Berufsunfähigkeits-Versicherung für Ärzte

Die ärztlichen Versorgungswerke zahlen in der Regel nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. 100%-ige Berufsunfähigkeit in Ihrem Fachgebiet, d. h. bei ca. 90% gibt es in der Regel keine Leistung
  2. 100%-ige Berufsunfähigkeit in allen anderen ärztlichen Fachbereichen
    Sie werden regelmäßig in ein anderes Fachgebiet verwiesen, indem Sie ggf. weniger als 100% berufsunfähig gelten. Die Tatsache, dass Ihnen ggf. die entsprechende Weiterbildung fehlt, spielt hier keine Rolle.

Erweitertes Leistungsangebot der Funk Gruppe:

  • Infektionen und auch ein damit einhergehendes Berufsverbot sind normalerweise weder über die Kammerversorgung noch über die private Berufsunfähigkeits-Versicherung versichert.

    Dieses Risiko lässt sich bei Funk exklusiv einschließen.

  • Ein Versicherer kann lt. BGH im Falle einer Berufsunfähigkeit die Umorganisation des Arbeitsplatzes verlangen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Problemen, gerade auch für niedergelassene Ärzte, führen. Schlimmstenfalls kann dies bedeuten, dass eine Berufsunfähigkeitsrente mit dem Hinweis auf die mögliche Umorganisation nicht geleistet wird. 

    Auch dieses Risiko lässt sich exklusiv bei Funk einschließen.

Ein Fachberater des Funk Ärzte Service ermittelt gern in einem persönlichen  Gespräch Ihren individuellen Versorgungsbedarf und überprüft ggf. vorhandene Absicherungen. 

Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist:

Herr Bernhard C. Schwanke
fon +49 40 35914-228
E-Mail b.schwanke(at)funk-gruppe.de




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