Weitere Themen der betrieblichen Vorsorge
- Langzeitarbeitskonten
- Betriebliche Krankenversorgung
- Riester Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeits-Versicherung
Langzeitarbeitskonten Immer mehr Unternehmen nutzen die Vorteile flexibler Arbeitszeitmodelle wie Altersteilzeit, Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten, um betriebliche Prozesse variabler zu gestalten und auf Marktschwankungen besser reagieren zu können. Damit kommen sie auch dem wachsenden Bedürfnis der Arbeitnehmer entgegen, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten.
Wir betreuen Sie in folgenden Bereichen:
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Beratung zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen
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Durchführung und Bewertung von Ausschreibungen
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Einrichtung und Gestaltung des Arbeitszeitmodells
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Beratung hinsichtlich des Insolvenzschutzes
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Einführung des Insolvenzschutzmodells
Betriebliche Krankenversorgung
Als Arbeitgeber entscheiden Sie, ob und in welcher Form Sie diesen Teil eines betrieblichen Benefitkonzeptes finanziell unterstützen. In jedem Fall wirkt ein betriebliches Krankenversorgungs-Konzept unmittelbar positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter, da die Vorteile der besseren Versorgung direkt zu spüren sind.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, im Rahmen einer Gruppenversicherung Krankenversicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter zu vereinbaren.
Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung ist sinnvoll, da
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die Reduzierung der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung kompensiert werden können,
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günstigere Gruppenkonditionen angeboten werden können,
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ggf. vereinfachte Gesundheitsprüfung bzw. Verzicht auf Gesundheitsprüfung möglich ist
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lediglich ein geringer Verwaltungsaufwand entsteht.
Die Entscheidung sollte anhand der gewünschten Inhalte, des gewünschten Kalkulationsmodells, der vereinfachten Gesundheitsprüfung und des Beitrages erfolgen. Finanzielle Stärke und Erfahrung des Versicherers spielen ebenfalls eine Rolle.
Wir führen für Sie private Krankenversicherungskonzepte ein und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um.
Riester-Rentenversicherung Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabeabzugsmöglichkeiten geförderte Altersversorgung, die sinnvollerweise als privat finanzierte Rente angelegt wird und dann zur sogenannten dritten Säule bzw. zweiten Schicht der Altersvorsorge gehört.
Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Unmittelbar förderberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten, mittelbar zulageberechtigt sind auch deren Ehepartner.
Die Förderung besteht aus den zwei Komponenten „Altersvorsorgezulage" oder „Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG".
Riester-Rente:
- 4% des Bruttogehaltes (max. € 2.100)
- Beitrag wird aus Nettoeinkommen geleistet
- Besteuerung der Rentenleistung nach § 22 Nr. 5 EStG
- Vorteile eines privatgeführten Gruppenversicherungsvertrages für den Arbeitnehmer:
- gleiche Konditionen wie unternehmensgeführter Gruppenvertrag
- Kapitalentnahme zur Eigenheimfinanzierung möglich
- bei Arbeitgeberwechsel entstehen keine Kosten
- Ehepartner können Gruppenkonditionen nutzen
- die private Riester-Rente wird bei Rentenbezug nicht zur Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig. Jeder Vierte davon ist jünger als 45 Jahre. Eine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung ist inzwischen stark eingeschränkt worden in ihrem Leistungsumfang und gilt nur noch für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung gehört zu den Invaliditäts-Versicherungen und kann sowohl als alleinstehender Vertrag oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung geführt werden. In der sog. 1. Schicht, der Basisrente, kann nur eine Zusatzversicherung gewählt werden, während als echter Privatvertrag beide Optionen offen sind. Auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist der Abschluss als selbstständiger oder als Zusatzvertrag möglich.
Werden die Beiträge dann wie meist üblich vom Arbeitnehmer getragen, so bietet ein Rahmenvertrag, organisiert durch den Arbeitgeber, eine Reihe von Vorteilen:
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung – Dienstobliegenheitserklärung
- Günstige Gruppenkonditionen über den Arbeitgeber
- Individuelle und freie Vertragsgestaltung: Endalter, Gewinnverwendung
- Private Weiterführung ohne erneute Gesundheitsprüfung und neuem Eintrittsalter
- Geprüftes Bedingungswerk – Marktvergleich erfolgt durch Funk und Arbeitgeber
- Ggf. günstigere Berufsgruppeneinstufung
Die Einführung eines Berufsunfähigkeitskonzeptes ist sinnvoll, da
- die Reduzierung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert werden können,
- günstigere Gruppenkonditionen angeboten werden können,
- bessere Versicherungsbedingungen als im Einzelversicherungsbereich ausgehandelt werden.
Die Entscheidung sollte anhand des Bedingungswerkes, der vereinfachten Gesundheitsprüfung und des Beitrages erfolgen. Finanzielle Stärke und Erfahrung des Versicherers spielen ebenfalls eine Rolle. ...
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