybridfahrzeugen im gewerblichen Flottengeschäft steigt. Eine andere Ausstattung birgt aber auch andere Risiken, die nur spezielle Kasko-Deckungen absichern.

Auf Deutschlands Straßen fahren rund 45 Millionen Autos. Elektrofahrzeuge sieht man darunter zwar noch selten, doch sie werden mehr: Zwischen 2012 und 2016 hat sich die Anzahl verfünffacht. Bis 2020 sollen sogar eine Million Elektroautos zugelassen sein. So lautete bisher das ambitionierte Ziel der Bundesregierung.

 

Der Akku – Elementarer Bestandteil von E-Autos

Hersteller wie Tesla, VW oder Opel haben die ersten E-Fahrzeuge in Großserie aufgelegt. Zu den Käufern gehören derzeit vor allem Unternehmen und Behörden. Dass private Käufer sich noch zurückhalten, liegt auch am Preis: E-Autos sind gut ein Drittel teurer als konventionelle Fahrzeuge. Grund dafür ist vor allem der Akku. Anton Knitsch, Leiter Kfz-Versicherungen bei Funk, sagt: „Die Preise sind zwar in den letzten Jahren günstiger geworden, der Akku ist aber nach wie vor das teuerste Bauteil. Damit besteht auch entsprechend hohes Schadenpotenzial, wenn er beschädigt wird.“

 

Der Halter eines Elektroautos erhält natürlich den gleichen Versicherungsschutz wie der Halter eines Wagens mit Verbrennungsmotor. Dazu zählen beispielsweise die Beschädigung durch Unfall oder ein Brand des Fahrzeugs. Eine andere Ausstattung birgt aber auch andere Risiken, wie Funk Kfz-Versicherungsexperte Wolf-Jenning Rabe erläutert: „Es gibt Gefahren, die über das Risiko konventioneller Fahrzeuge hinausgehen. Dazu zählen insbesondere Überspannungsschäden am Akku, die beispielsweise beim Laden des Fahrzeugs durch Blitzeinschlag in das Stromnetz oder durch Spannungsschwankungen entstehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist gering, wenn es aber geschieht, ist der Schaden hoch, weil der Akku zu den teuersten Teilen eines Elektroautos gehört.“

Wenn der Akku gemietet und nicht gekauft ist, hilft zur Klärung des Versicherungsschutzes schon ein Blick in den Leasingvertrag. Er gibt Aufschluss darüber, ob der Leasinggeber das Risiko eines Schadens trägt. „Ist der Fahrzeughalter nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen oder Versicherungsschutz nachzuweisen, räumen einige Versicherer – zumindest im Einzelkundengeschäft – einen Nachlass ein“, weiß Knitsch.

Trägt der Fahrzeughalter hingegen das Risiko für Schäden am Akku, können im Schadenfall hohe Kosten auf ihn zukommen. Während der übliche Versicherungsschutz wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht-Versicherung unproblematisch ist, sollten Fahrzeughalter von E-Autos bei der Kasko-Versicherung genau hinschauen.

 

E-Autos erfordern speziellen Schutz

„Bisher gibt es noch nicht wirklich aussagekräftige Schadenstatistiken. Insbesondere im Gewerbekundenbereich tummeln sich daher nur eine Hand voll Versicherer, die gesonderten Schutz für E-Fahrzeuge anbieten“, so Rabe. Sie haben spezielle Deckungsbausteine für Elektround Hybridfahrzeuge, die insbesondere den Akku absichern. Die Ausgestaltung kann aber auch hier sehr unterschiedlich sein, wie Knitsch erläutert: „Einige Versicherer schließen sämtliche Gefahren mit ein, denen der Akku ausgesetzt ist. Andere wiederum beschränken sich auf Überspannungsschäden und ergänzen den Schutz durch zum Beispiel Schäden aufgrund von Bedienfehlern beim Aufladen. Wenige Versicherer nennen noch Positionen wie Entsorgungskosten oder versichern das Ladegerät mit.“ Rabe ergänzt: „Die Erweiterungen wie auch Eingrenzungen dieses Deckungsschutzes sind je nach Versicherer individuell geregelt. Fest steht, dass, wenn ich das Risiko Überspannung versichern will, die Versicherungsmöglichkeiten beim jeweiligen Flottenversicherer wie auch der bedingungsseitige Umfang des Versicherungsschutzes genau zu prüfen sind, um Risiko und Nutzen beurteilen zu können. Wir von Funk unterstützen unsere Kunden an dieser Stelle und beraten individuell.“

Auch die Höhe der Entschädigungsleistung unterscheidet sich vom konventionellen Versicherungsschutz. Akkus haben nur eine begrenzte Lebensdauer und verschleißen schnell. Wenn der alte Akku durch einen neuen, wertvolleren ersetzt wird, müssen Fahrzeughalter daher oftmals mit Abzügen rechnen. Die Regelungen der Versicherer sind unterschiedlich, je nach Alter können diese zwischen 10 und 20 Prozent Abzug pro Jahr liegen. „Es gibt aber einige wenige Versicherer, die innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre eine Neuwertentschädigung anbieten“, so Rabe.

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