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Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Organe und leitende Angestellte - Directors & Officers Liability Insurance (D & O)
Auch gute Manager brauchen Schutz
Risikosituation
Auch dem besten Geschäftsführer kann einmal ein Fehler unterlaufen. So sorgfältig und gewissenhaft Sie auch handeln: Ist der Vorwurf eines Pflichtenverstoßes gegen Sie erhoben, haften Sie bereits für leichte Fahrlässigkeit unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Übrigens auch für Fehler der übrigen Vorstände und Aufsichtsräte, wenn Sie eine Mitverantwortung trifft.
Versicherungslösung
Mit einer D & O-Versicherung sichern Sie Ihre zivilrechtlichen Haftungsrisiken ab. Als führender Spezialist im D & O-Bereich in Deutschland vereinbaren wir für Sie exklusive Bedingungswerke, die den Deckungsumfang deutlich über den Marktstandard anheben, z. B. durch die Vereinbarung
- mehrjähriger unverfallbarer Nachmeldefristen,
- eines weiten Kreises der versicherten Personen,
- pauschaler Fremdmandats-Versicherung,
- erweiterter Strafrechtsschutzdeckung auch bei Preis- und Ausschreibungsabsprachen,
- eines Abwehrkostenzusatzlimits bei Verbrauch der Versicherungssumme sowie
- einer Schlichtungsklausel.
Schadenbeispiele
- Das Unternehmen arbeitet mit einem mangelhaften Risiko-Managementsystem.
- Beim Einbau einer neuen EDV-Anlage kommt es zu teuren Nachbesserungen, weil sich der Manager vorher nicht gründlich über die Anlage informiert hat.
- Im Lagebericht zur Bilanz geht ein Manager nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung ein, wodurch der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nicht erteilt wird.
- Subventionen werden nicht fristgerecht abgerufen und verfallen damit.
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