Private Unfall - Versicherung für Ärzte
Vor Unfällen ist niemand sicher!

Wer als Arzt durch einen Unfall zu Schaden kommt, kann für seinen weiteren Berufsweg einen katastrophalen Ausfall erleiden, während der gleiche Unfall bei einem anderen Beruf u.U. kaum schwerwiegende Auswirkungen hat. Unfallfolgen können Sie zur Aufgabe Ihrer bisherigen Tätigkeit zwingen. Dies kann das Ende Ihrer beruflichen Existenz als Arzt bedeuten.

Wir haben eine spezielle Unfall-Versicherung für Ärzte entwickelt. Sie ist als Existenzsicherung des Arztes nach schweren Unfällen gedacht. Bei einem Vergleich mit anderen Unfall-Versicherungen sollten Sie Ihr Augenmerk insbesondere auf die zugrunde gelegte Gliedertaxe richten.


Leistungen

Invaliditätsleistungen
Tritt als Unfallfolge innerhalb eines Jahres eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit ein, wird eine Kapitalabfindung in vereinbarter Höhe geleistet. Dabei gelten für Ärzte besondere Bedingungen.

Todesfallleistung
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme geleistet.

Krankenhaustagegeld
Bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus, wird Krankenhaustagegeld vom Tage der Aufnahme bis zum Tag der Entlassung gezahlt (max. für 2 Jahre vom Unfalltag an gerechnet.

Tagegeld
Tritt als Unfallfolge eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ein, so wird nach dem Grad der Beeinträchtigung Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt (max. bis zu einem Jahr vom Unfalltag an gerechnet).

Dies empfiehlt sich besonders für Selbständige, um den Verdienstausfall auszugleichen.

Der Beginn der Tagegeldleistung kann wahlweise auf den 15. oder 43. Tag des Beginns der ärztlichen Behandlung hinausgeschoben werden.

Übergangsleistungen
Besteht nach Ablauf von 6 Monaten seit Eintritt des Unfalls, ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht.

Kurkostenbeihilfe
Wird unfallbedingt innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegt, sind die Mehrkosten, die der gesetzliche Unfallversicherer nicht übernimmt, mitversichert.

Kosmetische Operationen
Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall werden die Kosten einer kosmetischen Operation

  • Honorare
  • Medikamente
  • Unterbringung
  • Verpflegung

übernommen, wenn durch Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt ist, dass das äußere Erscheinungsbild dauernd beeinträchtigt ist.

Bergungskosten
Die max. Entschädigungshöhe von 5.000 EUR wird für Suchaktionen nach Unfallverletzten geleistet - auch wenn nur die Vermutung eines Unfalls besteht. Ebenfalls werden die Verbringungskosten ins nächste Krankenhaus, einschließlich der Rückfahrtkosten zum Heimatort ersetzt.


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