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Versorgung von Expatriates

Die Globalisierung hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Immer mehr Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend und senden ihre Mitarbeiter ins Ausland.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie reichen von einem Transfer des Know-hows über die Förderung beruflicher Perspektiven bis hin zu Projekt- und Montagearbeiten.

Die Verantwortung für die entsendeten Mitarbeiter auch „Expat" genannt während ihres Auslandaufenthaltes liegt eindeutig bei dem Unternehmen und stellt damit Personalverantwortliche vor große Herausforderungen.

Vielschichtige arbeits-, steuer-, aber vor allem sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die bei nur oberflächlicher Handhabung erhebliche Risiken sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen bergen, müssen professionell gemeistert werden.

Konzentriert man sich allein auf die versicherungstechnischen Probleme einer Auslandsentsendung, muss an folgende Themen gedacht werden:

  • Auslandskrankenversicherung, als weltweiter Versicherungsschutz für im Ausland tätige Mitarbeiter inklusive der Familie sowohl bei kurz-, mittel- als auch bei langfristigen Auslandsaufenthalten.
  • Weltweites Krankentagegeld unter Beachtung unterschiedlicher Karenztage und unterschiedlicher Leistungsdauer.


  • Weltweite Arbeitslosenversicherung mit Orientierung der Leistung am Niveau und am Umfang der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Nachversicherung bei Rückkehr ins Heimatland.
  • Weltweite Rentenversicherung
     
  • Weltweite Alters-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente sowie Hinterbliebenenversorgung für den entsandten Mitarbeiter als Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung. 
     
  • Fortführung oder Unterbrechung der betrieblichen Altersversorgung im Heimatland.
     
  • Weltweite Zusatzversicherungen wie Auslandsrechtsschutz-, Auslandshaftpflicht- und Auslandsunfallversicherung.

Je nach Aufenthaltsland und Gestaltung des Arbeitsvertrages kann der gewohnte Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Das Unternehmen hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht überall in der Welt eine zum Heimatland gleichwertige soziale Absicherung zu gewährleisten.


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