Verbände, eingetragene Vereine, Stiftungen, Kammern, Innungen, gemeinnützige Gesellschaften
Für Sie kann Versicherungsschutz besonders weitgehend sein!
Risikosituation
Fast täglich berichtet die Presse über die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen von Kapitalgesellschaften. Von ähnlichen Fällen bei ehrenamtlichen Vereinen hingegen hört man selten. Doch das heißt nicht, dass hier keine Haftungsrisiken bestehen. Insbesondere ehrenamtliche Vorstände sollten diese Problematik nicht unterschätzen - denn sie haften unter Umständen mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Versicherungslösung
Wir bieten Ihnen Konzepte, die sowohl die Vermögensschaden-Haftpflichtrisiken der organschaftlichen Vereinsvertreter als auch des Vereins selbst weitestgehend abdecken. Sie profitieren dabei von den besonderen Vorzugskonditionen, die wir als bewährter Partner vieler Dachverbände und berufsständischer Kammern für Sie ausgehandelt haben.
Versichert sind die juristische Person, die Mitglieder ihrer Organe und sämtliche Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz beinhaltet:
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Schadenersatzleistung bei berechtigten Ansprüchen
- Deckung von fahrlässigem Versehen bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit
- Deckung bereits bei leichter Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, ohne dass eine
Haftung vorliegen muss
Schadenbeispiele
- Der Mietvertrag für die angemieteten Räume des Vereins wird nicht rechtzeitig gekündigt und verlängert sich daher um ein weiteres Jahr, obwohl bereits neue Räumlichkeiten angemietet wurden, für die ebenfalls Mietzins zu entrichten ist.
- Fehlerhafte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen führt zum Verlust der
Gemeinnützigkeit (Steuernachforderungen gegen den Verein).
- Durch Fehler in der Organisation der Buchhaltung verjähren Forderungen
(z. B. Mitgliedsbeiträge) und werden Subventionen nicht rechtzeitig abgerufen, so dass diese verfallen.
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