EPLI- und AGG-Versicherung
Risikosituation
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie vergleichsweise internationale Rechtsnormen sollen Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligungen und Belästigungen in ihrem Arbeitsalltag schützen.
Gleichzeitig sind Unternehmen damit vor neue Herausforderungen gestellt. Denn das AGG erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen der Betroffenen.
Versicherungslösung
Mit einer sogenannten AGG-Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Verfahren. Die Police deckt Abwehrkosten und die Befriedigung berechtigter Schadenersatz- und Entschädigungsforderungen ab.
Für Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochterunternehmen in Ländern mit einem Common Law-Rechtssystem (z. B. USA) ist für deren Schutz eine Employment Practices Liability Insurance (EPLI-Versicherung) unerlässlich. Diese wird speziell den dortigen Absicherungsinteressen gerecht.
Schadenbeispiele
- Ein älterer Bewerber ist der Ansicht, nur deshalb nicht berücksichtigt worden zu sein, weil der Arbeitgeber grundsätzlich nur jüngere Mitarbeiter einstellt.
- Eine Mitarbeiterin glaubt, dass ihr Kollege statt ihrer befördert wurde, weil sie ein Kind erwartet.
- Weitere Beispiele sind die Vorwürfe der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, der Diffamierung und der Diskriminierung am Arbeitsplatz.
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