Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Patienten haben eine zunehmende Erwartungshaltung und sind immer weniger bereit, einen Behandlungsmisserfolg als schicksalhaftes Ereignis hinzunehmen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine ausreichende Haftpflicht-Versicherung zu tragbaren Konditionen für jeden praktizierenden Arzt an Bedeutung.

Die Haftpflicht-Versicherung hat die Aufgabe, Ihnen als Arzt im Rahmen der Deckungssummen Versicherungsschutz für berechtigte Ansprüche des Patienten zu gewähren und unberechtigte Ansprüche von ihm abzuwehren. Klagt der Patient vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz (einschließlich Schmerzensgeld), übernimmt die Berufs-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der mit dem Arzt vereinbarten Deckungssummen auch die Anwalts- und Verfahrenskosten. 

Nach der (Muster-)Berufsordnung ist der Arzt verpflichtet, "sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern."  

Wer sich nicht ausreichend versichert, gefährdet seine wirtschaftliche Existenz, da der betroffene Arzt mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen oder ein falsches Risiko versichert sein.


Wir empfehlen Ihnen eine Personenschadendeckungssumme von 5 Mio. EUR im Einzelfall. Damit sind auch evtl. auftretende Schäden mit außergewöhnlich hohem Aufwand vom Versicherungsschutz umfasst.


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